Die Robe für den Anwalt – eine zweite Haut?

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Die Robe ist das traditionelle Kleidungsstück der Juristen – nicht nur in Deutschland – und das seit Jahrhunderten. In der Reihe 25 Jahre GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE erfahren Sie ein paar Fakten über ein Stück Stoff.

Hat sich über Jahrhunderte nicht geändert: Die Anwaltsrobe lässt den Juristen schnell erkennen. – Ein Marketinggag? Kontaktieren Sie uns noch heute. Telefon: 02241 1733 0 - E-Mail: info@rechtinfo.de

  • Robenboykott – geht das?
  • Werbung auf der Anwaltsrobe – ist das erlaubt?
  • Robe als Marketinggag für Anwälte?
Inhalt

Wer kennt sie nicht aus den Gerichtssendungen: Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte – sie alle tragen Roben in den Gerichtssälen; meist in unischwarz. Damit steht fest: Es ist das traditionelle Accessoire für jeden Juristen in Deutschland. Es gibt unterschiedliche Roben und manche fallen sofort ins Auge: die scharlachroten Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht, die weinroten Roben der Juristen, die am Bundesgerichtshof tätig sind.

Robenboykott? Wenn der Anwalt die Robe vergisst

Es kann schon vorkommen – und auch meiner Robe ist es schon passiert: Sie wird ganz einfach vergessen, wenn es zum Gericht geht. Selbst wenn die Robe als Dienstkleidung angesehen wird, muss das nicht immer der Super-GAU sein. So akzeptieren die Amtsrichter in Zivilstreitigkeiten das Erscheinen des Anwalts ohne Robe in der Verhandlung.

Bei einem Termin vor dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht besteht Pflicht, die Robe zu tragen (§ 20 BORA). Wird sie vergessen, hilft Plan B: in vielen Gerichten gibt es „vergessene“ Roben; die kann man sich für die Zeit der Sitzung ausleihen. So bleibt die Form gewahrt.

Wenn es um eine Strafsache geht, gilt für den Anwalt in seiner Funktion als Verteidiger des Angeklagten stets die Pflicht, eine Robe zu tragen.

Erscheint ein Anwalt ohne Robe, kann es zu einer komischen Szene kommen. So habe ich es als Student erlebt, dass der Richter den Angeklagten fragte, wo sein Anwalt sei. Der Anwalt war erschienen – zwar mit Robe, jedoch ohne Schlips. Er war damit für den Richter dienstlich nicht „sichtbar“, weil er nicht korrekt gekleidet war. Als sich der Anwalt zu Wort meldete, erklärte der Richter dem Angeklagten, dass er seinen Anwalt nicht hören und mit ihm deshalb auch nicht reden könne. Was tun? So stellte der Angeklagte einen Antrag, den Gerichtstermin zu verlegen –sein Anwalt war ja mangels „Sichtbarkeit“  – nicht anwesend. Dem Antrag des Angeklagten wurde stattgegeben.

Vorgeschriebenes Design: Die Robe des Anwalts

Wer denkt, dass es dem Anwalt freigestellt sei, sich ein eigenes Design für die Robe zuzulegen, der irrt gewaltig. Denn die Amtstracht des Rechtsanwalts ist genau geregelt – und zwar in jedem Bundesland mit einem Regelwerk. Nicht nur, dass die Anwaltsroben generell schwarz sind (mit Ausnahme z. B. beim Bundesgerichtshof), so gibt es auch Anweisungen für das Schnittmuster und den Besatz der Robe. Sie bieten modischem Spielraum kaum Platz.

Selbst die Länge der Robe ist nach diesen Vorschriften normiert, und zwar meistens etwa bis zur Wadenmitte. Selbst für die Ärmellänge findet sich eine Vorschrift.

Auch das Material der Amtstracht kann nicht frei gewählt werden, es muss entweder aus Baumwolle, Schurwolle oder einem Mischgewebe (z. B. Trevira/ Schurwolle) bestehen. Der Vorteil dieses Stoffes ist, dass – gleich wie man mit der Robe umgeht – sie sieht immer ordentlich aus und niemals zerknittert.

Was es nicht gibt: Eine Rangordnung bei den Anwaltsroben. So kann man anhand der Robe nicht erkennen, wie lange der Robenträger bereits als Anwalt zugelassen ist oder wieviel Erfolge er vor Gericht eingefahren hat.

Werbung auf der Anwaltsrobe

Die Robe bedeckt den Körper des Anwalts fast vollständig. Und so ist es tatsächlich schon vorgekommen, dass ein Anwalt darin eine Option nutzen wollte, dieses Kleidungsstück als Werbefläche zu nutzen. Er wollte mit einer Art Werbefläche auf seine Kanzlei aufmerksam machen. Das Bundesverfassungsgericht hat ein endgültiges Stoppsignal gesetzt, nachdem in allen Instanzen heftig gestritten worden war, ob die Robe werbefrei zu bleiben hat. Die Meinung der Juristen, die mit diesem Fall beschäftigt waren: Eine Robe im Gerichtssaal muss werbefrei bleiben.

Die Begründung mag überzeugen – oder auch nicht: „Es bestehe "ein erhebliches lnteresse der Allgemeinheit daran, dass Gerichtsverhandlungen in guter Ordnung und angemessener Form durchgeführt werden können". Die Robe verkörpere dabei "die Organstellung des Rechtsanwalts und das Ziel einer ausgeglichenen und objektiven Verhandlungsatmosphäre, die durch die Grundsätze der Sachlichkeit und der Rationalität sowie der Verallgemeinerungsfähigkeit der Rechtsanwendung geprägt" sei. Ein Werbeaufdruck störe diese Funktion.“ So berichtete die LTO am 08. August 2017 über diese Entscheidung. 

Was macht eine Anwaltsrobe aus?

Während die Roben der Richter und Staatsanwälte mit einem Samtbesatz versehen sind, glänzen die Roben der Anwälte im Regelfall mit Atlasseide. Die meisten Roben sind schwarz und sollen das sofortige Erkennen der Juristen bezwecken. Das Kleidungsstück soll damit ein optisches Signal bilden und klarstellen, dass hier nicht die Privatmeinung des Amtsträgers zu Worte kommt, sondern er in seiner Rolle als Anwalt – damit als „Organ der Rechtspflege“ – für seinen Mandanten spricht.

Roben des Anwalts: Uniform oder Marketinggag?

Auch wenn das Kleidungsstück Robe schon im Mittelalter in Deutschland bekannt war, war es erst der „Soldatenkönig“ Friedrich Wilhelm I. (Preußen) im 18. Jahrhundert, der die Robe als Amtstracht vereinheitlichte und bestimmte:

Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann

Inzwischen haben die Bundesländer jeweils eigene Vorschriften über das Tragen der Roben, so z. B. das Land Hessen in einer Neuinkraftsetzung des Runderlasses „Amtstracht bei den ordentlichen Gerichten, den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, den Gerichten für Arbeitssachen, den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit und dem Hessischen Finanzgericht” (Bekanntmachung durch das Hessische Ministerium der Justiz vom 28.06.2019).

Im Ergebnis kann heute der Robe keine Marketingfunktion zugesprochen werden. Das kommt daher, weil zumindest der Laie sich im Gerichtsgebäude kaum aufhält und dort nach einem Robenträger suchen wird, der mit einer attraktiven Robe auffällt.

Außerdem: Wer kennt sich schon  mit den – auf den ersten Blick verwechselungsfähigen – Roben von Richtern, Staatsanwälten und Anwälten aus? Was würde wohl passieren, wenn sich jemand spontan und nur weil ihm die Robe eines Staatsanwalts gefällt, diesen im Justizpalast ansprechen würde mit der Bitte, die Strafverteidigung zu übernehmen?

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