Eine Versicherung soll bei Schäden die finanziellen Folgen abdecken. Das funktioniert bei Betriebsschließungen wegen Corona /Covid-19 nicht immer einfach. Aber schon jetzt steht fest: widerspenstige Versicherer müssen zahlen. Wir zeigen in unserem neuen Video, worauf es ankommt und geben konkrete Tipps. Telefon: 02241/17330 | E-Mail: info@rechtinfo.de
- Versicherer wenden fragwürdige Methoden an
- Landgericht Mannheim bestärkt versicherte Unternehmen
- Tipp: nicht ins Bockshorn jagen lassen
- Erbitterter Streit zwischen Versicherten und Versicherungen
- Versicherer schalten auf stur
- Verständliches Video über Betriebsschließungen
- 15 % - der bayrische Kompromiss: faul und unanständig
- Lohnt sich eine Klage gegen Versicherer für Betriebsschließungen?
- Versicherte sollte frühzeitig aufgeben
- Kein Kontaktverbot
- Direkt Kontakt zu einem unserer Fachanwälte aufnehmen
Erbitterter Streit zwischen Versicherten und Versicherungen
Viele Versicherungen machen ihren Kunden das Leben schwer. Als sei es für Selbständige nach dem Lock-down wegen der Corona-Pandemie noch nicht schwer genug. Und welcher Unternehmer sieht sich schon auf Augenhöhe mit den Rechtsabteilungen der Versicherer von Betriebsschließungen. Weil sich Versicherungen weigern, ist der Konflikt vorprogrammiert. Die Frage stellt sich: Wie kann ich als Firmeninhaber mit klaren Worten erfahren, ob ich von meiner Versicherung Geld bekomme, weil die Behörden das Geschäft geschlossen haben.
Versicherer schalten auf stur
Ein Großteil der Versicherer tritt beim Auszahlen von Versicherungsleistungen auf die Bremse. Nur wenige Gesellschaften sehen ein, dass sie auf Grund ihrer eigenen Bedingungen verpflichtet sind, den Schaden, der sich aus dem behördlichen Verbot ergibt, ersetzen müssen. Diese Versicherungen werden unter verschiedenem Namen angeboten: Betriebsschließungsversicherungen, Betriebsausfallversicherungen und Betriebsunterbrechungsversicherungen sind nur einige der marktgängigen Bezeichnungen.
Wer sie abgeschlossen hat, konnte sich auch gegen Epidemien absichern. Das haben viele Gastwirte, Hotelbesitzer oder Eventbetreiber getan und sind jetzt enttäuscht, dass die Versicherungskonzerne nicht für die entstandenen Verluste aufkommen wollen.
Verständliches Video über Betriebsschließungen
Dinge klar vor Augen zu führen, dass kann ein Video gut leisten. Aus dem Grunde haben wir wichtige Details unter die Lupe genommen und einfach erklärt. Der Vorteil liegt auf der Hand: in wenigen Minuten besteht Klarheit: Muss die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlen und wie kommt man am besten an sein Geld.
Wer das nicht alleine machen will, findet Unterstützung: Und zwar sowohl in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht. Das Video erklärt, wer einspringen kann, wenn man selbst die finanziellen Folgen nicht schultern kann oder will.
Dass in jedem Fall bei schwierigen Konstellationen professionelle Hilfe sinnvoll ist, wird schnell klar. Es geht schneller und als Firmenchef kann man sich auf seine eigentlichen und wirklich wichtigen Aufgaben konzentrieren. So gelingt es, nach den Schließungen und Einschränkungen gleichzeitig das Geschäft wieder hochzufahren und Gelder aus den Versicherungen zu generieren.
15 % - der bayrische Kompromiss: faul und unanständig
Viele Versicherer bieten ihren Kunden an, dass Ihnen nur 15 % vom Erstattungsbetrag gezahlt wird – auf der Kehrseite soll auf 85 % verzichtet werden. Die Auszahlung soll „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ erfolgen. Warum das ein wirklich schlechter Deal für die versicherten Betriebe ist, erklärt das Video ebenso.
Der zweite Pferdefuß dieses bayrischen Kompromisses ist, dass manche Versicherer ihre Kunden auffordern, dieses Angebot anzunehmen und andernfalls ihnen androhen, die Versicherung zu kündigen. Diese unanständige „Offerte“ dürfte dicht am Strafrecht angesiedelt sein, als Nötigung oder Erpressung.
Auf alle Fälle sehen wir hier, dass Versicherer sich zu Unrecht gegen die Versicherten stemmen. Nach unserer Ansicht können versicherte Betriebe mit § 1a VVG (= Versicherungsvertragsgesetz) mit breiter Brust auftreten. Nach dieser Vorschrift – quasi aus dem Grundgesetz der Versicherungswirtschaft – muss ein Versicherer „bei seiner Vertriebstätigkeit stets ehrlich, redlich und professionell in deren Interesse (gemeint sind die Versicherungsnehmer; redaktionell) handeln“.
Unserer Meinung nach ist nach dem Abschluss eines Versicherungsvertrages und dem Zusenden einer Police nicht Schluss mit der Ehrlichkeit und dem redlichen Verhalten – es wirkt auch bei dem Regulieren von Schäden. Auch das Auslegen von Versicherungsbedingungen muss in diesem Licht vorgenommen werden. Hier stehen wir nicht nur mit unserer Meinung allein im luftleeren Raum, sondern wissen uns und unsere Mandanten durch die Richter am Bundesgerichtshof in guter Gesellschaft.
Lohnt sich eine Klage gegen Versicherer für Betriebsschließungen?
Viele betroffene Unternehmen aus allen Bereichen bestehen auf ihren Forderungen. Sie scheuen den Gang zum Gericht nicht. Das ist angesichts einer jüngsten Entscheidung des Landgerichts Mannheim nachvollziehbar. Welchen Nutzen jeder Einzelne daraus ziehen kann, erklärt unser Video. Wir sagen Ihnen auch, wer sie auf welche Weise dabei finanziell unterstützt.
Das Ausland ist in solchen Fällen schon weiter als unsere deutsche Justiz: Vier Gastronomen haben in Paris eine Entschädigung für Umsatzausfälle von der AXA-Versicherungsgruppe erhalten. Es geht insgesamt um Milliardenbeträge.
Versicherte sollte frühzeitig aufgeben
Da in dem Video nicht alle Möglichkeiten erwähnt werden können, wollen wir an dieser Stelle erwähnen, dass Versicherungsschutz auch aus abgeschlossenen Transportversicherungen, Kreditausfallversicherungen und für Veranstalter aus besonderen Versicherungen bestehen können. Weitere Details dazu haben wir auch in unserem Blogartikel
dargestellt und auf viele Fragen, die regelmäßig auftauchen (FAQ), Antworten gegeben.
Kein Kontaktverbot
Wir wissen, dass Sie als Betroffener eines Geschäfts, das geschlossen war, aktuell viel zu regeln haben. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie die ganze konzentrierte Information ansehen – und entscheiden Sie anschließend. Kommen Sie in Kontakt mit uns. Wir beraten Sie: rechtlich und redlich.
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Artikel vom 06.07.2020