Wirecard – Aktien und Anleihen abgestürzt – Anleger handeln jetzt

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Ohne Klagen geht es nicht: Ernst & Young, Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder oder gegen BaFin? Haften Staat oder „Bilanzprüfpolizei“ DPR (Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung)? Welche Forderungen haben Substanz und geben den Anlegern ihr Geld zurück? Informationen und Antworten darüber gibt es auf unserer Serviceseite zum Wirecard-Skandal.

Wirecard-Anleger warten nicht mehr ab, sondern stellen Forderungen. Optionen der Investoren erklärt unsere Serviceseite zum Wirecard-Skandal. Als erfahrene Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht helfen wir täglich Aktionären und Anleihebesitzern. | E-Mail: info@rechtinfo.de - Telefon: 02241 1733 0

  • Wirecard – jahrelange Börseneuphorie und realer Hintergrund
  • Wer nach dem Insolvenzantrag die Haftung übernehmen muss
  • Serviceseite für Wirecard-Aktionäre und Anleihegläubiger

Der riesengroße Börsenknall im Juni 2020: Anleger trauen ihren Augen nicht, denn rund 1,9 Milliarden Euro zerplatzen wie ein Luftballon, in den man mit einer Nadel hineingestochen hat. Die Aktie rutscht ins Bodenlose und wenige Tage später heißt es nur noch Insolvenz.

Nach Expertenmeinungen sollen mindestens 250.000 Anleger betroffen sein. Wie sich Anleger jetzt sinnvoll verhalten und nicht noch mehr Geld verbrennen, erklärt unsere stets aktuell gehaltene Serviceseite zu Wirecard.

Inhalt

Der Wirecard-Skandal

Das Desaster um Wirecard mit fragwürdigen Geschäftszahlen hat seit 2019 zu öffentlichen Auseinandersetzungen mit Pressevertretern geführt. Ein Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG sollte Aufhellung bringen und dem kreisenden Vorwurf undurchsichtiger Bilanzierung den Boden entziehen. Dieses Ziel einer Bestätigung durch KPMG, dass Gelder in Höhe von fast 2 Mrd. Euro nachgewiesen werden, konnte nicht erreicht werden.

Den Skandal um den ehemaligen Börsenliebling, der es bis in den DAX geschafft hatte, weitete sich aus, seitdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Juni 2020 den Verdacht einer Marktmanipulation durch das Vorstandsmitglied Markus Braun hegte und Anzeige erstattete. Die Geschäftsräume von Wirecard wurden durchsucht.

Wirecard – wer haftet?

Vieles, was bei Wirecard im Frühsommer 2020 ans Licht gekommen ist, ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Daraus ergibt sich Haftung und die Pflicht zum Schadensersatz. Wir erklären, wer haftet.

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Die für Aktionäre, Anleihebesitzer und Käufer von Derivaten auf Wirecard-Wertpapieren entscheidende Frage: von wem bekomme ich mein investiertes Geld zurück? Wir wollen an dieser Stelle einen ersten Einblick geben. Aktuelles und mehr finden Sie auf unserer Serviceseite zu Wirecard

Haftet Wirecard selbst?

Die Frage drängt sich auf. Wie inzwischen bekannt geworden ist, sind Jahresabschlüsse schon seit mehreren Jahren illegal „aufgehübscht“ worden – viel Botox in den Bilanzen. Das dürfte nach derzeitiger Einschätzung dazu führen, dass viele Wertpapierbesitzer Ansprüche gegen Wirecard geltend machen können.

Geht man davon aus, dass durch die Insolvenz von Wirecard-Unternehmen perspektiv Geld in die Unternehmenskasse gespült wird, kann es sogar sein, dass Aktionäre am Ende die Chance haben, etwas Geld auch aus diesem Topf zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die Forderungen fachgerecht zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Nutzen Sie diese Möglichkeit und registrieren Sie sich schon heute, damit Sie rechtzeitig die Anmeldung zur Insolvenztabelle vornehmen können.

Managerhaftung – Vorstand

Die Verantwortung für die Manipulationen dürften die Vorstandsmitglieder tragen. Details ergeben sich dann quasi automatisch, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Aktendeckel für die Rechtsanwälte aufklappen. Der Grund dafür ist offensichtlich, denn Vorstandsmitglieder haften in erster Linie nur gegenüber dem Unternehmen, dem sie vorstehen. Nur wenn die Rechte von Kapitalgebern verletzt werden, können die Investoren ihre Forderungen zu Recht stellen; so z. b. bei Betrug und Verletzung von gewissen Pflichten, die auf dem Börsenparkett zu beachten sind.

Es dürfte aller Voraussicht nach nicht damit zu rechnen sein, dass Versicherungen freiwillig für das Fehlverhalten der Manager einspringen werden – und es kann auch kaum davon ausgegangen werden, dass das Privatvermögen von Dr. Markus Braun und Co. ausreichen wird, den Schaden vollständig zu kompensieren. Aber: im Fokus für einen Teilbetrag sollte man die Managerhaftung durchaus haben.

Managerhaftung – Aufsichtsrat

Hinsehen: Das ist Aufgabe des Aufsichtsrats. Wer nicht genau genug nachschaut hat das Nachsehen – er muss für den Schaden der Wirecard Aktionäre und Anleihegläubiger einstehen

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Es drängt sich bei dem „Übersehen“ von Fehlern des Vorstandes auf, dass der Aufsichtsrat – also das klassische Gremium, um den Vorstand zu kontrollieren – Fehler gemacht haben könnte. Ob das dazu reicht, um Klagen direkt von Anlegern auf den Weg zu bringen, muss anhand der Gutachten von KPMG und den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft analysiert werden.

Mögen die Zeichen für solche Ansprüche in rechtlicher Hinsicht sich später als solide erweisen, werthaltig im ausreichenden Maße dürften sie nur sein, wenn Versicherungsschutz besteht. Diese Fragen werden wir klären. Bleiben Sie dazu unbedingt informiert und gehen Sie auf Nummer sicher: Registrieren Sie sich bei uns.

Eine andere Frage ist, ob der Aufsichtsrat gegenüber dem Unternehmen Wirecard direkt haftet. Wenn und soweit er seine Pflichten, den Vorstand zu kontrollieren, missachtet hat, dürfte das zu bejahen sein. Es dürfte sich dann um die Verletzung von Sorgfaltspflichten handeln, wie z. B. fehlende oder fehlerhafte Risikomanagementsysteme. Dann dürfte im Endergebnis der Insolvenzverwalter diese Forderungen für die „Gläubigergemeinschaft“ realisieren.

Haftet Wirtschaftsprüfer Ernst & Young?

Es gilt der Grundsatz: Wer Fehler macht, der haftet. Jedoch nicht uneingeschränkt und auch nicht gegenüber jedermann. Wer sich hier allein und schnell auf Ansprüche gegen Ernst & Young als Abschlussprüfer für die Jahresabschlüsse beruft, könnte zu kurz greifen. Wir haben dazu einen Beitrag auf unsere Serviceseite zum Thema Haftung von Ernst & Young eingestellt, den Sie über diesen Link erreichen.

Deshalb gilt auch hier: Richtig informiert bleiben – gerade dann, wenn es um gerichtliche Verfahren nach dem Kapitalmusterverfahrensgesetz (KapMUG) geht, ist es wichtig, zum richtigen Zeitpunkt mit dabei zu sein. Wer nichts verpassen will, trägt sich ebenfalls bei uns ein.

Ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verantwortlich?

Der Ruf nach staatlicher Haftung wird von vielen Stellen laut erhoben. Der Grund: Die BaFin habe ihrer Kontrollpflicht nicht genügt und der Amtsschimmel habe sich nicht rechtzeitig in Gang gesetzt. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Gesetzgeber gerade die Haftung der BaFin gegenüber der Öffentlichkeit ausgeschlossen hat, § 4 Abs. 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG).

Aktuell sehen wir die Möglichkeiten, gegen den Staat zu seinem Geld zu kommen, als eher gering an. Wenn sich die Chance ergibt, im Rahmen einer Musterfeststellungsklage die Rechte effektiv zu nutzen, halten wir Sie auf dem laufenden, wenn Sie sich bei uns eintragen.

Müssen Banken den Schaden für Anleger ersetzen?

Eine Pflicht von Kreditinstituten, den entstandenen Schaden zu ersetzen, ist dann möglich durchzusetzen, wenn Sie als Anleger falsch beraten worden sind. Zu den Grundlagen fehlerhafter Anlageberatung gehört es z. B., dass Ihre Anlageziele nicht berücksichtigt worden sind und die Anlageform Aktie oder Anleihe nicht für Sie als Anlage geeignet gewesen war. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, muss in jedem Falle individuell geklärt werden; schematische Lösungen verbieten sich.

Eine Haftung von Bankinstituten und Vermögensverwaltern kann allerdings in Betracht gezogen werden, wenn sie wesentliche Gefahrenhinweise, die am Finanzmarkt kursierten, nicht rechtzeitig ausreichend berücksichtigten.

Was Wirecard-Anleger jetzt tun können

Alle Unterlagen zusammenstellen. Nur wer einen Gerichtsprozess sorgfältig vorbereitet, hat beste Chancen. Wir sammeln Beweise, um Ihre Rechte durchzuboxen.

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Im Sommer 2020 gleich in die Gerichtssäle zu marschieren, dürfte sich als Bumerang erweisen. Der Hintergrund ist ganz offensichtlich: Denn noch liegen nicht alle Fakten auf dem Tisch. Auch wenn wir in unserer Anwaltskanzlei schon seit längerem dem Wirecard-Skandal auf der Spur sind, raten wir ganz eindeutig von zu früh platzierten Gerichtsprozessen ab.

Was also ist zu tun:

  • Unterlagen zusammenstellen

Stellen Sie schon jetzt alle Unterlagen zusammen

    • Kaufbelege
    • Kaufempfehlungen Ihrer Bank oder Ihres Vermögensverwalters
  • Nicht vorschnell handeln – insbesondere Prozesskostenfinanzierer (PKF)?

Nutzen Sie unsere Möglichkeiten, wenn Sie vorsichtig sein wollen und finanziell nicht das Risiko eines Gerichtsverfahrens eingehen möchten. Wir vermitteln Ihnen den Kontakt zu Investoren Ihres Verfahrens – Sie gehen damit keinerlei wirtschaftliches Risiko ein. Lassen Sie sich durch uns informieren.

  • Mit der Klagewelle reiten – jetzt eintragen rechtinfo-Klageliste

Nutzen Sie den Trend, wenn er kommen wird. Wir wählen für Sie die günstigste Art, wie Sie Ihren Schaden wieder ersetzt bekommen. Ihre Chance, diese Entwicklung für sich zu nutzen, erfahren Sie, wenn Sie sich bei uns registrieren lassen.

Gibt es eine Sammelklage bei Wirecard?

Auch wenn es wie ein Zauberwort erscheint: eine Sammelklage, wie sie in den USA möglich ist, gibt es in Deutschland in dieser Form nicht. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber sich bewusst dafür entschieden hat, Unternehmen nicht einer vermeintlichen Klagewut vieler Betroffener auszusetzen.

Dennoch können sich Anleger kostengünstig zur Wehr setzen, wenn sie sich für den Weg über eine Musterfeststellungsklage (MFK) oder einer Klage nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMUG) entscheiden. Der Vorteil für Sie liegt auf der Hand: Sie können Ihre Rechte ausreichend wahren, ohne viel Geld in die Hand zu nehmen. Wenn Sie sich für ein solches Vorgehen interessieren, hilft es Ihnen, wenn Sie sich bei uns registrieren.

Warum erfolgte der Wirecard-Absturz?

Wirtschaftsprüfer Ernst & Young (EY) steht im Kreuzfeuer. Liegen falsche Testate der Wirtschaftsprüfer vor? Wurde bei Wirecard nachlässig geprüft?

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Die Vermutung, dass der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) keine ausreichenden Nachweise zur Verfügung gestellt worden sind, verdichtet sich und führte dazu, dass Testate für die Bilanz 2019 nicht erteilt wurden. Möglicherweise wurde die Abwärtsbewegung der Wirecard-Aktie beschleunigt, weil Leerverkäufe und möglicherweise Insiderdeals auf dem Finanzmarkt illegal eingesetzt wurden (Marktmanipulationen). Auch dazu erfahren Sie mehr auf unserer Serviceseite.

Wirecard – Gutachter Jaffé eingesetzt

In der Folge hat Wirecard auf die „finanzielle Notbremse“ getreten und Insolvenzantrag für mehrere seiner Tochtergesellschaften gestellt. Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé ist als vorläufiger Insolvenzverwalter für mehrere Wirecard Firmen vom Insolvenzgericht gestellt worden:

  • Wirecard Technologies GmbH
  • Wirecard Issuing Technologies GmbH
  • Wirecard Service Technologies GmbH
  • Wirecard Acceptance Technologies GmbH
  • Wirecard Sales International Holding GmbH
  • Wirecard Global Sales GmbH

Für die Wirecard Retail Services GmbH ist ebenfalls ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke aus der Kanzlei Jaffé bestellt worden.

Wirecard – was unsere Serviceseite bietet

Viele Punkte, die hier nur angerissen werden können, werden ausführlich auf unserer Serviceseite zum Wirecard-Bilanzskandal besprochen.

Unser Rat im Fall Wirecard – handeln sie überlegt

Nachdem alle Fakten feststehen, geht es zu Gericht – freiwillige Zahlungen an Aktionäre und Anleihegläubiger werden nicht erfolgen. Wir beraten Sie, ob und wann sich die Klage für Sie lohnt, denn ein Prozess ist kein Spaziergang und Sie sollten unbedingt den optimalen Zeitpunkt nutzen!

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Kurz nach dem Platzen des Wirecard-Luftballons muss niemand übereilt handeln. Deshalb gilt unser Tipp, dass Sie richtig informiert bleiben. Auf der Basis solider Daten können Sie entscheiden – dabei drängt keine Eile; auch wenn Ihnen das von anderen Anwaltskanzleien schmackhaft gemacht werden sollte. Unser Angebot gilt: Registrieren Sie sich bei uns.

Registrieren Sie sich bei uns

Registrieren Sie sich hier kostenlos für eine mögliche Sammelklage und weitere kostenlose Informationen zu dem Fall

Baitrag vom 30.07.2020

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