Bankgeheimnis – Kreditkunden müssen schweigen!

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Worüber weitgehend Stillschweigen herrscht: Der Widerrufsjoker sticht noch immer! Bankkredite, die widerrufen worden sind, haben für Kunden von Banken und Sparkassen noch immer hohes Sparpotential. Dabei geht es nicht nur um niedrigere Zinsen, sondern außerdem auch um zusätzliche Geldzahlungen an Bankkunden. Daran ändert sich auch nichts, dadurch dass das Widerrufsrecht für manche Fallkonstellationen inzwischen abgeschafft worden ist. Der einmal rechtzeitig ausgesprochene Widerspruch wird durch die neue Gesetzeslage gerade nicht wertlos. Und was viele Darlehensnehmer nicht wissen: für etliche Fälle gilt das uneingeschränkte Widerrufsrecht auch noch heute ungeschmälert.

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Auf den ersten Blick ist es deshalb verwunderlich, dass man von den aktuellen Erfolgen der Kreditnehmer relativ wenig in der Öffentlichkeit erfährt. Der Grund für die immer weniger publizierten positiven Meldungen zugunsten der Darlehenskunden liegt – wie so oft – in einem winzigen Detail. Denn die Banken und Sparkassen lassen es immer weniger auf für sie kritische Gerichtsentscheidungen ankommen. Sie wählen in solchen Fällen ganz klar den Weg des geringsten Widerstandes und vergleichen sich kurzerhand mit ihren Kunden.

Sicherlich ein schlauer Schachzug seitens der Kreditinstitute, denn eine der Klauseln in einem solchen Vergleich ist, dass die Bankkunden das für sie positive Ergebnis nicht weiter erzählen dürfen. Damit nicht genug, auch die Anwälte, die für diese Bankkunden gekämpft haben, werden im konkreten Fall faktisch zum Schweigen (Bankgeheimnis) verdonnert. So erfährt die Allgemeinheit gerade nicht, dass hinter den Kulissen noch immer gute Deals für günstige Umfinanzierungen geschlossen werden.

Worüber nicht geschwiegen werden muss: Die Tendenz der Gerichte, solche Vergleiche zu forcieren. Denn nicht nur den finanzierenden Kreditanstalten sichern Vergleiche die Vorteile von Verschwiegenheit und günstigeren Kosten, sondern auch die Richter haben ihren Nutzen. Die Gerichtsverfahren sind schneller zu Ende. Dieses wiederum ist gleichzeitig auch ein wichtiger Beweggrund für viele Bankkunden sich zu einigen, da sie schneller in den Genuss von günstigeren Zinsen für die Finanzierung kommen.

Bankgeheimnis - Muss man wirklich darüber schwigen?

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Sollte man darüber schweigen? Wir meinen nein – lassen Sie uns darüber reden und bringen wir es auf den Punkt: Nach unserer Erfahrung nutzen noch zu wenig die Chance, die der Widerrufsjoker bietet. Aus vielen Gesprächen mit Bankkunden, die widerrufen haben und unsicher sind, wissen wir, dass sie nach einem ersten kostenfreien Gespräch oder Telefonat mit GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE Klarheit darüber erzielen, was für Sie sinnvoll ist; weil wir kein Blatt vor den Mund nehmen.

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