Berufsunfähigkeitsversicherungen werden vorausschauend und vorsorglich für den Fall einer Berufsunfähigkeit abgeschlossen, um sich für den Notfall abzusichern. Dabei hofft man selbstverständlich, dass eine Berufsunfähigkeit niemals eintreten wird.
Nach Jahren der Arbeit, des Einzahlens und des Vertrauens in den Vertragspartner tritt eines Tages plötzlich dennoch der Ernstfall ein: Berufsunfähigkeit. Doch statt der erhofften Leistung erhält man eine Ablehnung des Versicherers.
Ebenso erging es einer Versicherungsnehmerin, die als Flugbegleiterin tätig war und ihren Beruf aufgrund einer Erkrankung nicht mehr ausüben konnte. Die Versicherung lehnte die Leistung wegen einer angeblichen Anzeigepflichtverletzung ab. Dies jedoch – wie das Oberlandesgericht Dresden feststellte – zu Unrecht.