Berufsunfähigkeit muss erst nachgewiesen werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll Schutz bieten. Wenn es Schwierigkeiten gibt, kontaktieren Sie uns: Telefon: 02241/17330 E-Mail: info@rechtinfo.de
- Finanzielle Einbußen bei Berufsunfähigkeit absichern
- Leistungen aus BU Versicherungen beantragen
- Rente möglichst schnell erhalten
Eine Erkrankung wirft Sie aus der Bahn, eine Operation ist nötig, es folgt die Reha. Sie sind bereits körperlich oder mental belastet und müssen sich nun auch noch Sorgen um die finanziellen Folgen machen.
Womöglich haben Sie bereits die Leistung aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt, jedoch eine ablehnende Antwort erhalten. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Ebenso könnte Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung zu Unrecht abgelehnt haben. Statt sich auf Ihre Genesung fokussieren zu können, müssen Sie sich nun mit den Argumenten Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung für die Ablehnung befassen.
Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Gesundung konzentrieren können, helfen wir Ihnen gerne dabei, die Leistung aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zu erlangen.
Bei der Frage, wem eine Leistung aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung zusteht und wem nicht, sind die folgenden Begriffe zu unterscheiden:
Arbeitsunfähigkeit
Als arbeitsunfähig gilt, wer aufgrund eines medizinischen Befundes vorübergehend seine vertraglich geschuldete Tätigkeit nicht ausüben können. Arbeitsunfähig ist man also dann, wenn man krankgeschrieben worden ist.
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit kann sehr schnell gehen. Lassen Sie sich von uns beraten.
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Berufsunfähig ist man also dann, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähig ist, wer dauerhaft überhaupt keine Tätigkeit mehr ausüben kann.
Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung
Üblicherweise zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung die monatliche Rente erst bei Eintritt der Berufsunfähigkeit und nicht etwa bereits bei Arbeitsunfähigkeit.
Einige Versicherer werben aber sogar mit einer Leistung für den Fall, dass der Kräfteverfall altersgerecht ist und eine Arbeitsunfähigkeit zur Erlangung der Versicherungsleistung ausreichend sei.
Was erst einmal verlockend klingt, ist jedoch oftmals an zahlreiche Bedingungen geknüpft. Hier sollten daher zuvor die konkreten Bedingungen im Kleingedruckten nachgelesen werden.
Fazit
Wer nicht in der Versicherungsbranche beheimatet ist, wird die umfangreichen und komplizierten Bedingungen seines – gewünschten – Versicherungsvertrags selten vollkommen durchdringen können. Deswegen helfen wir Ihnen gerne dabei, wenn Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen möchten oder wenn Sie die Leistung aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung beanspruchen möchten.
Arbeitsunfähigkeit - Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit! FAQ – Sie fragen – wir antworten
Was ist FAQ?
Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.
FAQ
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie infolge von Krankheit oder Kräfteverfall ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben können.
Das prüfen wir für Sie. Senden Sie uns Ihre Unterlagen einfach per E-Mail, Fax oder Post zu.