Berufsunfähig durch Burn-Out oder Depression?

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Die Beeinträchtigung der geistigen Gesundheit in Form einer psychischen Erkrankung wie etwa Burn-Out oder Depression ist oftmals für den Versicherten als Grund der Berufsunfähigkeit schwerer nachzuweisen als eine körperliche Erkrankung. Es ist daher meist sehr schwer, den Versicherungsschutz aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erlangen. Sie erfahren nachfolgend was Sie in diesem Fall zu beachten haben und wie Sie am besten vorgehen.

Liegt der Grund für die Berufsunfähigkeit in einem Burn-Out oder einer Depression, ist die Erlangung der Berufsunfähigkeitsleistung oftmals mit vielen Problemen verbunden. Sofortkontakt Telefon: 02241/17330 – E-Mail: info@rechtinfo.de

Voraussetzung zur Erlangung der Berufsunfähigkeits-Leistung ist zunächst das Vorliegen einer Krankheit oder eines Kräfteverfalls.

Als Krankheit bezeichnet man in diesem Zusammenhang die negative Veränderung der körperlichen oder geistigen Gesundheit. Hierdurch müssen Fähigkeiten verloren gehen und damit die berufliche Einsatzmöglichkeit beeinträchtigt oder gar ausgeschlossen sein.

Auch psychische Erkrankungen wie Burn-Out oder Depression fallen grundsätzlich hierunter. Jedoch sind die Hürden hier im Vergleich zur Erlangung der Berufsunfähigkeits-Leistung aufgrund einer körperlichen Erkrankung wesentlich höher.

Inhalt

Volkskrankheit Burn-Out und Depression

Psychologen und Mediziner gehen davon aus, dass etwa jeder vierte Deutsche mindestens einmal in seinem Leben psychisch erkrankt. Burnout ist kein Leiden mit eindeutigen Kriterien, sondern eine Kombination aus körperlicher, emotionaler und geistiger Erschöpfung. Die Ursachen sind meist zu hohe Anforderungen am Arbeitsplatz oder psychische Probleme, die nicht angemessen bewältigt werden können. Die Abgrenzung zur Depression ist oft sehr schwierig.

Schwierigkeit: Nachweis der Berufsunfähigkeit

Liegt der Grund für die Berufsunfähigkeit in einem Burn-Out oder einer Depression, ist die Erlangung der Berufsunfähigkeitsleistung oftmals mit vielen Problemen verbunden. Sofortkontakt Telefon: 02241/17330 – E-Mail: info@rechtinfo.de

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Versicherungsgesellschaften prüfen den Leistungsantrag eines Betroffenen, der aufgrund psychischer Faktoren berufsunfähig ist, ganz genau.

Der Versicherte hat sich einer Reihe von zeitintensiven Untersuchungen und Therapien zu unterziehen, um die erforderlichen Nachweise – sprich Bescheinigungen der behandelnden Ärzte und Gutachten der Therapeuten – zu erbringen.

Um die Berufsunfähigkeitsleistung erfolgreich zu beantragen, ist es unentbehrlich, diese Bescheinigungen und Gutachten einzuholen. Nur wenn die psychische Erkrankung auch schriftlich attestiert ist, kann der Versicherer die Berufsunfähigkeitsleistung erbringen.

Leistungsausschluss bei Burn Out

Bisweilen kommt es sogar vor, dass Versicherer in Bezug auf psychische Erkrankungen wie Burn-Out oder Depression einen sog. Leistungsausschluss mit ihren Versicherungsnehmern vereinbaren. Wenn der Versicherungsnehmer dann aufgrund einer solchen psychischen Erkrankung berufsunfähig wird, erbringt der Versicherer keine Leistung.

Ob und gegebenenfalls welche Leistungsausschlüsse in Ihrem Fall vereinbart sind, prüft ein auf Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisierter Anwalt im Einzelnen für Sie.

Fazit

Wenn Sie Leistungen von Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung fordern, weil Sie an Depressionen oder Burn-Out erkrankt sind, kann es schnell zum Streit zwischen Ihnen und Ihrem Versicherer kommen.

Lassen Sie sich frühzeitig von einem Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherungen beraten. Dieser bietet Ihnen sichere Hilfe und Unterstützung bei der Erlangung Ihrer Berufsunfähigkeitsleistung.

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