Kunden und Anleger der PIM Gold GmbH in Insolvenz (AG Offenbach Az. 8 IN 402/19) haben Unterlagen zur Forderungsanmeldung erhalten. Das Insolvenzgutachten liegt uns vor. Die Materie ist komplex und die Zeit knapp. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der PIM Gold GmbH (AG Offenbach Az. 8 IN 402/19) werden wir von Kunden der PIM Gold GmbH gefragt, welchen Anspruch sie bei der Anlage „Bonusgoldspot+“ anmelden sollen. Ein Herausgabeanspruch in Form der Aussonderung ist nicht möglich.
Nun soll plötzlich alles ganz schnell gehen. Zeitgleich mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der PIM Gold GmbH hat das Amtsgericht Offenbach die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. Die gesetzten Fristen sind knapp und Anleger müssen noch in diesem Jahr handeln. Wer sicher gehen will, lässt die Anmeldung von einem Anwalt vornehmen.
Es war ein trauriger Tag im Spätsommer diesen Jahres, als die Anleger der PIM Gold GmbH von der Insolvenz des Unternehmens erfahren haben. Nun ist zumindest die Zeit des Wartens vorbei, der Insolvenzverwalter nimmt seine reguläre Arbeit auf und die Anleger können bestehende Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden.
Deutschland hat möglicherweise den nächsten Anlegerskandal. Diesmal soll es Goldinvestments des Anbieters PIM Gold aus Heusenstamm betreffen. Wenn sich die Auffassung der Staatsanwaltschaft Darmstadt bestätigen, fehlen fast 2 Tonnen Gold. Damit wäre ein Schaden von über € 50 Mio. eingetreten. Was kann man jetzt tun?