Razzia bei Goldhändler PIM Gold – es sollen rund 1,9 Tonnen Gold fehlen

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Deutschland hat möglicherweise den nächsten Anlegerskandal. Diesmal soll es Goldinvestments des Anbieters PIM Gold aus Heusenstamm betreffen. Wenn sich die Auffassung der Staatsanwaltschaft Darmstadt bestätigen, fehlen fast 2 Tonnen Gold. Damit wäre ein Schaden von über € 50 Mio. eingetreten. Was kann man jetzt tun?
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Nach Angaben des Handelsblattes wurden Anfang September 2019 die Geschäftsräume des Anbieters für Goldinvestments PIM Gold in Heusenstamm durchsucht und Goldbestände beschlagnahmt. Eine Person wurde vorläufig festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft.

Worum geht es bei PIM Gold?

PIM Gold war nach eigenen Angaben ein führender Anbieter für verschiedene Formen der Anlage in Gold. So konnten Anleger Goldbarren verschiedener Größen direkt erwerben oder aber sich über sog. Goldsparpläne über einen längeren Zeitraum einen Goldvorrat zu legen. In letzterem Fall sollten die Goldbestände bei einem Verwahrer eingelagert werden.

Gold soll bei PIM Gold aber fehlen

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Darmstadt soll dieser erforderliche Goldbestand jedoch nicht in dem Umfang vorhanden gewesen sein, wie er hätte da sein müssen. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Fehlbestand von rund 1,9 Tonnen Gold aus. Bei eine solchen Menge läge der Schaden des Fehlbestandes bei über € 50 Mio..

Wir hatten schon früh Zweifel bei PIM Gold

Bereits vor längerer Zeit haben wir uns mit dem Unternehmen auseinandergesetzt, da wir Zweifel an den auf den eingeschweißten Goldbarren angebrachten Zertifikaten hatten. Zwar war der von uns daraufhin einer Prüfung unterzogene Barren echt, die Zweifel an der Werthaltigkeit des Zertifikates wurden indes nicht ausgeräumt.

Was passiert nun?

Wir gehen auf Grund unserer Erfahrung in ähnlich gelagerten Fällen davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Sicherungsmaßnahmen zur Sicherung des Vermögens ausgebracht hat (sog. Arreste). Das hat in der Vergangenheit bei ähnlichen Verfahren dazu geführt, dass die betroffenen Firmen sehr schnell Insolvenz anmelden mussten. Diese Gefahr besteht hier durchaus.

Allerdings können den Anlegern aus den Goldsparplänen gleichwohl Ansprüche auf Herausgabe ihres Goldbestandes zustehen. Hintergrund ist, dass Anleger grundsätzlich durch den Goldsparplan Eigentümer des – soweit vorhandenen – Goldes werden sollten. Daraus können Herausgabeansprüche resultieren. Da es aber unterschiedliche Formen der Sparpläne gab – so auch sogar für Kinder – kommt es immer auf die konkrete Vertragsgestaltung an.

Was ist zu tun?

Zunächst sollte man erst einmal nicht unbedingt überstürzt handeln. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, hier juristisch und wirtschaftlich vernünftig zu agieren. Dabei sollte aber in erster Linie der Erfolg und nicht der blinde Aktionismus im Vordergrund stehen.

Es ist in aller Ruhe anhand des jeweiligen Falles zu beurteilen, welches Vorgehen – auch aus wirtschaftlicher Sicht – konkret Sinn macht. Mit den Erfahrungen und Erfolgen aus ähnlich gelagerten Fällen, können wir helfen, den Überblick zu bewahren.

12.09.2019 - Schlagworte: PIM Gold, Gold, Goldhandel, Goldsparplan, Heusenstamm, Staatsanwaltschaft

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