Wenn der Verstorbene in seinem letzten Willen bestimmt hat, dass ein Testamentsvollstrecker nach seinem Tod eingesetzt werden soll, ist der Erbe im Zweifel einer ihm unbekannten Person ausgesetzt und kann nicht frei über sein Erbe verfügen. Der Testamentsvollstrecker kann dem Erben den uneingeschränkten Zugriff auf das geerbte Vermögen einschränken und sogar vollständig verweigern. Dem Erben stehen auf der Kehrseite auch Rechte zu, die er gegenüber dem Testamentsvollstrecker geltend machen kann. Im Extremfall kann sogar die Entlassung des Testamentsvollstreckers verlangt werden.
Zum Leben gehört auch die Planung darüber, was nach dem Tod geschehen soll. Dies betrifft neben der Beerdigung auch das Planen wer das Vermögen später erhalten soll, also die Nachlassplanung. Wenn Sie sich frühzeitig Gedanken machen und die notwendigen Vorkehrungen treffen, können Sie Ihren Lebensabend genießen, da Sie für alle Umstände vorgesorgt haben. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten und was zu tun ist.
Es gibt fast nichts, was unsere Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE im Großraum Bonn im Erbrecht nicht für Sie leisten können. Das reicht von der Beratung in erbrechtlichen Detailfragen über die Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrages bis hin zur Testamentsvollstreckung. Als Fachanwalt im Steuerrecht sind Optimierungen aus erbschaftsteuerlicher Sicht immer im Blickfeld unserer erbrechtlichen Planung.
Wir bieten Ihnen als Anwälte mit dem Schwerpunkt Erbrecht eine komplette Unterstützung bei allen Themen, die im Zusammenhang mit Erbfällen und Erbschaften auf Sie als Erblasser als auch Erben zukommen können – privat in der Familie und als Unternehmer.
In unserer Kanzlei beraten wir unsere Mandanten fachlich zur Testamentsvollstreckung. Zögern Sie nicht, uns anzurufen oder eine eMail zu senden, damit wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können.