Ihr Anwalt für Erbrecht
- richtig Erben und Vererben

Sichern Sie Ihre Position durch rechtzeitige Beratung
Über 30 Jahre Praxiserfahrung im Erbrecht
Kostenfreie Ersteinschätzung Ihres ganz speziellen Falls
Erfahrung mit Erbangelegenheiten auch im Zusammenhang mit Steuern
Hartmut Göddecke

So geht Erben und Vererben richtig​

Sie wünschen Auskunft, wie das Erbe geregelt werden sollte oder wollen wissen, wie ich mich im Alter vernünftig absichere. Ihr Ziel ist es, dass keine Uneinigkeit über Ihr Vermögen entsteht oder Sie wollen ganz einfach Klarheit über steuerlich optimale Übertragungsmöglichkeiten erhalten. Als Anwälte für Erbrecht erklären wir Ihnen, welche vielfältigen Möglichkeiten bestehen und beraten Sie, den besten Weg zu beschreiten.

Unsere Leistungen vor und nach dem Erbfall

Vor dem Erbfall

Nach dem Erbfall

  • Auseinandersetzen von Erbengemeinschaften
  • Abwickeln von Nachlässen
  • Begleiten bei Erbscheinanträgen und Europäischen Nachlasszeugnissen
  • Testamentsvollstreckungen zur Abwicklung oder auf Dauer
  • Testamentsanfechtungen, z. B. bei fehlender Testierfähigkeit
  • Prüfen von Erbverzichten
  • Beraten bei Erbausschlagung
  • Durchsetzung und Abwehren von Pflichtteils- / Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Beraten von Miterben in Erbengemeinschaften
  • Durchsetzen von Erbansprüchen
  • Erstellen von Erbschaftsteuererklärungen
  • Gerichtsverfahren begleiten oder Durchführen von Mediationen sowie Schiedsgerichtsverfahren

Ihr Experten im Erbrecht

Evely Biberger Göddecke Rechtsanwälte
Evelyn Biberger
Rechtsanwaltsfachangestellte 

Kostenlose Ersteinschätzung

GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE
Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Mo - Do: 08:00 - 17:00
Fr: 08:00 - 13:00

Sie benötigen eine erste Einschätzung zum Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsergänzungsrecht? Schildern Sie uns jetzt kurz Ihren Fall. Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen unsere kostenlose Ersteinschätzung zu folgenden Punkten:

  1. Wie sind die Erfolgsaussichten?
  2. Lohnt sich eine anwaltliche Vertretung überhaupt?
  3. Was würde Sie eine anwaltliche Vertretung ggf. kosten?
  4. Wer trägt die Kosten?
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Ihr Anwalt für Erbrecht: was wir Ihnen bieten können

Unsere Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE im Großraum Siegburg und Bonn kann im Erbrecht einiges für Sie leisten.

Wir beraten Sie zu Ihren erbrechtlichen Detailfragen, helfen bei der Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrages und unterstützen Sie in der Testamentvollstreckung. Als Fachanwalt für Steuerrecht haben wir außerdem die Erbschaftssteuer im Blick, wenn wir Ihre erbrechtlichen Fragen beantworten.Beratung und Absicherung schon vor dem Erbfall

Schon vor dem Erbfall gibt es viele Fragen zu klären, bei denen ein Anwalt für Erbrecht mit Wissen und Erfahrung helfen kann, einen langen und belastenden Erbstreit zu vermeiden.

Anwalt für Erbrecht Göddecke Rechtsanwälte
Wir haben langjährige Erfahrung auf dem Gebiet Erbrecht. Nutzen Sie den Sofortkontakt.
Telefon: 02241 1733 0 | E-Mail info@rechtinfo.de

Vielleicht scheitert es an einem unzureichend verfassten Testament – wenn z.B. Formulierungen nicht rechtskräftig sind oder wichtige Angaben nicht gemacht bzw. vergessen werden. So hat sich schon oft gezeigt, dass vergessen wird, überhaupt einen Erben im Testament einzusetzen. Stattdessen werden nur Maßnahmen oder Wünsche aufgelistet.

Ein Anwalt für Erbrecht kann Ihnen hier schon beim Aufsetzen des Testaments helfen, alle wichtigen Punkte festzulegen. So vergessen Sie nichts und können sicher sein, dass Ihre Wünsche rechtskräftig sind und auch umgesetzt werden.

Mit der richtigen Vorbereitung durch einen Anwalt für Erbrecht verhindern Sie, dass Ihr Nachlass im Erbfall so aufgeteilt wird, wie die gesetzliche Erbfolge es vorgesehen hat. Denn das kann in vielen Fällen, gerade in komplizierten Familien-Konstellationen wie z.B. Patchwork-Familien, entgegen Ihren Wünschen sein. Das kann bei Ihren Angehörigen zu Frust und Streitigkeiten innerhalb der Familie führen, die sich über viele Jahre hinweg ziehen können.

Wenden Sie sich an unsere Kanzlei im Rhein-Sieg-Kreis und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung. Gemeinsam gestalten wir mit Ihnen für Sie ein Testament oder einen Erbvertrag.

Dabei berücksichtigen wir außerdem die erbschaftssteuerlichen und einkommenssteuerlichen Regelungen. Ein Anwalt für Erbrecht ist unverzichtbar, damit Ihr Wille rechtskräftig formuliert ist und Sie sicher sein können, dass Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten nach Ihren Vorstellungen geregelt sind.Geordnete und gerechte Abwicklung im Erbfall

Als Anwälte für Erbrecht in Siegburg kümmern wir uns auch um die Rechte der Erben. Die rechtliche Unterstützung ist vor allem dann wichtig, wenn Immobilien ein zentrales Objekt in der Erbschaft sind. Hier kann durch den fachlichen Rat vom Anwalt für Erbrecht an Erbschaftssteuer gespart werden.

Erbrecht Streit verhindern
Brauchen Sie einen Anwalt für Erbrecht? Lassen Sie sich beraten. Telefon: 02241 1733 0 | E-Mail: info@rechtinfo.de

Wir verstehen, dass Sie als Erbe in einer besonderen Situation sind. Neben der emotionalen Belastung kommt eine Menge Bürokratie auf Sie zu – oft sind die Verhältnisse  kompliziert und nicht eindeutig. Ein Anwalt für Erbrecht hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und berät Sie zu den rechtlichen Einzelheiten.

Auch bei Streitigkeiten und Uneinigkeiten innerhalb der Angehörigen kann ein Anwalt für Erbrecht schnell und zuverlässig für Einigung sorgen. Durch Mediation kann hier unter den Beteiligten für Klarheit gesorgt werden. So schützt ein Anwalt für Erbrecht den Willen des Erblassers und bewahrt die Erben vor einem langen und öffentlichen Erbstreit. So muss Familieninternes nicht vor dem staatlichen Gericht ausgetragen werden.

Hinzu kommt, dass es nicht immer das Beste ist, eine Erbschaft anzunehmen. Wie es sich bei Ihrem speziellen Fall verhält, kann ein Anwalt für Erbrecht am besten beurteilen. Ein Rechtsanwalt übernimmt für Sie die Kommunikation mit den Behörden, prüft Ihren Erbschein und setzt sich für Sie mit dem Grundbuchamt in Verbindung. Außerdem werden Verträge, die der Erblasser zu Lebzeiten abgeschlossen hat, vom Anwalt ordentlich abgewickelt.

Haben Sie Fragen zu einem erbrechtlichen Fall?

Teilen Sie uns Ihr Anliegen gerne kurz mit!

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Anwalt für Erbrecht: was ist zu tun nach dem Erbfall?

Nach einem Todesfall haben familiäre Belange selbstverständlich Vorrang. Dennoch gilt es in rechtlicher Hinsicht nicht zu viel Zeit zu verlieren.

Wer ist Erbe?

Die drängendste Frage ist, wer Erbe ist und ob das Erbe auch angetreten oder ausgeschlagen wird. Hierfür bleibt einem Erben ein Zeitraum von sechs Wochen, nachdem er von seiner Erbenstellung erfahren hat. Nutzen Sie unseren zusammengestellten Informationen zum Nachlass. Diese Informationen entschieden häufig darüber, ob es sich lohnt, die Erbschaft auszuschlagen.

Hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen, so ist grundsätzlich der hierin Genannte der Erbe. Immer wieder sind selbst verfasste Testamente insoweit nicht eindeutig und müssen daher zunächst ausgelegt werden. Oder aber es stellen sich Fragen zur Wirksamkeit und zur Anfechtbarkeit des Testamentes.

Existiert hingegen kein Testament oder ist dieses unwirksam, so richtet sich die Erbfolge nach den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Neben den Ehegatten werden die Kinder Erben des Verstorbenen. Sind Kinder oder sogenannte „Abkömmlinge“ nicht vorhanden bzw. schlagen das Erbe aus, kommen die noch lebenden, nächsten Verwandten zum Zuge.

Werde ich über die Erbschaft informiert?

Wurde das Testament vom Erblasser in amtliche Verwahrung gegeben, so wird der Erbe hierüber auch seitens des zuständigen Gerichtes informiert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob das Testament selbst und handschriftlich verfasst oder von einem Notar aufgenommen wurde. Wurde das Testament hingegen nicht amtlich verwahrt, so erhält man vom Nachlassgericht nur dann eine Nachricht, wenn ein Erbschein beantragt wurde. Anderenfalls muss man als potentieller Erbe selbst aktiv werden.

Wozu brauche ich einen Erbschein?

Apropos Erbschein: ein Erbschein wird in der Regel nicht benötigt, wenn ein notarielles Testament existiert, welches die Erbfolge eindeutig regelt. Ist kein notarielles Testament vorhanden, so benötigt man den Erbschein, um die eigene Erbenstellung nachzuweisen. Ohne einen solchen Nachweis kann man weder die Angelegenheiten des Erblassers abschließend regeln, noch erhält man Zugriff auf das Erbe.

Worum sollte ich mich als Erbe als erstes kümmern?

Besondere Eile kann geboten sein, wenn man als Erbe von Lebens- oder Unfallversicherungen des Verstorbenen weiß oder erfährt. Bei Lebensversicherungen sehen manche Bedingungen vor, dass dieser innerhalb von ein bis spätestens drei Tagen über den Tod zu informieren ist. Bei Unfallversicherungen ist der Versicherer innerhalb von 48 Stunden zu informieren, falls der Erblasser bei einem Unfall ums Leben gekommen sein sollte. Anderenfalls könnten Leistungen verweigert werden.

Zur Kostenersparnis sollte man langfristige Verträge des Erblassers, wie Mietverträge, Abonnements, Handyverträge etc. so schnell wie möglich kündigen. Für Mietverträge z.B. gewährt das Gesetz sowohl dem Vermieter als auch dem Erben ein Sonderkündigungsrecht, welches aber innerhalb von einem Monat nach Kenntnis vom Todesfall ausgeübt werden muss. In keinem Fall sollte man hier abwarten, bis das Nachlassgericht einem den Erbschein ausgestellt hat. Die ehemaligen Vertragspartner des Verstorbenen werden aber sehr wahrscheinlich im Nachgang dennoch hiernach fragen.

Sie benötigen eine erste Einschätzung zum Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsergänzungsrecht? Schildern Sie uns jetzt kurz Ihren Fall. Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen unsere kostenlose Ersteinschätzung zu folgenden Punkten:

  1. Wie sind die Erfolgsaussichten?
  2. Lohnt sich eine anwaltliche Vertretung überhaupt?
  3. Was würde Sie eine anwaltliche Vertretung ggf. kosten?
  4. Wer trägt die Kosten?
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