Die Sache mit der Privatinsolvenz des Heinz Roth….

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Heinz Roth ist zahlungsunfähig Der Insolvenzverwalter von drei der insgesamt vier deutschen P & R – Gesellschaften, Michael Jaffè, hat Insolvenzantrag gegen den P & R Firmengründer Heinz Roth gestellt. Das Amtsgericht München hat dem Antrag entsprochen und das vorläufige Insolvenzverfahren (Az.: 1542 IN 3055/18) eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Miguel Grosser ernannt. Auch er […]


Heinz Roth ist zahlungsunfähig

Der Insolvenzverwalter von drei der insgesamt vier deutschen P & R – Gesellschaften, Michael Jaffè, hat Insolvenzantrag gegen den P & R Firmengründer Heinz Roth gestellt.

Das Amtsgericht München hat dem Antrag entsprochen und das vorläufige Insolvenzverfahren (Az.: 1542 IN 3055/18) eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Miguel Grosser ernannt. Auch er gehört der Münchner Insolvenzverwalter-Kanzlei Jaffè an.

Durch diese Maßnahme möchte das Insolvenzgericht offenbar sicherstellen, dass Herr Jaffè weiterhin die Kontrolle über die in der Schweiz ansässige P & R – Gesellschaft erhält. Schließlich gehören die Anteile an dieser Gesellschaft zum Vermögen des Herrn Heinz Roth.


Was bedeutet das für den Anleger?

Die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Herrn Heinz Roth hat damit für die Anleger auch eine Kehrseite. Ein weiterer, potentieller Verantwortlicher des P & R – Desasters steht den Anleger für eine vollständige Kompensation des erlittenen Schadens nicht mehr zur Verfügung.

Nach Abschluss dieses Insolvenzverfahrens dürfte aber eine Zahlung zu erwarten sein, die nach unserer Einschätzung deutlich geringer als beim Insolvenzverfahren der P & R – Gesellschaften ausfällt.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bedeutet aber auch zeitgleich, dass Anleger persönliche Schadensersatzansprüche gegen Herrn Heinz Roth nicht mehr eigenständig einklagen können. Auch eine Vollstreckung bereits gerichtlich festgestellter Ansprüche ist nun nicht mehr möglich. Es ist jedoch ratsam, diese Ansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden.

Nach derzeitigem Kenntnisstand kann damit erfolgsversprechend ein vollumfänglicher Ersatz des entstandenen Schadens nur noch durch Inanspruchnahme der Vermittler dieser Kapitalanlage erlangt werden.

Dementsprechend ist die Ernennung von Herrn Grosser als Insolvenzverwalter zunächst eine gute Nachricht für Anleger von P & R. Wie wir bereits im November 2018 berichtet haben, bestünde für den Fall des Kontrollverlustes die Gefahr, dass der Geldfluss aus der Schweiz ins Stocken geraten könnte.


Staatsanwaltschaft wird Anklage erheben

Nahezu zeitgleich hat auch die Staatsanwaltschaft München I Aktuelles zu Herrn Heinz Roth zu verkünden. Die Behörde berichtet, dass sie noch im ersten Quartal des Jahres 2019 Anklage u.a. gegen Herrn Roth erheben wird.

Dieser ist nicht nur Firmengründer. Er gilt gemeinhin als Kopf des Schneeballsystems P & R, welches für den Milliardenschaden bei den rund 54.000 Anleger verantwortlich ist.

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