Gericht hält Golderwerb bei Multi-Invest Gold-Wertsicherungs-Sparplan für zweifelhaft

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Wenn auch Sie ein Sparprogramm der Multi-Invest Sachwerte GmbH – von vielen Anlegern auch Goldwertsparplan genannt – abgeschlossen haben, sollte Sie interessieren, wie ein Berliner Gericht die Rechtlage einschätzt. Das Gericht vertrat die Meinung, der Goldsparplan sei mit deutschem Recht wohl nicht vereinbar. Deshalb sehen wir Chancen für alle Anleger, die in Goldwertsparpläne der Multi-Invest investiert haben.

Platzt der Traum vom eigenen Gold für die Anleger der Multi-Invest? Ein Gericht in Berlin äußert juristische Bedenken bei den Goldsparplänen von Multi Invest Sachwerte GmbH. Wir erklären, wie Anleger jetzt vorgehen können, um sich zu schützen. | Rufen Sie uns an:
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Sie erfahren hier:

  • wie der Goldsparplan von Gerichten gesehen wird
  • welche Folgen sich für Anleger daraus ergeben
  • was Sie als Anleger jetzt tun können
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Multi-Invest will Geld vom Anleger

Der Anlass des Prozesses war die Provisionsforderung der MI Vertriebs GmbH wegen Vertriebskosten von rund € 1.600,00. Eingeklagt wurde die vereinbarte Vermittlungsgebühr. Eine hohe Summe, wenn man bedenkt, dass dieser Betrag nur dafür zu zahlen ist, dass der Anleger zukünftig weiteres Geld in den Goldsparplan investieren kann.

Damit verdient die Multi-Invest ihr Geld:

  • Provisionen
  • Kosten und Gebühren
  • Verhältnismäßig hohe Preismargen

Das geht zu Lasten der Anleger

Die Vertriebsgesellschaft von Multi-Invest war unserem Eindruck nach ganz augenscheinlich zuversichtlich, dass sie den Prozess schnell und einfach gewinnt und der Anleger zahlen muss. Grund dafür war, dass die MI Vertriebs GmbH in ähnlich gelagerten Fällen in der Vergangenheit siegreich aus solchen Prozessen hervorgegangen ist. Verwiesen wurde auf ein Urteil des Amtsgericht Bochum im Verfahren 42 C 140/18. Vor dem Gericht im Ruhrgebiet ist der Anleger dazu verurteilt worden, einen Betrag von 1.750,00 € als Vermittlungsgebühr an die Multi-Invest zu zahlen.

Die Multi-Invest ging auch in Berlin von einem schnellen Prozessgewinn aus. Dem haben wir einen Riegel vorsetzen können.

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Gericht prüft Details des Goldsparplans der Multi-Invest Gruppe

Vollkommen überrascht war der Rechtsanwalt der Multi-Invest dann im Prozess, als das Gericht erhebliche Bedenken äußerte. Der Richter meinte, dass der von der Multi-Invest verkaufte Goldwertsparplan nicht mit den Regelungen des deutschen Rechts zu vereinbaren sei. Letztlich verkaufe die Multi-Invest Sachwerte GmbH ein Produkt, das es so nach deutschem Recht nicht geben könne, so das Gericht.

Dies hat nach Meinung des Gerichts klare Auswirkungen auf die eingeklagte Vermittlungsgebühr. Sie könne nicht verlangt werden. Denn die Multi-Invest könne keine Provision für ein Produkt verlangen, das es rechtlich gar nicht geben kann.

Das heißt aber nicht, dass der Goldsparplan der Multi-Invest insoweit nicht mit weiteren Risiken für die Anleger verbunden ist

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Risiken für den Anleger

Der Umstand, dass die Multi-Invest nicht durch die BaFin kontrolliert wird, führt dazu, dass der Goldsparplan keine staatliche Genehmigung hat. Ob die angelegten Gelder ausreichend abgesichert sind, ist unserer Ansicht nach fraglich. Das geht letztlich zu Lasten des einzelnen Anlegers, der zahlreiche Risiken trägt, obwohl er bei Vertragsabschluss davon ausging, dass das Investment in physisches Gold eine sichere Anlageform ist.

Anleger sind entsetzt, wenn sie jetzt erfahren, wie unsicher die Anlage in den Goldsparplan der Multi-Invest tatsächlich ist. Hinzu kommt, dass ein Großteil des angelegten Geldes für Gebühren verwendet wird und nicht in den Ankauf von Gold eingesetzt wird. Dies führt dazu, dass das Finanzprodukt kaum dazu geeignet ist, einen nennenswerten Gewinn für die Anleger zu erzielen.

Die Einschätzung des Gerichts ist nach unserer Meinung eindeutig ein Rückschlag für die Multi-Invest.

Vor dem Hintergrund, dass die MI Vertriebs GmbH die Klage nicht verlieren wollte, verzichtet die Multi-Invest auf über 60% ihrer eingeklagten Forderung und sagte zu, dass sie den Großteil der entstandenen Prozesskosten übernimmt.

Der verklagte Anleger kam so mit einem blauen Auge davon. Er muss die eingeklagten Vermittlungsgebühren für mehre Verträge nicht vollständig zahlen und auch kein weiteres Geld mehr in einen Goldsparplan einzahlen, der wohl nicht das hält, was versprochen wurde. Insgesamt eine Ersparnis von mehreren tausend Euro.

Was soll der Multi-Invest Anleger tun?

Kunden und Anleger der Multi-Invest sollten dieses Ergebnis zum Anlass nehmen, selbst zu überlegen, ob sie nicht besser aus den Verträgen mit der Multi-Invest aussteigen.

Wenn Sie einen Ausstieg aus einem Vertrag mit der Multi-Invest in Betracht ziehen oder durchführen möchten, dann achten Sie auf die richtige Vorgehensweise. Eine Kündigung kann die Verträge nur für die Zukunft beseitigen, so dass die bereits gezahlten Beträge davon nicht betroffen sind. Dann droht ein Verlust.

Böse Überraschung für Multi-Invest
aus dem Berliner Verfahren:

  • Verträge unwirksam
  • Kein Anspruch auf Provision
  • Rückzahlungspflicht

Anleger solllten rechtzeitig handeln

Es muss daher ein anderes Vorgehen gewählt werden, damit Sie eingezahlten Beträge von der Multi-Invest vollständig zurückverlangen können.

Wir können Ihnen dabei helfen, dass Sie richtig handeln! Melden Sie sich bei uns, damit wir uns Ihren Fall anschauen können und dann gemeinsam mit Ihnen entscheiden, welche Vorgehensweise für Sie die richtige ist. Wir können für Sie ebenso prüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

Unser Rechtinfo-Tipp

Göddecke Rechtsanwälte Siegburg

Wer den optimalen Weg gehen will, nimmt am besten bewährte Unterstützung in Anspruch. So geht es nicht nur schneller, sondern auch billiger und sicherer. Wir helfen Ihnen!

Multi-Invest FAQ – Sie fragen – wir antworten

Was ist FAQ?

Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt 
Welche Sparpläne der Multi-Invest sind betroffen?

Letztlich sind wohl alle Verträge der Multi-Invest betroffen. Die Verträge sind weitgehend identisch, so dass immer dieselben rechtlichen Probleme bestehen. Damit sind auch die Anleger betroffen, die in Silber oder Platin investiert haben.

Wann muss der Anleger handeln?

Je schneller der Anleger handelt, umso besser. Irgendwann droht ein Wettlauf der Anleger. Wer dann zu spät kommt, der geht möglicherweise leer aus.

Welches Risiko hat der Anleger?

Das Hauptrisiko für den Anleger besteht darin, dass am Ende nicht mehr genug Geld da ist, um ihn auszuzahlen. Dann tritt ein Fall der Zahlungsunfähigkeit ein und die Insolenz, also der Konkurs oder die Pleite droht. Dann kann der Anleger sich nur noch an den Insolvenzverwalter wenden. Ein Totalverlust des gezahlten Geldes droht.

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Beitrag vom 18.02.2022

Bilderquellennachweis: Bild 1 - Hoowy; Bild 2 - Darkfox | PantherMedia

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