Fordert Rechtsanwalt Heyl zu Recht Geld von Postbank Kunden?

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Wenn auch Sie eine Zahlungsaufforderung von Herrn Anwalt Ralf Heyl aus Hürth wegen Forderungen der Postbank erhalten haben, müssen Sie handeln. Werden Sie nicht aktiv, kann eine gerichtliche Klage auf Sie zukommen. Werden Sie verklagt, ist dies mit unnötigem Aufwand und Kosten verbunden. Daher gilt: schnell agieren, um die Forderung abzuwehren. Wir sagen Ihnen, wie es geht.

Kunden der Postbank erhalten Post von Rechtsanwalt Ralf Heyl aus Hürth und sollen zahlen. Hiergegen können Sie sich wehren. Wer sich nicht gegen vermeintliche Forderungen wehrt, muss mit weiteren Kosten rechnen. | Rufen Sie uns an: ☎ 02241/17330 oder schreiben Sie uns: info@rechtinfo.de.

Sie erfahren hier:

  • welche Ansprüche Rechtsanwalt Ralf Heyl geltend macht
  • ob Sie sich erfolgreich gegen die Zahlungsaufforderung wehren können
  • neue "Masche" von Rechtsanwalt Heyl
  • welche Vorteile GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE für Sie erreichen kann
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Post von Rechtsanwalt Heyl erhalten - Was ist zu tun?

Wer Post von Herrn Rechtsanwalt Ralf Heyl aus Hürth bekommt, ist nicht erfreut. Denn der Rechtsanwalt macht im eigenen Namen alte Forderungen der Postbank gegenüber den Angeschriebenen geltend.

Die Adressaten werden aufgefordert die Zahlung direkt an den Rechtsanwalt zu erbringen. Es werden kurze Fristen gesetzt; damit wird Druck aufgebaut.

Sie sollten angesichts der oft unberechtigten Geldforderung nichts unüberlegt überstürzen, sondern vielmehr richtig informiert handeln.

Rechtsanwalt Heyl fordert Zahlung wegen:

  • Darlehen bei der Postbank AG
  • Konten bei der Postbank AG
  • Schulden bei der Postbank AG

Viele Altkunden sind betroffen.

Übereilte Entscheidungen und vorschnelle Erklärungen sollten vermieden werden, sonst können negative Folgen entstehen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können.

Besser und billiger ist es, zunächst anwaltlichen Rat vom Experten einzuholen. Der Vertreter der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Niels Nauhauser, rät zu den Forderungsschreiben von Anwalt Heyl in „Der Tagesspiegel“ schon 2019: „Unberechtigte Forderungen müssen Verbraucher natürlich nicht bezahlen.“

Lassen Sie sich von uns informieren.
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Rechtsanwalt Ralf Heyl: Früher Inkasso – jetzt auf eigene Rechnung

Rechtsanwalt Heyl aus Hürth war bereits früher für die Deutsche Postbank AG tätig. Er betrieb das Mahn- und Inkassogeschäft für die Postbank gegenüber deren Kunden. Er forderte Geld für die Postbank ein.

Jetzt bekommt das Ganze eine neue „Qualität“: Aktuell macht Rechtsanwalt Heyl die Forderung im eigenen Namen geltend. Er behauptet, dass ihm die Zahlungsansprüche von der Postbank AG abgetreten wurden, so dass er jetzt der neue Inhaber der Forderung sei.

Rechtsanwalt Heyl hat fast 8.500 Forderungen der Postbank AG erworben. 

Ist Ihre Forderung dabei?

Der Anwalt aus dem Rheinland beruft sich auf eine notarielle Urkunde. Aus ihr soll sich ergeben, dass der Zahlungsanspruch zusammen mit weiteren 8.495 Forderungen der Postbank AG an ihn abgetreten worden sei.

Ob dies in Bezug auf die gegen Sie geltend gemachte Forderung wirklich stimmt, muss im Einzelfall nachgeprüft werden. Wenn die Abtretung fehlerhaft war, dann kann Herr Rechtsanwalt Heyl die Zahlung nicht verlangen. Hier liegt Ihre Chance. Wir können für Sie prüfen, ob Herr Heyl wirklich einen Anspruch gegen Sie hat.

Rechtsanwalt Heyl Verjährung
Hilft der Hinweis auf Verjährung nicht? Melden Sie sich bei uns! Wir helfen Ihnen. | ☎ 02241/17330 oder info@rechtinfo.de.

Zahlungsanspruch verjährt?

In der Regel macht Herr Rechtsanwalt Heyl alte Forderungen aus Konto- und Darlehensverträgen der Postbank AG aus Bonn geltend. Häufig haben die angeschriebenen Kunden keine oder kaum noch Erinnerungen, dass eine solche Forderung noch offen sein soll.

Viele Postbankkunden haben die relevanten Unterlagen möglicherweise längst abgelegt oder weggeworfen. Sie gingen davon aus, dass sich die Angelegenheit insgesamt erledigt hat, nachdem die Postbank den Vorgang nicht weiterverfolgt hat.

Dieses macht die Aufarbeitung und Klärung der Sache auf den ersten Blick nicht leichter. Das Fehlen von Unterlagen hindert nicht, sich erfolgreich gegen die Zahlungsaufforderung zur Wehr zu setzen, wenn man einen Experten zu Rate zieht. Nutzen Sie diese Erfahrung für sich.

Der pauschale Hinweis auf die Verjährung hilft Ihnen oft nicht weiter. Das gilt auch, wenn der jetzt geltend gemachte Zahlungsanspruch auf einem Vorgang beruht, der länger als drei Jahre zurückliegt.

Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren hilft bei Darlehns- und Kontoansprüchen nicht immer weiter, denn es gibt im Darlehensrecht eine versteckte Spezialvorschrift, die den schnellen Ablauf der Verjährungsfrist nach drei Jahren verhindert.

Sonderfall: Verjährung von Darlehen

Herr Rechtsanwalt Heyl führt ins Feld, dass der Ablauf der Verjährungsfrist für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren gehemmt ist.

Der Anwalt aus Hürth meint, dass die von ihm geforderten Zahlungsansprüche erst nach 13 Jahren verjähren, da zu den 10 Jahren weitere 3 Jahre dazuzurechnen sind.

Spezialvorschrift in § 497 Absatz 3 Satz 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch):

Darlehensansprüche verjähren nicht nach drei Jahren.

Darauf beruft sich Rechtsanwalt Heyl.

Der Wortlaut des Gesetzes gibt Herrn Rechtsanwalt Heyl Recht, denn hier heißt es tatsächlich, dass die Verjährung für längstens 10 Jahre gehemmt ist. Wenn die Verjährung gehemmt ist, dann kann der Anspruch während dieser Zeit nicht verjähren.

Was Rechtsanwalt Heyl in seinen Schreiben aber nicht erwähnt: die Hemmung der Verjährung tritt nur dann ein, wenn ausnahmslos alle Kriterien vollständig erfüllt sind.

Oft ist dies nicht der Fall, weil sich die Postbank AG seinerzeit nicht die Mühe gemacht hat, alle gesetzlichen Kriterien einzuhalten. Im Einzelfall wurde einfach schlampig gearbeitet. Und dieser Vorteil zahlt sich für Sie aus.

Wie können Sie sich gegen die Zahlungsaufforderung wehren?
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Fehler der Postbank können ihnen beim Abwehren der Forderung helfen.  Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen!
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Fehler der Postbank AG zum eigenen Vorteil nutzen

Denn die Fehler, die die Postbank AG seinerzeit gemacht hat, haben Auswirkungen auf die aktuelle Zahlungsforderung von Herrn Rechtsanwalt Heyl. Der Rechtsanwalt muss sich die Fehler der Postbank AG zurechnen lassen, wie eigene Fehler. Das führt dazu, dass die Zahlungsforderung insgesamt abgewehrt werden kann.

Sie können Fehler der Postbank AG nutzen, um nichts an Rechtsanwalt Heyl zahlen zu müssen.

Wir helfen Ihnen, diese Fehler zu finden und für sich zu nutzen.

Im Ergebnis führt dies dann dazu, dass Sie die geltend gemachte Forderung nicht bezahlen müssen.

Wir können Ihnen helfen, die Argumente ins Feld zu führen, die gegen die Zahlungsforderung von Herrn Rechtsanwalt Heyl sprechen.

Eine anwaltliche Prüfung und Vertretung lohnt sich dann, wenn ein Gerichtsverfahren vermieden und die Zahlungsforderung abgewiesen werden kann.

Rechtsanwalt Heyl verklagt ehemalige Postbank Kunden

Beim Landgericht Hannover hat Rechtsanwalt Ralf Heyl eine Klage gegen einen ehemaligen Kunden der Postbank eingereicht. Im eigenen Namen klagt er einen Betrag in Höhe von rund 25.000,00 € ein.

Hintergrund der Forderung soll ein Privatkredit aus dem Jahr 2005 sein, der im Jahr 2009 von der Postbank gekündigt wurde. Die Postbank hatte sich in der Folge nicht mehr um eine Rückzahlung des offenen Restbetrags gekümmert.

Der ehemalige Kreditkunde der Postbank war von der Klage mehr als überrascht, da er, bevor die Klage erhoben wurde, nicht von Rechtsanwalt Heyl angeschrieben worden war. Unser Mandant stemmt sich gegen die Klageforderung von Anwalt Heyl. Wir sehen gute Chancen für unseren Mandanten, den Prozess zu gewinnen. Wir vertreten die Ansicht, dass die Klage abgewiesen werden wird, weil die Klagebegründung unserer Ansicht nach erhebliche Lücken aufweist.

Werden Sie schnell aktiv: wenn Ihnen eine Klage zustellt wird, sind von Ihnen unbedingt die gesetzlichen Fristen zur Verteidigungsanzeige und zur Klageerwiderung zu beachten.

Wenn auch Sie ein Schreiben oder eine Klage von Herrn Rechtsanwalt Heyl erhalten, wenden Sie sich unverzüglich an unsere Kanzlei, so dass wir die notwendigen Schritte zu Ihrer Verteidigung einleiten können.

Orangene „Hinweiskarten“ von Rechtsanwalt Heyl-schützen Sie sich vor dieser Gefahr!

Nachdem er in der Vergangenheit immer wieder ehemalige Postbankkunden angeschrieben und angemahnt hat, ist Herr Rechtsanwalt Heyl aus Hürth jetzt dazu übergegangen, orangene Postkarten zu versenden.

Die orangenen „Hinweiskarten“ enthalten keinen direkten Hinweis darauf, dass die Karte von Herrn Rechtsanwalt Heyl verschickt wurde. Viele Empfänger haben im Blick auf die Farbe und die Aufmachung der Karte den Eindruck, es handele sich um eine offizielle „Benachrichtigung“ einer öffentlichen Stelle oder Behörde.

Dies ist indes nicht der Fall. Dies wird anhand der mitgeteilten Telefonnummer und des angegebenen Aktenzeichens deutlich. Dabei handelt es sich um den Telefonanschluss der Kanzlei von Herrn Heyl in Hürth und sein Kanzlei internes Aktenzeichen für den Forderungsfall.

Offenbar sollen nach unserer Einschätzung die Adressaten durch die „Hinweiskarte“ verunsichert und unter zusätzlichen „Druck“ gesetzt werden.

Wenn auch Sie eine solche Benachrichtigungskarte erhalten haben, sollten Sie unserer Einschätzung nach nicht unter der angegebenen Rufnummer zurückrufen. Es besteht die Gefahr, dass Sie im Telefonat überrummelt werden und letztlich Erklärungen oder Zusagen machen. Solche Zugeständnisse fallen Ihnen später im schlimmsten Fall unwiderruflich zur Last. Möglicherweise erkennen Sie Ansprüche an, die längst verjährt sind, oder machen Ratenzahlungszusagen, die Sie nicht erfüllen können oder müssen.

Sinnvoller ist es für Sie, die vermeintliche Forderung von Herrn Heyl von uns prüfen zu lassen. Wir haben mit Forderungen von Herrn Rechtsanwalt Heyl häufig zu tun und können Ihnen daher schnell und kompetent eine Einschätzung geben, ob es lohnt, sich gegen die Forderungen und Schreiben von Herrn Heyl zu Wehr zu setzen. Wir beraten Sie fair und sagen Ihnen auch, wenn es sich wirtschaftlich oder rechtlich nicht lohnt, einen Streit mit Anwalt Heyl aus Hürth aufzunehmen.

Update vom 09.12.2022

Nehmen Sie die Hilfe von GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Anspruch

Unsere Kanzlei hilft Ihnen. Ihre Vorteile dabei sind:

  • kostenfreies Infogespräch
  • jahrzehntelange Erfahrung im Bereich des Darlehensrechts
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht
  • schnelle und kompetente Fallbearbeitung – auf Wunsch volldigital
  • Kanzlei mit Sitz im Großraum Bonn, wo die Postbank AG ihre Zentrale hat
  • kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • vollständige Kostentransparenz
  • Keine zusätzlichen Beratungskosten bei Mandatierung

Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, damit wir für Sie aktiv werden können, dann haben Sie den Kopf wieder für wichtigere Dinge frei.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und übersenden uns das aktuelle Schreiben mit der Zahlungsaufforderung von Herrn Rechtsanwalt Heyl. Wir prüfen dies kostenfrei und melden uns dann bei Ihnen, um die weiteren Schritte mit Ihnen zu besprechen. Dann erst wählen Sie, welchen Weg Sie gehen wollen.

Unser Rechtinfo-Tipp

Göddecke Rechtsanwälte Siegburg

Bilden Sie sich selbst ein Urteil: Statt gleich die Forderung von Anwalt Ralf Heyl zu bezahlen – nutzen Sie ganz einfach unser kostenfreies Infogespräch.

Es lohnt sich für Sie:

Entscheiden Sie, nachdem Sie sich ein eigenes Bild gemacht haben.

Postbank: FAQ – Sie fragen – wir antworten

Was ist FAQ?

Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt 
Verklagt Herr Rechtsanwalt Heyl ehemalige Postbank-Schuldner auf Zahlung?

Ja, das tut er. Wenn man sich nicht oder nur unzureichend gegen die Zahlungsaufforderung wehrt, dann reicht der Rechtsanwalt auch Klage ein, was zur Folge hat, dass weitere Rechtsanwalts- und Gerichtskosten hinzukommen.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten der anwaltlichen Vertretung?

Ob und in welcher Höhe die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Beratung und Vertretung übernimmt, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Im Interesse unserer Mandanten sind wir stets darum bemüht, eine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung zu erreichen. Aber auch ohne Kostenübernahme durch Ihre Rechtschutzversicherung lohnt sich unser Einsatz für Sie, da die Kosten deutlich niedriger sind, als die Höhe der Forderung des Herrn Rechtsanwalt Heyl.

Forderung durch RA Heyl oder Postbank gestellt: Kann ein Eintrag bei der SCHUFA verhindert oder gelöscht werden?

Wenn festgestellt werden kann, dass die Forderung von Herrn Rechtsanwalt Heyl, auf der der SCHUFA-Eintrag basiert, nicht oder nicht mehr besteht, kann die Löschung des Eintrags verlangt werden.

Dies gilt insbesondere dann, wenn die Eintragung von Anfang an zu Unrecht erfolgte. Solche negativen Praktiken bei den „Heyl-Forderungen“ beklagte schon 2019 Niels Nauhauser in „Der Tagesspiegel“ als Vertreter der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, der das zweifelhafte Vorgehen von Anwalt Heyl kommentiert.

Oft wissen die Empfänger der Heyl-Schreiben gar nichts von dem Eintrag und dessen negative Folgen im Alltag, wie z. B. das Sinken der Kreditwürdigkeit. Das Eliminieren des SCHUFA-Eintrags ist ein weiterer positiver Effekt, wenn man sich frühzeitig gegen die Forderung wehrt. Denn ein negativer Vermerk bei der Schufa kann es unmöglich machen, unbeschwert online einkaufen zu können oder einen Handy-Vertrag zu bekommen.

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Aktualisierung vom 29.09.2022
Beitrag vom 15.12.2021

Bilderquellennachweis: Bild 1 - Andriy Popov; Bild 2 - Fotofabrika | PantherMedia

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