LeaseTrend Klage Liebig: Insolvenzverwalter setzt Frist auf den 27. November

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Die Insolvenz der LeaseTrend AG in 2021 schreckte die Anleger auf. Sie wirft aktuell die Frage auf, ob der Insolvenzverwalter Dr. Max Liebig erhaltene Ausschüttungen von den Anlegern zurück fordern darf. Wir gehen auf das Schreiben der Anwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek (= Heuking) vom Juli 2023 ein. Jetzt ist der Zusammenhalt der Anleger gefragt; er kann Vorteile erzielen und Kosten gering halten. Wir erklären, welche Strategie für LeaseTrend-Anleger sinnvoll erscheint.

Sie erfahren hier, ….

  • Details zu Unklarheiten des Gutachtens der GKK Partner
  • Einzelheiten zu den Kontrollrechten der atypisch stillen Gesellschafter
  • LeaseTrend Klage Liebig: Warum langes Warten teuer werden kann
  • Wie Sie mit der Hilfe unser Kanzlei noch einen Vergleich erzielen können
Inhalt

Insolvenzverwalter Dr. Liebig verwendet Hieroglyphen als Passwort

Nachdem viele LeaseTrend Anleger im Mai 2023 zwei Schreiben vom Insolvenzverwalter Dr. Max Liebig aus München erhalten haben, herrscht Unsicherheit, ob geforderte Beträge auf das Konto des Insolvenzverwalters gezahlt werden müssen.

Angeblich soll ein negatives Abfindungsguthaben bei den Anlegern vorhanden sein. Diesen Betrag sollen Anleger nach den Vorstellungen des Insolvenzverwalter Dr. Liebig an die Insolvenzmasse zahlen.

Schritt 1

In dem ersten Schreiben erklärt die Insolvenzverwaltung Liebig, dass die Höhe des negativen Abfindungsguthabens durch ein Gutachten der GKK Partners Audit GmbH belegt sein soll.

Das Gutachten ist diesem Schreiben nicht beigefügt gewesen. Es soll vielmehr nur elektronisch zur Verfügung stehen und aus einem Datenraumordner zu entnehmen sein. Für diesen Datenraumordner benötige man ein Passwort, das mit einem zweiten Schreiben bekannt gemacht wird.

Schritt 2

Das Passwort kommt mit dem zweiten Schreiben und ist der Schock schlechthin. In einem kurzen Schreiben kommt ein hieroglyphenfähiges Passwort mit insgesamt über 30 Zeichen. Ein Teil der Zeichen, die man auf die Tastatur eingeben soll, finden sich gar nicht auf einer deutschen Standardtastatur.

Darf Insolvenzverwalter Dr. Max Liebig Gelder von LeaseTrend-Anlegern fordern? Ist das Gutachten der GKK-Wirtschaftsprüfer überhaupt wasserdicht? Werden Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek die Anleger verklagen? Dürfen alle Anleger über einen Kamm geschoren werden?

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Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek soll Anleger zur Zahlung des Abfindungsguthabens bringen

Anfang Juni 2023 tritt eine weitere Eskalation ein: Die Anleger sind von der Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek (= Heuking) angeschrieben worden. Mit diesem Schreiben wird nicht nur das angebliche negative Abfindungsguthaben gefordert, sondern auch zusätzliche Anwaltsgebühren.

Wer sich auf dem Anwaltsmarkt auskennt, sieht sofort: Da wird ein anwaltliches Schwergewicht in Stellung gebracht, um der Insolvenzverwaltung Liebig zur Seite zu stehen. Die Kanzlei Heuking gilt als eine der großen Anwaltskanzleien in Deutschland.

Mit einer so gewichtigen Kanzlei soll unserer Meinung nach von Anfang an auf LeaseTrend-Anleger Druck ausgeübt werden. Deshalb können wir Anlegern nur empfehlen, sich an eine auf Bank- und Steuerrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, wenn sie das Gleichgewicht wahren möchten.

Ist das von GKK Partner berechnete Abfindungsguthaben korrekt ermittelt?

Bereits seit Jahren haben wir große Bedenken bei den Zahlen, die unseren Mandanten von LeaseTrend Unternehmen zur Verfügung gestellt worden sind. Ansprüche auf Rückzahlung zu verlangen, ist immer schon ein heikles Unterfangen der LeaseTrend AG gewesen – oft ohne Erfolg. Unsere Meinung, dass solche Forderungen erst gar nicht bestanden, ist durch Gerichtsentscheidungen und kontroverse Verhandlungen mit diesen Unternehmen immer wieder bestätigt worden. Davon konnten unsere Mandanten in der Vergangenheit profitieren.

Forderungen gegen Anleger sind von uns abgewehrt worden und Zahlungsansprüche, die wir in den vergangenen Jahren gegen diese Unternehmen gelten gemacht haben, brachten den von uns vertretenen Mandanten Geld zurück.

Liquiditätsklausel bei LeaseTrend-Verträgen ist Anlegern ein Dorn im Auge

Einen Punkt, den wir immer wieder kritisieren: In den Vertragsbedingungen gab es einen so genannten Liquiditätsvorbehalt. Diese Bestimmung besagt, dass LeaseTrend AG die Zahlungen an berechtigte Anleger so anpassen kann, wie Geld in der Kasse vorhanden ist. Trotz dieser wachsweichen Klausel konnten unsere Mandanten das vereinbarte Abfindungsguthaben vollständig erhalten.

Berechnung des Abfindungsguthabens von GKK Partners Audit GmbH ist dubios

Da Tochtergesellschaften mit Null bewertet worden sind und dafür keine ausreichenden Nachweise geliefert werden, ist unserer Ansicht nach das Gutachten von GKK Partners Audit GmbH (= GKK-Gutachten) nicht ausreichend substanzhaltig.

LeaseTrend AG: Rechtliches zum Abfindungsguthaben im Überblick

  • Beteiligung der Anleger als atypisch stiller Gesellschafter
  • Nachrangregelung der atypisch stillen Beteiligung, § 10 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrags
  • Komplizierte Berechnung des Abfindungsguthabens in Abweichung zu IDW-Standards, § 16 Abs. 1 a) - e) des Gesellschaftsvertrag
  • Abfindungsguthaben kann nur mit Gutachten eines Wirtschaftsprüfers festgestellt werden, § 16 Abs. 1 g) Gesellschaftsvertrag

In Gutachten, die uns vorliegen, ist auch nicht zu erkennen, wie sich die Konten des atypischen stillen Gesellschafters konkret entwickelt haben.

Zu diesen Konten gehören:

  • das Einlagekonto
  • das Gewinn- und Verlustkonto (GuV)
  • das Privatkonto

Aus diesem Grunde ergeben sich unserer Meinung nach ernstzunehmende Zweifel an der korrekten Berechnung des Forderungsbetrages. Diese Zweifel sind nicht einfach vom Tisch zu wischen.

Wir sind darüber hinaus der Ansicht, dass die in dem Anlegervertrag vorgesehene Berechnungsmethode inzwischen überholt und dadurch nicht mehr zulässig ist. Sie kann deshalb nicht mehr angewendet werden, namentlich § 16 Abs. 1 a) des Gesellschaftsvertrages.

Fehlender Nachweis der Kapitalkonten des atypisch stillen Gesellschafters

Transparenz in Gelddingen sieht anders aus:

  • Unklare Zuordnung von Gewinn- und Verlustkonten in nur einer Summe ohne klaren zeitlichen Bezug
  • Unklare Zuordnung der Zu- und Abgänge beim Kapitalkonto des Anlegers

Hier vermissen wir vor allen Dingen die Nachweise für Gutschriften, die in den Zeiten angefallen sind, als es dem Unternehmen gut ging und Gewinne erzielt worden waren.

Und zu allem Überfluss: Wo ist der Jahresabschluss für das Jahr 2020?

Uns und unseren Mandanten ist der Jahresabschluss 2020 für LeaseTrend nicht bekannt. Wie kann ein solcher Jahresabschluss, der den Anlegern nicht bekannt ist, als Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruchs dienen? Ein Abdruck der Bilanz und eine nur übersichtsartige Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung reicht nicht aus.

Transparenz bei einem Unternehmen, das mit dem Geld vieler privater Anleger gearbeitet hat und jetzt noch Forderungen an seine Kapitalgeber stellt, sollte unserer Ansicht nach anders aussehen!

Anleger müssen eventuell Forderungen aus dem negativen Abfindungsguthaben nicht in einem Betrag zahlen

Wir sind der Meinung, dass – selbst für den Fall, dass eine Zahlpflicht bei Ihnen als Anleger festgestellt werden sollte – es möglich sein sollte, den Geldbetrag in Raten zu zahlen. Grundlage unserer Ansicht ist die vertragliche Bestimmung in dem Anlegervertrag, die ebenfalls eine Ratenzahlung der LeaseTrend vorsieht, wenn sie selbst an den Anleger zahlen muss.

Strategie der LeaseTrend-Anleger – im Verbund handeln – individuell entscheiden

Es gilt die alte Weisheit: Wer sich mit anderen zusammenschließt, kann Synergieeffekte erzielen.

Diese Effekte sind z. B. Ersparnisse bei den Kosten und auch das Nutzen des bereits vorhandenen Wissens anderer. Wir können Ihnen mit der Erfahrung aus den bisher mit LeaseTrend & Co. geführten Rechtsstreiten helfen und dem Wissen als Steuerfachanwalt, um Abfindungsregeln zu nutzen.

Ein ökonomisch sinnvolles Ergebnis sichern

Vertrauen reicht nicht aus - Kontrolle ist unbedingt erforderlich!

LeaseTrend AG: Anleger haben Informations- und Kontrollrechte

  • Die Informations- und Kontrollrechte kann ein Anleger durch einen Wirtschaftsprüfer wahrnehmen lassen
  • Diese Informations- und Kontrollrechte bestehen auch nach Beendigung der Beteiligung
  • Dem atypisch stillen GEsellschafter ist der handelsrechtliche Jahresabschluss auszuhändigen
  • Da die Überprüfung mit Kosten für einen eigenen Wirtschaftsprüfer verbunden ist, ergibt es Sinn, dass diese Kosten mit anderen Gesellschaftern geteilt werden und deshalb die Interessen möglichst vieler Anleger zur Kostenminimierung einheitlich zu bündeln.

Wir wissen, dass LeaseTrend-Anleger verschiedene Interessen haben und jeweils unterschiedliche Ziele realisieren möchten.

  • Nicht jeder, der sich bei LeaseTrend beteiligt hat, möchte seine Position gerichtlich geklärt wissen, sondern zieht eine schnelle Regelung einem langwierigen Streit vor einem Richter vor. Für sie bieten wir an, zügig mit der Insolvenzverwaltung bzw. der Anwaltskanzlei Heuking eine ökonomisch tragfähige Lösung zu erzielen.
  • Wir gehen aber auch in den Ring und scheuen die Auseinandersetzung nicht. Für LeaseTrend-Anleger schlagen wir auch den Gerichtsweg ein. – Sei es in einem oder mehreren Pilotverfahren soweit das möglich ist oder wir nutzen die Möglichkeiten nach dem des Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG).

LeaseTrend Klage Liebig: Warum langes Zögern Ihnen schaden kann

Eines jedenfalls scheint aktuell sicher: Es hilft nicht, darauf zu vertrauen, dass keine Klagen oder weitere Forderungen gestellt werden.

Nach den uns vorliegenden Informationen erfolgt eine Klagewelle noch in diesem Sommer!

Nutzen Sie gerne das Gespräch mit uns. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

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☎ 02241/17330 oder info@rechtinfo.de.

Erfahren Sie, was wir schon immer über LeaseTrend und verwandte Unternehmen sagten

Bereits früher berichteten wir auf unserer Internetseite kapital-rechtinfo.de zu den Vorgängergesellschaften kurz zusammengefasst wie folgt:

Anleger der ALBIS Finance AG/NL NordLease AG hatten es unserer Ansicht nach nicht immer leicht. Neben ausgebliebenen Gewinnen sehen sie sich mit Rückforderungen von Ausschüttungen konfrontiert. Doch das Oberlandesgericht Köln hat in einem früheren Urteil gezeigt, dass diese Rückforderungen nicht so einfach durchsetzbar sind.

In dem entschiedenen Fall hatte ein Anleger einer atypisch stillen Beteiligung an der Gesellschaft ein negatives Auseinandersetzungsguthaben, das ihn zur Rückzahlung von über 11.000,00 Euro verpflichtete. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Berechnung der Rückforderung nicht korrekt war und damit die Voraussetzungen für einen Zahlungsanspruch nicht gegeben waren.

Die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE, die den Anleger vertrat, sieht sich in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Berechnungen der Gesellschaft nicht korrekt waren. Bereits in ähnlichen Verfahren vor dem Landgericht Koblenz und dem Landgericht Bonn wurden entsprechende Klagen abgewiesen.

Besonders brisant wird die Situation für Anleger der Gesellschaft, denen zum 31.12.2016 gekündigt wurde. Sie erhielten Rückforderungsschreiben mit Fristsetzung zur Zahlung. Dies gilt auch für Schwesterfonds der Albis-Unternehmensgruppe, wie beispielsweise Beteiligungen an der LeaseTrend AG.

In einem weiteren Artikel auf kapital-rechtinfo.de wird die Problematik der Lease Trend AG behandelt. Auch hier fordert die Gesellschaft Anleger zur Zahlung auf und beruft sich auf angebliche Salden, ohne diese jedoch genau aufzuschlüsseln. Die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE hat bereits Forderungen gerichtlich abwehren können, da die Gesellschaft keine ordnungsgemäße Abrechnung vorlegen konnte.

Bei der NL Nord Lease AG kam es zum gleichen Vorgehen. Anleger wurden aus der atypisch stillen Beteiligung gekündigt, und nun sollen die angeblichen Forderungen aus der Auseinandersetzung per Mahnbescheid durchgesetzt werden. Doch auch hier hat die Gesellschaft die Spielregeln für die Berechnung nicht eingehalten, wodurch der Anspruch nicht begründet ist.

Zusammenfassend haben wir damals unseren Mandanten Folgendes erläutert bzw. geraten:

  • Rückforderungen, die aus der LeaseTrend-Gruppe von Anlegern gestellt werden, sind nicht ohne weiteres gegen die Anleger durchsetzbar.
  • Die Berechnungen der Gesellschaften für die Rückforderungen sind oft fehlerhaft und nicht nachvollziehbar.
  • Eine genaue Prüfung der Forderungen ist ratsam, um mögliche Verjährungen zu prüfen.

LeaseTrend Klage Liebig: Unser Rechtinfo-Tipp

Göddecke Rechtsanwälte Siegburg

Atypisch stille Anleger der LeaseTrend AG haben Möglichkeiten, sich gegen Forderungen des Insolvenzverwalters wegen erhaltener gewinnunabhängiger Ausschüttungen zu wehren.

Beachten Sie bei Ihrer Entscheidung:

Die Berechnung des Abfindungsguthabens ist äußerst kompliziert und verlangt solide Kenntnisse über die LeaseTrend-Gruppe.

Fachspezifisches know how für die Wertermittlung ist unbedingt erforderlich, da es nicht nur um vertragliche Abfindungsregeln geht, sondern auch um Spezialregeln des Instituts der Wirtschaftsprüfer (= IDW).

Unsere jahrelange Erfahrung aus früheren LeaseTrend Prozessen ist für Sie in jedem Fall hilfreich.

Deshalb ist es sinnvoll, dass sich möglichst viele LeaseTrend-Anleger zusammenschließen und sich von einer versierten Anwaltskanzlei vertreten lassen.

FAQ zum Thema LeaseTrend Klage Liebig

Was ist FAQ? Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt 
Können Zahlungen an Insolvenzverwalter Dr. Liebig in Raten geleistet werden?

Wir haben es schon im Artikel erwähnt: LeaseTrend hat in ihren Anlegerverträgen einen so genannten Liquiditätsvorbehalt aufgenommen. Das bedeutet, dass LeaseTrend im Fall, dass ihr das Geld fehlt um Abfindungsguthaben auszuzahlen, auf eine ratierliche Zahlung drängen kann.  

Wir sind der Meinung, dass diese Klausel auch in umgekehrter Richtung gelten muss. Unabhängig davon, ob sich eine explizite Regelung in dem Vertrag findet oder nicht.  

Hier muss unserer Ansicht nach „Waffengleichheit“ herrschen und es möglich sein, eine ratierliche Rückzahlung auch für LeaseTrend-Anleger zu fordern.

Was ist eine atypisch stille Beteiligung?

Eine atypisch stille Beteiligung bei einer Aktiengesellschaft ist eine spezielle Form der Beteiligung, bei der der atypisch stille Gesellschafter finanziell am Unternehmen beteiligt ist, jedoch keine Mitbestimmungsrechte hat. Er bleibt im Hintergrund. Er wird regelmäßig ins Handelsregister eingetragen, weil diese Unternehmensform als formbedürftiger Gewinnabführungsvertrag im Sinne des Aktienrechts gelten kann.

Der Vorteil für den atypisch stillen Gesellschafter liegt darin, dass er von den positiven Entwicklungen des Unternehmens profitiert, ohne aktiv in die Geschäftsführung eingebunden zu sein. Er kann somit am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben, während seine Haftung auf seine Einlage beschränkt bleibt. Auf der Kehrseite ist er am unternehmerischen Risiko beteiligt und trägt damit den vollständigen Verlust des von ihm eingesetzten Kapitals.

Der atypisch stille Gesellschafter besitzt keine Vertretungsbefugnis und kann nicht in unternehmerische Entscheidungen eingreifen.

Auf der steuerlichen Seite ermöglicht die atypisch stille Beteiligung eine Beteiligung am Unternehmen. Gewinne bzw. Verluste, die der atypisch stille Gesellschafter aus der Beteiligung erzielt, werden regelmäßig als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfasst und versteuert (Mitunternehmerschaft).

Was steht in der Abfindungsregelung der LeaseTrend AG (§ 16 Gesellschaftsvertrag)

§ 16 Auseinandersetzung bei Beendigung der atypischen stillen Gesellschaft, Abfindungsguthaben, Auseinandersetzungswert

 

1.            Bei Beendigung der atypischen stillen Gesellschaft steht den atypischen stillen Gesellschaftern ein Abfindungsguthaben zu. Dieses errechnet sich nach Maßgabe des § 9 dieses Vertrages und den nachstehenden Buchstaben a) bis d) wie folgt:

 

a)    Grundlage der Bestimmung des Abfindungsguthabens ist der Auseinandersetzungswert für das gesamte Unternehmen der LeaseTrend AG. Der Auseinandersetzungswert berücksichtigt die Beteiligung des atypisch stillen Gesellschafters an dem seit seinem Beitritt gebildeten Vermögen einschließlich der stillen Reserven in der LeaseTrend AG sowie seinem Anteil am Ertrags- und Substanzwert (Geschäftswert) als Differenz zwischen den Anfangs- und Endwerten. An nicht bilanzierungspflichtigen schwebenden Geschäften nimmt der ausscheidende atypisch stille Gesellschafter nicht teil; dies gilt nicht für die abgeschlossenen Leasingverträge, die zum Zeitpunkt des Ausscheidens des atypisch stillen Gesellschafters bestehen und laufend von den Vertragsparteien erfüllt werden.

Die LeaseTrend AG ist mit ihrem eingezahlten Grundkapital beteiligt.

b)    Der Auseinandersetzungswert gemäß Buchstabe a) wird im Verhältnis des eingezahlten atypisch stillen Einlagebetrages des ausscheidenden atypisch stillen Gesellschafters zu dem Gesamtbetrag der eingezahlten Einlagen aller an der LeaseTrend AG beteiligten atypisch stillen Gesellschafter und des eingezahlten Grundkapitals der Aktionäre aufgeteilt. Bei dieser Aufteilung sind die eingezahlten Einlagen der atypisch stillen Gesellschafter mit Rateneinlagen zeitanteilig und einzahlungsabhängig entsprechend zu berücksichtigen. Das gleiche gilt für die Wiederanlageeinlagen aus den Entnahmen (Ausschüttungen). Der anteilige Auseinandersetzungswert auf den Auseinandersetzungsstichtag wird dem ausscheidenden atypisch stillen Gesellschafter im Rahmen der Auszahlung des Abfindungsguthabens ausgezahlt.

c)    Neben dem (anteiligen) Auseinandersetzungswert erhalten die atypisch stillen Gesellschafter als Teil ihres Abfindungsguthabens den auf den Auseinandersetzungsstichtag ermittelten Saldo aus dem Stand ihres Einlage-, Gewinn- und Verlust- sowie Privatkontos vor Berücksichtigung des anteiligen Auseinandersetzungswertes gemäß Buchstabe b).

d)    Übersteigen zum Auseinandersetzungsstichtag (vgl. Buchstabe e) dieses Paragraphen) die Verlustanteile und Entnahmen, die die atypisch stillen Gesellschafter während ihrer gesamten Gesellschaftszugehörigkeit erhalten haben, ihren eingezahlten Einlagebetrag (ohne Agio) zuzüglich der ihrem Gewinn- und Verlustkonto gutgeschriebenen Gewinnbeteiligungen, wird der sich insoweit ergebende negative Betrag im Falle des vertragsgemäßen Austritts der atypisch stillen Gesellschafter zunächst mit ihrem Auseinandersetzungsanspruch gemäß Buchstabe b) bis zur Höhe des (anteiligen) Auseinandersetzungswertes verrechnet. Sollte danach bei Einmalanlegern ein negativer Betrag verbleiben, kann die Gesellschaft den ausstehenden Betrag maximal bis zur Höhe der empfangenen Ausschüttungen (Entnahmen) zurückfordern.

e)    Scheiden atypisch stille Gesellschafter während des Geschäftsjahres aus, so sind die zum letzten Bilanzstichtag vor seinem Ausscheiden (=Bewertungsstichtag) ermittelten Kontostände maßgeblich. Ebenso ist auf diesen Bewertungsstichtag der (anteilige) Auseinandersetzungswert zu ermitteln. Die im Geschäftsjahr des Ausscheidens geleisteten Einlagen bzw. getätigten Entnahmen erhöhen bzw. mindern den Auseinandersetzungswert.

f)     Das Abfindungsguthaben ist bei vertragsgemäßem Ausscheiden ein Jahr nach dem Wirkungszeitpunkt der jeweiligen Kündigung zur Zahlung fällig. Bei der Auszahlung von Abfindungsguthaben ist jedoch Rücksicht auf die Liquiditätslage der Gesellschaft zu nehmen. Bei gegebenenfalls notweniger ratenweiser Auszahlung des Abfindungsguthabens sind die einzelnen Restraten mit 2 Punktepunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu verzinsen. Die Zinsen sind mit den Raten nachträglich zu zahlen.

g)    Die Ermittlung des Abfindungsguthabens erfolgt durch einen von der LeaseTrend AG zu bestellenden Wirtschaftsprüfer. Die Kosten der Ermittlung des Abfindungsguthabens im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung trägt der ausscheidende atypisch stille Gesellschafter. Scheiden mehrere zum selben Zeitpunkt aus, so tragen sie die Kosten im Verhältnis ihrer Einlagen zueinander. Die Kosten werden vom Auseinandersetzungsguthaben in Abzug gebracht.

Für den Fall des vertragsgemäßen Ausscheidens werden die Kosten der Ermittlung des Abfindungsguthabens von der stillen Gesellschaft getragen. Ist ein ausscheidender atypisch stiller Gesellschafter mit dem Ergebnis der Ermittlung des Wirtschaftsprüfers zur Höhe des Abfindungsguthabens nicht einverstanden, kann er dieses auf eigene Kosten überprüfen lassen.

 

2.            Ein festgesetztes Auseinandersetzungsguthaben bleibt auch dann maßgeblich, wenn die zugrundegelegten Steuerbilanzwerte oder eine zugrundegelegte Vermögensaufstellung der LeaseTrend AG durch das Ergebnis einer steuerlichen Betriebsprüfung nachträglich abgeändert werden.

GKK Partner – ein bekannter Name aus der MBB Clean Energy AG-Pleite?

Für die Ermittlung des Abfindungsguthaben hat Insolvenzverwalter Dr. Liebig die GKK Partners Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt.  

Die GKK Partners Audit GmbH ist eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, unter deren gleicher Adresse früher die GKK Partners Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (inzwischen verschmolzen mit Fidestment GmbH) ansässig war; dieses Unternehmen war als Treuhänderin auf Basis eines Vertrages bei der inzwischen insolventen MBB Clean Energy AG vor etwa 10 Jahren tätig gewesen, um den Einsatz von Anlegergeldern zu verwalten.  

Der guten Ordnung halber sei erwähnt, dass die GKK Partners Audit GmbH ausweislich des damaligen Emissionsprospektes keine Funktion bei der MBB Clean Energy AG innegehabt hat. Allerdings kann festgestellt werden, dass es eine teilweise Personenidentität bei den beiden Gesellschaften in verschiedenen Funktionsbereichen gegeben hat.

Welche Erfolge hat die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE bei LeaseTrend sowie deren „Schwestergesellschaften“ in der Vergangenheit erzielt?

Anleger, die Ihr Geld in Unternehmen der LeaseTrend Gruppe investiert haben, vertreten wir seit 2015. In vielen gerichtlichen Verfahren haben wir positive Urteile für Anleger erhalten sowie Vergleiche erzielen können.  

Gelder sind daraufhin an unsere Mandanten ausgezahlt worden.  

Auch im Rahmen der Startphase des Insolvenzverfahrens haben wir Anleger vertreten. 

Bezahlt die Rechtsschutzversicherung eine Auseinandersetzung mit Insolvenzverwalter Dr. Liebig?

Ihrer Rechtsschutzversicherung (= RSV) liegen die Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (= ARB) zu Grunde. Sie regeln, für welche Bereiche Ihres Lebens Sie eine Kostendeckung erhalten können. Bei den meisten ARB finden sich diese Bereiche in den Paragraphen 2 oder 3. Wir haben in unserer Praxis die Erfahrung gemacht, dass sich bei derartigen Streitigkeiten besonders alte RSV-Verträge bewährt haben. Sollten Sie das wünschen, können wir für Sie eine Deckungsanfrage zu einem günstigen Pauschalpreis bei Ihrer RSV vornehmen.

Bildquellennachweise: © PantherMedia | Markus Mainka

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