EN Storage Anleger hat Erfolg

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Der Gang zum Landgericht Stuttgart war für unseren Mandanten der richtige Schritt. Die Richter machten den Verantwortlichen unmissverständlich klar, dass sie Fehler begingen und dafür jetzt das Portemonnaie aufmachen müssen. Verklagt sind die beiden Urväter von EN Storage (Novalic, Beier), der Anlageberater und das in dem Kontext tätige Steuerberaterbüro.

So kann der Millionenbetrug um die Skandalfirma EN Storage für unseren Mandanten doch noch gut enden. Er muss sich nicht mit dem Wenigen begnügen, was nach mehreren Jahren am Ende eines Insolvenzverfahrens herauskommt. Konkret geht es um seine Altersvorsorge, über die beim Landgericht Stuttgart die Juristen entscheiden.

Wirtschaftsfachleute fallen auf falsche Belege von EN Storage herein

Die Bescheinigungen, die der Steuerberater / Wirtschaftsprüfer Breyer des Steuerberaterbüros ausgestellt hatte, waren falsch. Der Vorwurf der Richter an die Wirtschaftsfachleute war eindeutig: Wer Belege nur oberflächlich analysiert und sich nicht um die Rechtslage kümmert, macht seine Arbeit nicht richtig und muss an die Investoren zahlen.

Aus unserer Sicht hätte sich die Prüfung auch darauf erstrecken müssen, ob wirklich EDV-Systeme erworben worden sind – mit anderen Worten: man hätte sich die Storage-Datenspeicher einmal ansehen müssen und eine Rückfrage bei dem Hersteller halten sollen. Denn bei einer Anfrage an den Produzenten wäre sehr schnell aufgefallen, dass die Datensysteme mit den Typenbezeichnungen gar nicht gebaut worden waren. Solche wirklich gründlichen Kontrollen hat es augenscheinlich nicht gegeben.

Für EN Storage Anlagen muss Anlageberater haften

Eine klare Ansage muss sich auch der Anlageberater anhören. Die Richter erklären ihm deutlich, dass ein sicherheitsorientierter Anleger nicht sein Geld in Storage-Systeme anlegen darf. Das ist ein vollkommen ungeeignetes Investment für die Altersvorsorge. Dazu kam noch erschwerend dazu, dass diese Geräte nicht in Deutschland, sondern im Ausland platziert werden sollten.

Auch das Investment unseres Mandanten in die EN Storage Anleihen ist in diesem Fall vollkommen ungeeignet gewesen.

Die Richterbank hatte dabei auch berücksichtigt, dass das Geschäftsmodell von EN Storage schon zuvor gescheitert war und die Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) ein Verbot ausgesprochen hatte. Auf diesen massiven juristischen Fehltritt hätte der Anlageberater hinweisen müssen – hat er aber nicht.

Urteile für Anleger in Serie

Die Stuttgarter Richter sind mit dem EN Storage Debakel gut vertraut. Seit Beginn 2019 gab es schon einige Urteile, über die sich die enttäuschten Anleger freuen konnten. Was außerdem wichtig ist: Das Gericht stellt sich auch schützend vor die Kapitalgeber, wenn der Insolvenzverwalter und das Finanzamt die eventuellen Forderungen stellen. Also ein Sieg an allen Fronten für Anleger: Geld zurück und Schutz vor dem Zugriff im Insolvenzverfahren sowie der Steuer.

Sicherheit bei EN Storage-Modell vorgegaukelt

Die Richter erkannten sehr schnell, dass unser Mandant kein Zocker ist und sein Geld wirklich sicher anlegen wollte. Die EN Storage Anlage sollte – so war es der Wunsch – bombensicher sein. Genau das wurde ihm auch von dem Anlageberater zugesichert. Und das war falsch.

Die dem Anleger ausgehändigte und vom Wirtschaftsprüfer Breyer unterschriebene Bestätigung sollte eine weitere, ganz besondere Sicherheit erzeugen. Sie war nur vorgespiegelt. Die bestätigten Datenspeicher waren nur auf dem Papier da – in Wirklichkeit wurde das Geld nicht entsprechend investiert. Wo es geblieben ist? Danach suchen jetzt Richter und Insolvenzverwalter – wohl vergebens.

Unseriöse Geschäftsmodelle bei EN Storage

Mit zwei Modellen zogen die Verantwortlichen aus Herrenberg den Anlegern das Geld aus der Tasche. Zum einen mit Anleihen – also Wertpapieren – und mit EDV-Speichern, deren Erwerb lediglich vorgespiegelt worden war. Dazu ist ein Zusammenspiel mehrerer Firmen fingiert worden und ein internationaler Warenverkehr, der frei erfunden war.

Über den korrekten Erwerb der Datenspeichersysteme stellte ein Wirtschaftsprüfer eine Bestätigung in Form eines Eigentumszertifikats aus, die im Endeffekt falsch war. Alles in allem: Unser Mandant ist über den Verlauf des Prozesses und den Schritt, den er damit gegangen ist, froh.

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