MSF Master Star Fund: Forderungen der Anleger vom Insolvenzverwalter meist anerkannt

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Für Anleger des MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG (MSF) kommt nach rund 15-jähriger Insolvenzdauer ein deutlich hörbares Aufatmen. Möglicherweise noch in diesem Jahr könnten Auszahlungen an die Anleger erfolgen. In dem Prüftermin beim Insolvenzgericht Hamburg hat Insolvenzverwalter Schröder die Forderungen der Anleger weitgehend anerkannt. Rufnummer des Insolvenzverwalters Jens Sören - (040) 80 00 48 – 0

Insolvenzgericht hat Forderung der Gläubiger geprüft. Wohl noch in diesem Jahr können MSF-Anleger mit Geldern auf ihren Konten rechnen.

  • MSF-Prüfverfahren verlief für Anleger positiv
  • Gelder stehen zur Auszahlung in diesem Jahr parat
  • Zusätzliche Ausschüttung aus Insolvenzverfahren Germanicum für 2021 erwartet

Anleger, die in dem 2003 gegründeten MSF Geld anlegten, mussten mit der Insolvenz im Frühsommer 2005 einen herben Schlag hinnehmen (Amtsgericht Hamburg 67c IN 312/05). Sie können aller Voraussicht nach – erst in diesem Jahr – mit Geldern aus der Insolvenzmasse rechnen.

Inhalt

Prüfverfahren beim Insolvenzgericht bestätigt Forderungen der MSF-Anleger

Die eigentlichen Leidtragenden waren die Anleger als Kommanditisten des MSF. Sie investierten vor über 15 Jahren in einen vermeintlich sicheren Fonds. Denn als Gallionsfigur standen zwei anerkannte Politiker mit ihrem guten Namen für die Geldanlage gerade. Zum einen der ehemalige Verteidigungsminister und Richter des Bundesverfassungsgerichts Ruppert Scholz und der Berliner Politiker Walter Rasch. Viele Anleger vertrauten der Aussage des etablierten Ex-Ministers Scholz, der den Schutz für die Anleger in einer Imagebroschüre pries.

Eigentlich war es zu erwarten! Der Insolvenzverwalter hatte die – soweit ordnungsgemäß – angemeldeten Forderungen der Kommanditisten fast vollständig anerkannt. Die stellten im Ergebnis die größte Gläubigergruppe dar. In begrenztem Maße musste die Anerkennung verweigert werden, da etliche Anleger Rückzahlungen erhalten haben. Das Insolvenzgericht versandte daraufhin die entsprechenden Benachrichtigungen im März 2020 an die Betroffenen.

Insolvenzschuldnerin MSF stemmt sich erfolglos gegen Kapitalgeber

Viele Anleger fragen sich allerdings, was es mit dem Zusatz „Forderung von der Schuldnerin in voller Höhe im Termin bestritten“ in der Nachricht des Insolvenzgerichts Hamburg auf sich hat. Und auch: Was bedeutet es, wenn der Insolvenzverwalter einen Teil der angemeldeten Forderung bestreitet.

Zunächst muss man dazu wissen, dass es nicht nur Gläubiger gibt, die vollkommen zu Recht eine Forderung gegen die insolvente Firma haben, sondern es melden auch Personen Ansprüche zur Insolvenztabelle an, die ausgesprochen zweifelhaft sind oder gar nicht erst bestehen. Aus diesem Grunde wird im Prüftermin darüber diskutiert – und auch gestritten – welche der behaupteten Forderungen wirklich rechtlich einwandfrei bestehen. Und eben nur den Inhabern dieser Rechte soll der vom Insolvenzverwalter erwirtschaftete Teil aus der Insolvenzmasse zu stehen (= Insolvenzquote).

In dem Prüftermin haben sowohl – jeder einzelne – Gläubiger als auch der Insolvenzverwalter sowie in Einzelfällen auch der Insolvenzschuldner die Möglichkeit, einen Widerspruch zur Forderung zu erklären. Dieses Vetorecht hat die damalige Kapitalanlagegesellschaft MSF (= Insolvenzschuldnerin) genutzt, jedoch konnte sie im Ergebnis mit ihrem Einwand keinen Erfolg erzielen.

Festgestellte Forderungen im Insolvenzverfahren – welche sind das?

Ist die Forderung vom Insolvenzverwalter – ganz oder teilweise – anerkannt und liegt kein Widerspruch vor, kann die Forderung „festgestellt“ werden. Im Prinzip wird genau dieser „Feststellungsvorgang“ protokolliert; es ist damit keine Entscheidung des Gerichts selbst. Voraussetzung für die Teilnahme am Insolvenzverfahren ist natürlich, dass MSF-Anleger die Forderung aus dem Investment an dem Fonds bei dem Insolvenzverwalter angemeldet hat.

Jede auf diese Weise festgestellte Forderung der Insolvenzgläubiger bekommt im nächsten Schritt einen Anteil aus der Insolvenzmasse – also dem Teil, den der Insolvenzverwalter aus den Verwertungen zusammengetragen hat.

Der auf diese Weise „festgestellte Betrag“ findet sich auf dem so genannten Auszug aus der Insolvenztabelle unten rechts in dem Formblatt. An dieser Stelle kann jeder MSF-Anleger erkennen, in welcher Höhe er anteilig an dem noch zu verteilenden Kuchen Anspruch haben kann.

Auszug des Amtsgerichtes

Es liegen dem Insolvenzverwalter Schröder etwa 5.900 Forderungsanmeldungen vor, von denen ca. 47 Mio. Euro anzuerkennen sind.

Insolvenzrechtlich geprüft, aber nicht alles anerkannt – was dann?

Da ein Teil der von MSF-Anlegern angemeldeten Forderungen nicht anerkannt worden ist, ergibt sich die Frage: Woran liegt das?

Nach Auskünften, die GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE vom Büro des Insolvenzverwalters mitgeteilt worden sind, rühren solche Minderbeträge daher, weil zu viel von den Investoren in die Formulare zur Forderungsanmeldung eingetragen worden ist. Dieses wiederum soll davon herrühren, dass vielfach ausgezahlte Beträge nicht korrekt abgezogen worden sein sollen. Dieses muss im Ergebnis jeder einzelne Gläubiger für sich anhand seiner Unterlagen kontrollieren.

Trifft die Angabe des Insolvenzverwalters zu, so ist nichts weiter zu veranlassen. Kommt ein Anleger zum Ergebnis, dass er den geringeren Betrag nicht nachvollziehen kann, bleibt nur die eigenständige Klärung mit dem Insolvenzverwalterbüro JOHLKE NIETHAMMER in Hamburg auf dem direkten Wege.

Gelingt es nicht, den Differenzbetrag zufriedenstellend aufzuklären, kann der Weg zum Gericht beschritten werden. Wirtschaftlich sinnvoll dürfte das allerdings in den allerwenigsten Fälle sein: Details dazu erfahren Sie in den FAQ im Anschluss an diesen Text zu der Frage „Was passiert, wenn die Forderung eines MSF-Anlegers ganz oder teilweise bestritten wird?“

Was zum Schluss herauskommt – die Insolvenzquote

In nahezu allen Insolvenzfällen gelingt es dem Insolvenzverwalter nicht, so viel Geld einzusammeln, dass alle festgestellten Forderungen der Gläubiger vollständig ausgeglichen werden können. Wenn alle Verfahrensschritte im Rahmen eines Insolvenzverfahrens abgeschlossen sind, dann ist es an der Zeit, den „Kassensturz“ zu machen. Dann wird der Prozentanteil ermittelt, zu dem die anerkannten Forderungen bezahlt werden. Diesen Prozentsatz nennt man Insolvenzquote.

Diese Quote bildet also das Verhältnis von festgestellten Forderungen der Gläubiger zu dem Betrag ab, der zum Verteilen zur Verfügung steht.

Auf Basis der anerkannten Forderungen wird sodann ein Verteilungsverzeichnis erstellt. Nachdem die Quote ausgezahlt worden ist, erlöschen die Ansprüche in Höhe des gezahlten Betrages gegen den MSF-Fonds.

Wie sieht es in der Kasse bei MSF konkret aus?

Nach dem Bericht des Insolvenzverwalters Schröder vom 14.01.2020 befindet sich auf den Konten der MSF ein Betrag in Höhe von rund 3,746 Mio. Euro. Die Verwertung aller Vermögenswerte ist durchgeführt worden und es sind im Wesentlichen nur steuerliche Zahlungen zu leisten. Nimmt man die zu Grunde liegenden Zahlen, wird sich aller Voraussicht nach eine Insolvenzquote in Höhe von 7,5 % ergeben.

Damit müssen sich die Anleger nicht gänzlich zufriedengeben. Denn aus dem Parallel-Insolvenzverfahren der Germanicum dürften noch weitere 5 – 10 % Insolvenzquote an die Anleger auszuschütten sein. Hier dürfte nach Auskunft, die GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE aus dem Insolvenzbüro erhalten hat, mit einer Zahlung in 2021 zu rechnen sein.

Was MSF-Anleger unbedingt erledigen müssen

Alle Anleger des MSF-Fonds sollten jetzt unbedingt ihrerseits prüfen, ob die Bankverbindung, die sie auf der Anmeldung der Insolvenzforderung zur Tabelle angegeben haben, noch wirklich das aktuelle Konto ist. Denn die beste Aussicht auf Geldeingang nützt nichts, wenn der avisierte Segen nicht ankommen kann.

Im Ergebnis sollten alle Kommanditisten, die inzwischen die Bank gewechselt haben, den Insolvenzverwalter Dr. Jens Sören Schröder (Rechtsanwälte Johlke | Niethammer, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg) über die aktuelle Kontoverbindung informieren.

Auch wenn Beteiligungen von Anlegern übertragen worden sind, sollten diese Nachweise frühzeitig dem Insolvenzverwalter vorgelegt werden, damit keine nötige Zeit ins Land streicht.

MSF-Insolvenz – warum dauert das Insolvenzverfahren so lange

Selten wurde von Seiten der Verantwortlichen einer Kapitalanlage, die von den Behörden geschlossen worden ist, so intensiv gegen die Schließungsverfügung angegangen. Denn so gut wie alle rechtlichen Möglichkeiten wurden von demjenigen, der damals das Projekt geleitet hat, ausgeschöpft.

Das ist natürlich zeitaufwändig gewesen! Erst im Februar 2020 ist ausweislich der Berichte des Insolvenzverwalters das letzte Gerichtsverfahren im Wesentlichen beendet worden (Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.02.2020). Auf diese Rechtsstreitigkeiten, die ihrerseits zwar Auswirkungen auf die beiden Insolvenzverfahren hatten, konnte der Insolvenzverwalter leider seinerseits keinen Einfluss nehmen und diese Verfahren in irgendeiner Weise forcieren.

Unternehmensnachfolge! FAQ – Sie fragen – wir antworten

Was ist FAQ?

Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt 

FAQ

Was ist die Insolvenzmasse?

Die Insolvenzmasse ist – im Endergebnis – das Vermögen, das der Insolvenzverwalter im Rahmen der Verwertungshandlungen (Verkäufe, Einzug noch bestehender Forderungen, Gerichtsverfahren) seiner Tätigkeit erzielt hat. Letztlich ist die Insolvenzmasse – abzüglich der Kosten des Insolvenzverfahrens – dazu bestimmt, an die Inhaber der anerkannten Insolvenzforderungen quotal ausgezahlt zu werden.

Was passiert, wenn die Forderung eines MSF-Anlegers ganz oder teilweise bestritten wird?

Wird die Forderung ganz oder teilweise bestritten, so kann der Anleger Klage erheben, damit sein Anspruch durch das Gericht geprüft wird. Ob eine solche Klage wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab; in erster Linie von der Höhe der Insolvenzquote.

Die Insolvenzquote beträgt bei dem MSF-Fonds voraussichtlich 7,5 %, was bedeutet, dass bei einer angemeldeten und nicht (vollständig) anerkannten (Teil-)Forderung von 10.000,00 Euro es im Ergebnis um 750,00 Euro geht. Ein derartiges Gerichtsverfahren kann sich durch mehrere Instanzen hinziehen. Das bedeutet einen entsprechenden Zeit- und Geldaufwand.

Ein Beispiel: Das Kostenrisiko bei einem derartigen Gerichtsverfahren über 750,00 Euro, das in Hamburg geführt werden müsste, wäre in der ersten Instanz mit ca. 770,00 Euro zu veranschlagen. In der zweiten Instanz (= Berufung beträgt das gesamte Kostenrisiko eines Prozesses durch beide Instanzen etwa 1.600,00 Euro). Das bedingt, dass ein Anwalt in Hamburg für Sie den Prozess führen müsste; nehmen Sie sich einen Anwalt, der seine Kanzlei nicht in Hamburg hat, müssten Sie mit weiteren Fahrtkosten rechnen. Alternativ könnten Sie persönlich in der ersten Instanz das Gerichtsverfahren auch selbst führen (da es rechtlich nicht erforderlich ist beim Amtsgericht einen eigenen Anwalt einzuschalten) und dadurch ca. einen Teil der Anwaltsgebühren sparen.

Kann ein MSF-Anleger über die Insolvenzquote hinaus Geld vom MSF-Fonds erhalten?

Theoretisch wäre das möglich, da die anerkannte Forderung nur teilweise beglichen wird. Praktisch setzt dieses allerdings voraus, dass die Insolvenzschuldnerin MSF-Fonds noch Vermögenswerte haben müsste, um diese noch unbezahlten Ansprüche zu begleichen. Das wird jedoch tatsächlich nicht der Fall sein.

Was bedeutet: Die Forderung sollte für den Ausfall festgestellt sein?

Der Prüfvermerk „festgestellt für den Ausfall“ besagt, dass eine angemeldete Forderung vom Insolvenzverwalter prinzipiell anerkennt worden ist, Sie als Gläubiger der Forderung aber die Möglichkeit hätten, auf anderweitige Sicherungsrechte (z. B. Grundpfandrechte) zurückzugreifen. Diese Besicherung ermöglicht es dem Gläubiger seine Forderung dann durch eben dieses Scherungsrecht wertmäßig zu realisieren. Diese Situation liegt bei den Anlegern des MSF-Fonds grundsätzlich nicht vor.

Was ist eine titulierte Forderung?

Unter einer titulierten Forderung versteht man landläufig regelmäßig, dass es z. B. ein Urteil bzw. gerichtlichen Vergleich oder eine notarielle Urkunde gibt, aus der vollstreckt werden kann. Daneben gibt es noch weitere Arten von titulierten Forderungen. Nach unseren Beobachtungen sind kaum – möglicherweise gar keine – titulierten Forderungen seitens MSF-Anleger vorhanden.

Beitrag vom 30.04.2020

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