Handelsblatt vom 30.06.2020 über das von GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE erstrittene Urteil gegen die Volksbank Emmerich Rees

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Im Skandal um die Firma P&R wurde die Volksbank Emmerich-Rees verurteilt, Anleger zu entschädigen. Rund 210.000 Euro soll die Volksbank Emmerich-Rees an einen ihrer langjährigen Kunden zurückzahlen. Die Berater der Volksbank haben ihren Kunden beim Investment in P&R-Container größtenteils nicht ordnungsgemäß beraten, so das Landgericht Kleve im Mai 2020. „Die Beklagte hätte den Kläger über […]

Im Skandal um die Firma P&R wurde die Volksbank Emmerich-Rees verurteilt, Anleger zu entschädigen. Rund 210.000 Euro soll die Volksbank Emmerich-Rees an einen ihrer langjährigen Kunden zurückzahlen. Die Berater der Volksbank haben ihren Kunden beim Investment in P&R-Container größtenteils nicht ordnungsgemäß beraten, so das Landgericht Kleve im Mai 2020. „Die Beklagte hätte den Kläger über ein Totalverlustrisiko aufklären müssen“. Diese Begründung wird viele Anleger aufhorchen lassen, ist sie doch auf viele Verträge übertragbar. Im Moment beschäftigen sich in der Tat unzählige Gerichte mit Fragen der Beraterhaftung. Eine gefestigte Rechtsprechung ist allerdings noch nicht zu erkennen.

Einer Berufung sehe er gelassen entgegen, sagte Anlegeranwalt Hartmut Göddecke aus Siegburg, dessen Kanzlei das Urteil gegen die Volksbank erstritten hatte. „Die Aussichten für unsere Mandantschaft sind gut, weil das Landgericht Kleve das Urteil sehr solide begründet hat.“

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