Kapital-markt intern vom 19.06.2020: GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE erkämpft Urteil gegen Volksbank Emmerich-Rees

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Kapital-markt-intern berichtet über erfolgreiches Gerichtsverfahren der Siegburger Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE bei Beratung für P&R-Container. Das Landgericht Kleve hat die Volksbank Emmerich-Rees e.G. zu Schadenersatz von über 200.000 Euro im Zusammenhang mit dem Vertrieb von P&R-Containerprogrammen verurteilt (noch nicht rechtskräftig). Der Kläger – seit mehreren Jahrzehnten Kunde der Volksbank - legte sein Geldvermögen vorwiegend in verzinsliche Anlagen mit fester Laufzeit […]

Kapital-markt-intern berichtet über erfolgreiches Gerichtsverfahren der Siegburger Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE bei Beratung für P&R-Container. Das Landgericht Kleve hat die Volksbank Emmerich-Rees e.G. zu Schadenersatz von über 200.000 Euro im Zusammenhang mit dem Vertrieb von P&R-Containerprogrammen verurteilt (noch nicht rechtskräftig).

Der Kläger – seit mehreren Jahrzehnten Kunde der Volksbank - legte sein Geldvermögen vorwiegend in verzinsliche Anlagen mit fester Laufzeit an. Nach Beratung durch die Bank hat diese für den Kunden auch in Schiffscontainer von P&R investiert.

Nach Ansicht des Landgerichts Kleve hatte die Volksbank dabei gegen "die aus den Beratungsverträgen bestehende Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung" verstoßen. Das Gericht verwies dazu u. a. auf fehlende Risikohinweise auf mögliche Gefahren im Zuge des verzögerten Erwerbsprozesses der Container hin. Das Gericht stellte außerdem fest, dass die Beklagte den Kläger über ein Totalverlustrisiko hätte aufklären müssen.

Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die empfohlenen Anlagen in Schiffscontainer nicht anlegergerecht seien, da das Anlageziel der Klägerin unstreitig die Altersvorsorge war. Aus diesem Grund hätte der Kundenberater der Volksbank von der Anlage in Schiffcontainer abraten müssen. Die Klägerin hätte ausdrücklich darauf hingewiesen werden müssen, dass eine Anlage, bei der ein erhebliches Verlustrisiko besteht, nicht zur Altersvorsorge geeignet ist.

Dies erläutert Anwalt Marc Gericke von der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE wie folgt: Wer eine Kapitalanlage zur Vorsorge im Alter tätigen wollte, dem durfte eine Kapitalanlage in Container der P&R-Gruppe nicht empfohlen werden. Nach Ansicht des Gerichtes waren die Verlustrisiken bei dieser Kapitalanlage derart hoch, dass sie nicht mit dem Anlageziel 'Altersvorsorge' vereinbar sind. Das Gericht hat diese Ansicht gut begründet. Schließlich ist nicht jede Anlageempfehlung zur Altersvorsorge fehlerhaft, nur weil ein theoretisches Totalverlustrisiko besteht. Das Gericht war daher aufgerufen, die von Anfang an gegebenen und erkennbaren Verlustrisiken zu analysieren und zu bewerten. Darüber hinaus hat die Bank - nach diesem Urteil - unsere Mandanten auch fehlerhaft bzw. beschönigend über die tatsächlichen Verlustrisiken aufgeklärt. Das LG Kleve bestätigte damit drei Aufklärungsfehler, von denen schon einer ausgereicht hätte, um die Bank zur Rückabwicklung der Verträge zu verurteilen.

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