Das Landgericht München hat den dinglichen Arrest in das Vermögen des Firmengründers wegen einer Forderung von mehr als 180 000 Euro angeordnet. Demnach könne der Ex-Chef des Vermittlers von Container-Investments „die Vollziehung des Arrestes nur durch Hinterlegung eines entsprechenden Geldbetrages hemmen“. „Mit dem vorliegenden Arrest ist es nun möglich, die gegenüber dem Insolvenzverwalter verweigerte Vorlage einer Vermögensauskunft zwangsweise durchzusetzen und unabhängig davon in bekannte Vermögenswerte zur Sicherung zu vollstrecken“, erklärt Rechtsanwalt Gericke von der Kanzlei GÖDDECKE. Das gebe den Anlegern Anlass zur Hoffnung. „Durch den Arrestbeschluss werden vorhandene Vermögenswerte vor einer Verschiebung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens geschützt.“ „Zügiges Handeln ist sinnvoll“, ergänzt Gericke. „Denn jetzt ist schon klar, dass die Vermögensverwerte nicht für alle rund 54.000 Anleger ausreichen werden.“