Handelsblatt vom 13.09.2019: Rechtsanwalt Marc Gericke von der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE aus Siegburg.
Nun haben auch Investoren ein Schreiben vom Insolvenzverwalter erhalten, deren Verträge schon vor der Insolvenz ausliefen und die ihr investiertes Geld bereits zurückerhalten haben. In dem Schreiben wird diese Anlegergruppe, die ihre Schäfchen schon im Trocknen wähnte, aufgefordert, eine Hemmungsvereinbarung zu unterschreiben.
Der Insolvenzverwalter will in Pilotprozessen durch den Bundesgerichtshof klären lassen, ob er zur Anfechtung verpflichtet ist. Wäre das der Fall, wären Rückzahlungen an den Insolvenzverwalter fällig. Da bis zur Entscheidung Jahre vergehen können, drohen die Ansprüche zu verjähren. Eine Hemmungsvereinbarung dagegen würde das Zeitfenster bis Ende 2023 verlängern. Wer sich nicht zeitnah mit dem Insolvenzverwalter verständigt, muss damit rechnen, dass er vor Ablauf der Verjährung Ende 2021 versucht, seine Ansprüche anderweitig zu sichern.
Rechtsanwalt Marc Gericke warnt: „Für Anleger ohne Rechtsschutz könnte das teuer werden“. Trotzdem hält Gericke die Hemmungsvereinbarung prinzipiell für sinnvoll, „weil die Fragen ohnehin gerichtlich geklärt werden müssen.“
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