Kapital-markt intern vom 25.09.20: Rechtsanwalt Marc Gericke von GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE zum Vorschlag des Insolvenzverwalters Jaffé

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Es ist soweit. Die erste Abschlagzahlung in Höhe von 400 Millionen Euro steht zur Verteilung an und die Investoren sollen bis 17. November 2020 darüber im Umlaufverfahren abstimmen (wegen Corona gibt es keine Präsenzveranstaltung).

Der Vorschlag des Insolvenzverwalter Jaffé sieht so aus: Die Verteilung erfolgt in dem Verhältnis, in dem sich die Ansprüche der Anleger prozentual auf alle deutschen P & R- Gesellschaften zusammen verteilen. Aus seiner Sicht gibt es hierzu keine Alternative.

Rechtsanwalt Gericke sieht ebenfalls keine Alternative zu dem Vorschlag des Insolvenzverwalters und empfiehlt den Anlegern, dem Vorschlag zuzustimmen. Eine Verteilung der Erlöse in gleicher Weise an alle Anleger kann zwar einige Anleger benachteiligen, eine genaue Aufteilung nach Berechnung wäre jedoch sehr zeitaufwändig und kostenintensiv und daher wirtschaftlich nicht sinnvoll.

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