Nach dem neuen Maklerrecht muss der Käufer (Privatperson) einer Immobilie nur noch maximal die Hälfte der Maklerprovision zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat, zitiert Wirtschaftswoche im Expertentipp (06/21). Anders sieht es aus, wenn der Käufer keine Privatperson ist. Dann greifen die Schutzregeln nicht und für den Erwerber der Immobilie kann es teuer werden.
Akzeptiert der Käufer (als Privatperson) die Höhe der Maklerprovision nicht, müsste der Makler auch dem Verkäufer eine entsprechend geringere Provision berechnen. Fehler im Maklervertrag können schnell zur Nichtigkeit dieser Vereinbarung führen. Der Makler hat dann keinen Provisionsanspruch.
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