Auch in Zeiten von Corona in Deutschland – Videokonferenz mit Anwalt nutzen

Sofortkontakt
Die Bundesregierung hat für Deutschland eine Kontaktsperre angeordnet. Das soll dem Verbreiten des Corona-Virus entgegenwirken, ist aber glücklicherweise keine Barriere für Gespräche. Denn neben Telefon, eMail und Fax können Sie sich auch per Videokonferenzsystem mit GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE austauschen. Ganz einfach von zu Hause aus oder von der Arbeitsstätte. – So funktioniert #stayathome in Corona-gefährdeten Zeiten.

Sehen und gesehen werden. Persönlich wird das Gespräch mit dem Anwalt durch Videokonferenz. Nutzen Sie diese Option mit GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE.Telefon: 02241 1733 0 - E-Mail: info@rechtinfo.de

  • Trotz coronabedingter Kontaktsperre: Gespräch mit Blickkontakt
  • per Videogespräch leicht erklärt
  • Whereby.com/rechtinfo ist ein Schlüssel zum direkten Dialog
Inhalt

Mehr als 1.000 Worte: 1 Bild. Mehr als 1.000 Bilder – das persönliche Gespräch, was leider in Zeiten, die vom Coronavirus geprägt sind, schwierig geworden ist. Eine gute Lösung ist die Viedokonferenz per Webcam und Monitor.  

Von jedem Desktop, Laptop, Tablet und Handy direkt zum Anwalt. Whereby.com/rechtinfo ist der „direkte Draht“ ins Anwaltsbüro; denn GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE ist mit der digitalen Infrastruktur uneingeschränkt geöffnet. Nach unseren Erfahrungen mit whereby.com/rechtinfo wird dieser Kommunikationskanal von Interessenten und Mandanten als ausgesprochen angenehm und einfach empfunden. Nur einmal anmelden und schon kann es losgehen.

Videokonferenz unterstützt Vertrauensverhältnis zum Anwalt

Das Gespräch mit einem Anwalt hat immer etwas sehr Persönliches: Es geht um eigene Betroffenheit, um Vertrauen zwischen Personen und um das Recht. Damit Sie auch in Zeiten, in denen die von der Bundesregierung initiierte Kontaktsperre wirkt, die Verbindung Auge in Auge zu uns aufnehmen können, sind wir für Sie mehr als nur virtuell sichtbar.

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Zusammen können wir selbst bei physischer Distanz Ihre Sache mit ganz persönlicher Note besprechen und gemeinsam einschätzen, so dass Sie in der Lage sind, den passenden Weg zu gehen. So wird für beide Seiten ein besseres Verständnis vom Geschehen und der Interessenlage geschaffen.

Die technischen Möglichkeiten bieten Ihnen mehr als nur das: Sie müssen weder Ihren Arbeitsplatz oder Ihr zu Hause verlassen. Das spart Zeit! Zeit, die Sie nutzbringend für Ihre privaten Interessen verwenden können oder produktiv im Geschäftsleben nutzen können. Außerdem ermöglicht das Internet auf diese Weise ein flexibles Handeln an jedem Ort, an dem ein Internetanschluss existiert. Anfahrtswege sind damit auf null reduziert – das schont die Umwelt und ist in Ballungsgebieten ein klares Plus, für das man kein langes Plädoyer halten muss.

Alles das mit dem Gefühl des direkten Kontakts – es ist keine „Fernbeziehung“ mehr. Das hilft am Ende des Tages Rechte mit Nachdruck durchzusetzen. Das Gespräch wird durch den – im Gegensatz zum reinen Telefonat – durch den Blickkontakt persönlicher und damit authentischer.

Videokonferenz -Unkompliziertes Gespräch mit Rechtsanwalt trotz Corona

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Auch im Fall körperlicher Einschränkungen kommen Sie auf diesem Weg bequem zu Ihrem anwaltlichen Gesprächspartner. Sollte es zu Beschränkungen durch coronabedingte Quarantäne kommen, gelangen Sie ungehindert zu uns. Gesundheitsrisiken können so vollständig vermieden werden. Sie bewahren den erforderlichen Sicherheitsabstand und kommen uns trotzdem nahe.

Sprechen Sie uns über den plattformunabhängigen Dienstleister whereby.com an. Sie können sich dort ganz einfach und kostenfrei eintragen. Wir sehen in der Videokonferenz über Internetleitungen einen Fortschritt, der unser Zusammensein vereinfacht, dürfen dabei nicht ganz außer Acht lassen, dass nicht alle Kommunikation auf diesem Wege dem Sicherheits- und Geheimhaltungsstandard von Festnetzleitungen entspricht. Das gilt es unbedingt bei einem Gespräch über Datenleitungen zu beachten. Wir gehen deshalb bei einem solchen Videokontakt davon aus, dass Sie in dieses mindere Sicherheitssystem einwilligen.

Mit internetbasierter WebAkte immer den Überblick behalten

Wir sind darauf eingerichtet, ein Mandat auf Wunsch vollkommen digital zu bearbeiten. Damit sparen unsere Mandanten Kosten, ohne auf Komfort zu verzichten – und gewinnen Zeit, weil es schnell geht.

Mit der WebAkte können Sie natürlich zu jeder Zeit und an jedem Ort mit uns kommunizieren: Wir senden Ihnen alle erforderlichen Dokumente und Sie geben uns Ihre Unterlagen digital.

Videokonferenz! FAQ – Sie fragen – wir antworten

Was ist FAQ?

Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt 

FAQ

Mit welchen Geräten kann man an einer Videokonferenz oder einem Videotelefonat teilnehmen?

Videotelefonate werden heutzutage über das Internet abgewickelt. Dazu eignet sich technisch fast jedes Handy mit Frontkamera, Tablets, Laptops, Notebooks, Ultranotebooks sowie Desktops und mit Kamera. Die Technik von heute fördert ganz einfach das Gespräch von Angesicht zu Angesicht. Ein Mikrophon ist in fast jedem mobilen Datenverarbeitungsgerät eingebaut, eine Webcam lässt sich – falls noch nicht vorhanden – für „kleines Geld“ erwerben und ganz einfach an einem USB-Anschluss an den PC, Mac oder das mobile Internetgerät anbringen.

Welchen Vorteil bieten Videokonferenzsysteme?

Mit Video können sich Gesprächspartner ein viel besseres Bild voneinander machen. Außerdem ist es möglich, Gegenstände zu präsentieren und Details von Dingen viel besser darzustellen, als sie in bloße Worte zu fassen. Videokonferenzen ermöglichen beiden Gesprächsbeteiligten die Chance, Sachverhalte schneller zu begreifen als ellenlange eMails. So spart man eindeutig Zeit.

Eine Videokonferenz nutzt indirekt der Umwelt, weil sie ortsunabhängig ist. Das bedeutet: Keine langen Anfahrten mehr.

Ist eine Videokonferenz kompliziert?

Die meisten Internetnutzer kennen das kostenfreie Videokonferenzsystem Skype und verwenden es regelmäßig – auch sind Videogespräche per App vielen Handybesitzern vertraut. Allerdings muss man dazu ein internetfähiges Gerät besitzen, das mit dieser Software / dem App ausgestattet ist. Das schränkt den Nutzerkreis zwangsläufig ein.

Eine andere Möglichkeit – die von uns genutzt wird – ist unabhängig von speziellen Programmen. Mit whereby.com verwenden wir eine Plattform, die geräte- und softwareunabhängig ist. Als Zugangsschlüssel haben wir rechtinfo gewählt – so wie der Name unserer Internetseite. Dann kann das Gespräch mit Blickkontakt mit einem Mausklick starten.

Neue Nutzer müssen sich bei diesem Videodienst ein einziges Mal anmelden und können dann diesen Service selbst mit eigenem Zugang kostenfrei nutzen. Man wird schnell feststellen: Es funktioniert ganz einfach und bringt einen erheblichen Nutzen an Verständlichkeit.

Um wirklich den Nutzen an einem Videogespräch zu erzielen, ist eine schnelle Internetverbindung sinnvoll.

Was kostet mich eine Videokonferenz?

Das Gespräch über die Online-Videoplattform von whereby.com selbst verursacht grundsätzlich keine Kosten – es ist gratis. Auch das Nutzen des Internets verursacht keine zusätzlichen Gebühren, wenn Sie eine Flatrate abgeschlossen haben; anderenfalls richten sich die Kosten nach dem Gebührentarif Ihres Internetanbieters. Achten Sie dabei auf mögliche Datenbeschränkungen in dem von Ihnen gebuchten Tarif.

Bei Fragen zu Preisen können Sie sich auf der Internetseite Ihres Providers orientieren. Dort können Sie sich auch erkundigen, ob das Datenvolumen, dass Sie mit dem Handy oder sonstigem mobilen Gerät gebucht haben, für einen Videocall ausreicht und ob nicht die Datengeschwindigkeit gedrosselt wird, wenn das Datenvolumen „verbraucht“ worden ist; in solchen Fällen sollte am besten das wlan genutzt werden.

Können mehr als zwei Teilnehmer gleichzeitig miteinander sprechen?

Ja, das ist möglich. Nach den uns bei whereby.com/rechtinfo zur Verfügung stehenden Lizenzen können insgesamt bis zu vier Personen einem Videochat teilnehmen und miteinander sprechen, einander zuhören und sehen. Dabei ist eine Webcam nicht Bedingung, um mitzureden – es gestaltet jedoch das Gespräch im Ergebnis einfacher als ohne Kamera.

News vom 25.03.2020

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