GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE schulen Unternehmer für Notfallplanung

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In vielen Betrieben kommt es auf jeden Mitarbeiter an, wenn alles wie am Schnürchen laufen soll – allen voran: die Chefin oder der Chef. Auch wenn der Unternehmer ausfällt, soll es wie gewohnt erfolgreich weiter gehen. So kann ein Unfall – sei es beim Sport, beim Autofahren oder im Betrieb – dem gewohnten und gut eingespielten Ablauf schnell ein Ende bereiten. Ebenfalls kann eine ernsthafte Krankheit ein erhebliches Ausfallrisiko mit sich bringen.

Das muss aber nicht sein. Mit einer guten Notfallplanung kann alles weiter geregelt seinen bewährten Gang gehen. Wie der Erfolg auch bei dem Ausfall von entscheidenden Personen gesichert bleibt, erklärt Anwalt Hartmut Göddecke am Netzwerkabend am 20. März 2019 ab 18.00 im PODIUM49 in Bonn auf. „Notfallmappe“ lautet deshalb kurz, knapp und prägnant der Titel seines Vortrages.  Hier geht es um Praxistipps und Checklisten, die sofort einsatzbereit sind. Sie wollen sich zu diesem Netzwerkabend anmelden! Genauere Informationen und die Option zur verbindlichen Anmeldung finden Sie hier

Was muss in die Notfallmappe?

Wichtig sind Checklisten, an denen sich Mitarbeiter orientieren können. Es sollte auch klar sein, wo sich diese befinden und wer konkret für welche Aufgaben zuständig ist. Klare Stellvertreterregelungen und ausreichende Vollmachten schaffen konkrete Kompetenzen.

Ein Testament, das viele Unternehmer längst abgeschlossen haben, nutzt in solchen Situationen nichts; denn es geht ja nur um eine Übergangszeit, die ausgefüllt sein muss. So müssen Passwörter für den Systemzugang hinterlegt sein und eine Anleitung, wie Geschäftsvorfälle behandelt werden müssen. Selbstverständlich hilft eine Adressliste mit Kommunikationsdaten über die wichtigsten Geschäftspartner, damit im Ernstfall Externe sofort Bescheid wissen. Wer zu diesem Personenkreis gehört, ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich: Bei dem Kleinbetrieb werden Steuerberater und Bank dazu gehören, in einem Großunternehmen sicherlich auch die oberste Managementebene und der Aufsichtsrat. Alle diese Punkte gehören nicht in ein Testament oder einen Erbvertrag.

Wer diese Daten an sicherer Stelle verwahrt, braucht sich keine Sorgen mehr zu machen. Ein solcher zu empfehlender Platz kann z. B. ein Partner, der Anwalt oder Steuerberater, der das Vertrauen genießt, sein.

Notfallmappe hilft Geld sparen

Eine Notfallmappe sichert nicht nur den Betrieb in idealer Weise, sondern hilft auch bei Gesprächen mit Banken. Denn mit der geschaffenen Sicherheit weiß ein Kreditgeber, dass es kein „Schlüsselpersonenrisiko“ gibt. In Ratings wird so eine Risikovorsorge, die keine Prämien verschlingt, ausgesprochen positiv bewertet. Kein Wunder, dass mit dem Sicherheitsnetz Notfallmappe die Kreditzinsen reduziert und damit Kosten gespart werden.

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