Denn die Sicherung von Vermögen über Generationen funktioniert nur mit fachgerechter Beratung – und das nicht nur auf rein rechtlicher und steuerlicher Ebene, sondern auch mit langfristigem Blick.
Die Einsatzgebiete für einen Testamentsvollstrecker sind vielseitig: Es geht unter anderem um das Durchsetzen von Vorstellungen, wie künftig mit Unternehmen, Immobilien oder Geldwerten umgegangen werden soll. Dabei ist das Einsatzfeld meist die interessengerechte Verwirklichung von Testamenten. Es soll das Konzept des Erblassers in Realität umgemünzt werden.
Auch die Bewahrung von Geldern für benachteiligte Erben vor staatlichem Zugriff – sei es z. B. bei einer Behinderung (Demenz, geistige Beeinträchtigung) oder Suchtverhalten (Alkoholismus), psychischen Störungen oder drohenden bzw. privaten finanziellen Schieflagen (z. B. Insolvenzen) – ist ein zentrales Aufgabengebiet. Die Testamentsvollstreckung legt einen „Schutzschirm“ um die Vermögenswerte und sichert effektiv vor dem Wunsch der Gläubiger, das Erbe allein für sich zu reklamieren. Sie kann gewählt werden, um den Nachlass geordnet zu übergeben oder für eine längere Dauer zu verwalten, wenn beispielsweise ein Erbe noch minderjährig ist oder aus Sicht des Erblassers (noch) nicht vollständig geeignet.