Lebensversicherung widerrufen heißt: Altersvorsorge optimieren – unsere neue Serviceseite klärt auf

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Wenn es um die eigene Alterssicherung geht, galt die Lebensversicherung über Jahrzehnte unangefochten als eine Art „must have“. Inzwischen sind steuerliche Vorteile gewichen, die Niedrigzinsphase verringert den Wert und zunehmend hohe Verwaltungskosten belasten den Sparvorgang. Wer seine Zukunft bessern will, nutzt die Chance auf den Widerruf. Wie das geht, zeigt unsere Serviceseite.
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Wenn es um die eigene Alterssicherung geht, galt die Lebensversicherung über Jahrzehnte unangefochten als eine Art „must have“. Inzwischen sind steuerliche Vorteile gewichen, die Niedrigzinsphase verringert den Wert und zunehmend hohe Verwaltungskosten belasten den Sparvorgang. Wer seine Zukunft bessern will, nutzt die Chance auf den Widerruf. Wie das geht, zeigt unsere Serviceseite.

Ein komplexes Thema allgemein verständlich darzustellen, ist eine Herausforderung. Dieser haben wir uns gerne gestellt. Jetzt fällt die Antwort nicht schwer, warum ein Widerruf der Lebensversicherung sinnvoll ist. Einfache Antworten verbieten sich dabei – die Verständlichkeit aber ist geblieben.

So kommen Sie zu Ihrem Mehrwert

Prüfen Sie:

  • ob Sie Ihre Versicherung zwischen dem 01.01.1995 und dem 31.12.2007 abgeschlossen haben
  • ob Ihre Vertragsunterlagen eine Widerspruchsbelehrung enthalten
  • oft enthalten die Unterlagen der Versicherer auch falsche Widerspruchsbelehrungen

Viele trifft es wie einen Schlag, wenn die Auszahlung der über Jahrzehnte angesparten Lebensversicherung erfolgt. Es ist wesentlich weniger auf dem Konto angekommen als bei Beginn des Sparprozesses angenommen. Schuld sind neben sehr hohen Kosten der Versicherungsunternehmen – bis zu über 30 % - und die seit vielen Jahren andauernden niedrigen Zinsen. Beides sind echte Renditekiller, die viele tausend Euro kosten.

Nicht auf die Tricks der Versicherer hereinfallen

Das gute dabei: Viele Versicherer reagieren, wenn von uns vertretene Lebensversicherungskunden auf sie zukommen. Sie wissen ganz genau, dass wir die richtigen Zahlen ermitteln. So erhält der Versicherungsnehmer mehr als wenn er selbst die Versicherung anschreibt. Der Hintergrund für diesen Mehrerfolg ist nicht nur unser Wissen um die Tricks der Versicherungsbranche. Weil wir mit ausgewiesenen mathematischen Spezialisten (= Aktuar) zusammenarbeiten, nutzen wir im Tauziehen um einen hohen Ertrag die bewährte Kombination aus versicherungsmathematischem Wissen und das über die Jahre erarbeitete juristische know how.

Das steht Ihnen zu:

  • alle eingezahlten Beiträge ohne „Wenn und Aber“, also nicht nur der Rückkaufswert
  • Nutzungsersatz: Alles was die Versicherungsgesellschaft an Gewinnen mit Ihrem Geld während der Zeit erwirtschaftet hat.

Das steht der Versicherung zu:

  • Ein kleiner Beitrag für den erhaltenen Versicherungsschutz; meist nur ein geringer Prozentsatz.

Presse und Fachleute begrüßen Widerrufsjoker bei Lebensversicherungen

Lebensversicherungen mit fehlerhaften Passagen in ihren Verträgen – so warnt das ZDF am 17.10.2018 und lässt dabei Philipp Opfermann zu Wort kommen. Der beschreibt, wie Lebensversicherer in Jahren zwischen 1995 – 2007 Kunden falsch informierten und jetzt die Versicherungskunden die Chancen zu ihrem Vorteil nutzen.

Das Online-Verbrauchermagazin Finanztipp erklärt, dass ungefähr 108 Millionen Versicherungspolicen von dem Widerrufsrecht betroffen seien (Stand 18.01.2019). Die Folge ist klar: den Versicherten stehen laut Berichten der Presse pro Vertrag durchschnittlich mehrere tausend Euro zu – in vielen Fällen, die wir vertreten haben, sind es sogar bis zu mehreren zehntausend Euro an Mehrertrag. Ein guter Baustein für eine wirklich profitable Altersvorsorge.

Selbst der Kölner Express berichtete in seiner Online-Ausgabe im Juli 2019 darüber, dass der Check einer Lebensversicherung rentabel sein kann, da die Versicherung mit hohen Kostenanteilen belastet ist.

Wer seine Versicherung auf den Prüfstand stellen will, sollte wissen:

Das darf der Versicherer beim Widerspruch nicht:

  • Abschlusskosten (z. B. Provisionen) dürfen nicht zu Lasten des Versicherungskunden einbehalten werden
  • Verwaltungskosten muss der Versicherer erstatten
  • Ratenzuschläge sind ebenfalls zurück zu zahlen

Haben Versicherungsunternehmen falsch gerechnet?

Leider muss man diese Frage mit einem Ja beantworten. Wir erleben immer wieder, dass Versicherer zu wenig auszahlen. Hier lohnt sich Nachrechnen und Nachfordern. Wir helfen Ihnen, damit Sie den Mehrertrag erhalten.

23.08.2019 Schlagwörter: Lebensversicherung, Widerrufsjoker, Altersvorsorge

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