Neue Datenbank für Unternehmer bei DRV-Prüfungen auf vermeintliche Scheinselbstständige durch GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE entwickelt

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Unternehmer brauchen Unterstützung, sei es durch eigene Angestellte oder durch Selbstständige, um ihre Pläne zu erreichen. Oft ist die Grenze zwischen Angestellten und Selbständigen schwer zu ziehen und meist vertritt der Prüfer der Rentenversicherung eine andere, oft sehr schwach begründete Ansicht als der Unternehmensinhaber.

Das ist schlecht für den ausführenden Betrieb, kommt er doch schnell in die fatale Haftung für Sozialabgaben. Und noch viel schlimmer: Es droht außerdem ein Strafverfahren (§ 266a StGB).

Wie sich unser Mandant dagegen mit unserer Hilfe zur Wehr setze: Er vertraute auf den juristischen Sachverstand und das EDV-know how unserer Kanzlei. Zusammen mit einem IT-Spezialisten erstellten wir eine Datenbank, um den vorschnell in den Raum gestellten Vorwurf der Schwarzarbeit von Zoll und Rentenversicherer zu beseitigen.

Wenn Prüfer der Deutschen Rentenversicherung ihre Aufgabe genau nehmen und mit den Beamten des Zolls – Hauptzollamt (HZA) – anrücken, wird es meist heikel und in der Folge auch sehr teuer. Denn sie nehmen alle Mitarbeiter eines Betriebes unter die Lupe und analysieren, ob es nicht Scheinselbstständige sein könnten. Die Einheit der Zollverwaltung nennt sich Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Schnell wird der Vorwurf von Schwarzarbeit laut und es wird behauptet, dass sämtliche Sozialabgaben im Nachherein allein vom vermeintlichen Arbeitgeber zu zahlen sind.

Wenn die Steuerfalle zuschnappt

Mit einem gesalzenen Prüfergebnis der Deutschen Rentenversicherung hat es nicht sein alleiniges Bewenden, muss der Betriebsleiter noch andere Folgen befürchten: Denn neben des Vorenthaltens von Sozialabgaben, das die Staatsanwaltschaft federführend bearbeitet, werden Finanzbeamte aktiv und finden meist auch noch Ansatzpunkte für eine Steuerstraftat (§ 370 AO). So kommt auch noch die Steuerfahndung mit auf den Plan. Die Lage für den Unternehmenslenker ist prekär. Nicht nur seine persönliche Freiheit steht auf dem Spiel, sondern darüber hinaus das Schicksal seiner Firma als auch sein privates Vermögen.

Die Beschäftigung mit den Beamten des Zolls, der Deutschen Rentenversicherung, der Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung sowie des Finanzamtes kann zur unliebsamen und nervenaufreibenden Daueraufgabe für den Geschäftsführer eines Unternehmens werden. Neben der Strafbarkeit, die im Raum steht, geht es auch um viel Geld, für das die persönliche Haftung bestehen kann.

Die unvollkommene Kontrolle

Dass die Prüfungen der verschiedenen „Abteilungen“ des Staates etwas „grobmaschig“ ablaufen, ist immer wieder verwunderlich. Die Subunternehmer werden von Beamten des Zolls verhört – oft mit Hilfe von rein schematischen Fragebögen. Nicht selten wird ihnen bei der Befragung nahegelegt, sich als Scheinselbstständige zu outen. Damit die so provozierte Aussage auch wirklich erfolgt, wird mit einem „Bonbon“ gelockt: Denn dann müsse der Betriebsinhaber als vermeintlicher Arbeitgeber nicht nur sämtliche Soziallasten tragen, sondern auch noch die Steuer nachzahlen. Wenn man solche – nicht gerade selten stereotypen – Protokolle von Sachbearbeitern der Zollverwaltung liest (wohlgemerkt: regelmäßig keine ausgebildeten Juristen), wundert man sich nicht, wenn dann die Steuer- und Sozialfalle auf ganz falschen Daten basierend zuschnappt.

Immer den Überblick behalten – das hilft wirklich

Wenn oft nicht nur zwei, drei oder vier Subunternehmer betroffen sind, fällt es leicht, die Sachlage im Überblick zu behalten. Anders sieht es aus, wenn 50, 100 oder mehrere 100 Personen vernommen worden sind und ihre Aussage gemacht haben. Komplex wird es, wenn dann noch mehrere Krankenkassen ihre Forderungen stellen, die Berufsgenossenschaft den Beitragsbescheid erlässt und die Staatsanwaltschaft die Geschäfts- und Privaträume nach angeblichem Dokumentenmaterial durchsucht.

Aus dieser Zwangslage heraus haben wir für unseren betroffenen Mandanten eine Datenbank unter unserer Federführung erstellen lassen. Hier werden alle Fakten und Ereignisse systematisch aufgenommen und können in Übersichten verständlich und nachvollziehbar dargestellt werden. Dass sich dadurch im Endeffekt Zeit sparen lässt ist nur einer der Vorteile; denn bei der Auseinandersetzung mit den verschiedenen staatlichen Überwachungsstellen leistet eine gut funktionierende Datenbasis einen wertvollen Dienst.

Während die Staatsmacht in der Vielzahl der Ordner, Tabellen und vermeintlichen Übersichten ertrinkt und Zeit braucht, sich zurecht zu finden, ist das schlagkräftige Beweisstück aus der ED schnell bei der Verteidigung zur Hand und kann Vorwürfe rasch entkräften. Außerdem hat man alle relevanten Angaben in einer einzigen Datei und kann damit allen beteiligten Behörden mit ihren unterschiedlichen Angriffspunkten gleichzeitig Paroli bieten.

Unser Mandant ist von der Effizienz des EDV-Programms zweifach angetan, denn das spart Zeit und in der Folge natürlich Kosten, es erhöht außerdem die Argumentationssicherheit auf Grund seiner Reaktionsschnelligkeit. Wir freuen uns über den Erfolg dieses Gemeinschaftsprojekts.

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