Eigentlich hat der Erbe die stärkste Stellung im Erbrecht. Was aber ist, wenn damit eine große Anzahl von Pflichten verbunden ist? Überwiegen die Belastungen, kann es sinnvoll sein, auf das Erbe zu verzichten. So ein Abwägen ist notwendig, wenn man sofort mehr aus seinem Pflichtteil bekommen kann als nach der Abwicklung des Erbfalles. Wir beleuchten die Details.
Die Nachlasssicherung erfolgt im Notfall. Ein besonderes Sicherungsbedürfnis muss bestehen. Wann ein solcher Fall besteht und wer was veranlassen darf, ist gesetzlich geregelt. Ziel ist, dass der Nachlass im Interesse der noch unbekannten Erben gesichert wird.
Wenn einem die Erbschaft über den Kopf wächst, kann es sinnvoll sein, eine Nachlassverwaltung zu beantragen. Dann setzt das Nachlassgericht eine professionelle Nachlassverwaltung ein, die sich um den Nachlass kümmert. Wir erläutern, wann ein solcher Antrag sinnvoll ist, wie das Tätigkeitsfeld eines Nachlassverwalters aussieht und welche Folgen dies für Sie als Erben hat.
Gibt es mehrere Erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Dann müssen sich die Erben in vielen Punkten untereinander abstimmen und entscheiden, wie sie den Nachlass abwickeln. Wir erklären in diesem Blogartikel, welche Dinge unbedingt beachtet werden müssen und wie die Gemeinschaft abgewickelt werden kann, ohne dass ein Streit aufkeimt.
Vielen gesetzlichen und testamentarischen Erben ist nicht bewusst, dass oftmals eine Erbausschlagung aus verschiedenen Gründen – gerade auch wirtschaftlich – sinnvoll sein kann. Die Erben lassen sich mit der Entscheidung oft (zu viel) Zeit. Sie übersehen dabei jedoch, dass ein Nichtstun innerhalb weniger Wochen als Annahme des Erbes gilt.