Ehe man vollständig den Überblick verliert, sollten Sie einen Antrag auf Nachlassverwaltung stellen. Sonst droht die persönliche Haftung als Erbe. | Rufen Sie uns an: ☎ 02241/17330 oder schreiben Sie uns: info@rechtinfo.de.
Sie erfahren hier:
- Ob Sie einen Antrag auf Nachlassverwaltung stellen können
- Was der Nachlassverwalter tut
- Welche Vor- und Nachteile die Nachlassverwaltung für den Erben hat
Als Erbe erhalten Sie nicht nur das Vermögen des Verstorbenen, sondern erben auch dessen Schulden. Die geerbten Schulden muss der Erbe vom geerbten Vermögen bezahlen. Wenn unklar ist, ob der Wert des Nachlasses ausreicht, um die geerbten Schulden in voller Höhe zu bezahlen, kann der Erbe die Abwicklung des Nachlasses und die Zahlung der Schulden aus dem Nachlassvermögen einem Profi überlassen. Welches sind jedoch die Nachlassverwalter Aufgaben?
Gerade für zerstrittene Erbengemeinschaften, die aus mehreren Erben besteht, kann eine Nachlassverwaltung sinnvoll sein, wenn sie ansonsten nicht zu Entscheidungen und Handlungen fähig ist. Das kann sehr leicht der Fall sein, wenn die mit der Erbschaft Bedachten sich im Ausland befinden und sich eine Kommunikation schon wegen der Sprachschwierigkeiten schwierig gestaltet.
Anordnung der Nachlassverwaltung durch das Gericht
Erforderlich dafür ist ein Antrag beim Nachlassgericht durch den Erben oder einer Person, die Ansprüche gegen den Verstorbenen hat (sogenannter Nachlassgläubiger).
Das Nachlassgericht benennt dann eine fachkundige Person, die
- den Nachlass in Besitz nimmt,
- den Nachlass verwaltet und
- die Schulden aus dem Nachlassvermögen bezahlt.
Antrag auf Nachlassverwaltung kann gestellt werden von:
- Erben
- Nachlassgläubiger
Wenn dann alle Schulden bezahlt sind, wird die Nachlassverwaltung beendet und der Nachlassverwalter muss das Restvermögen an die Erben herausgeben.
Trotz der Nachlassverwaltung bliebt der Erbe weiterhin Erbe und erhält am Ende des Verfahrens die Erbschaft zur freien Verfügung.
Mit einem Wort: Der Nachlassverwalter ist ein von Gericht unabhängig eingesetzter Rechtsdienstleister, der z. B. in unübersichtlichen Familienverhältnissen unterschiedlichen Personen gehörende Vermögensmassen trennt. Auch Steuerforderung und Schulden sind bei ihm in den richtigen Händen nachdem er sich ein Bild über die Forderungen der Nachlassgläubiger verschafft hat.
Wir bieten ihnen gerne ein erstes Infogespräch an. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an.
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Vorteile der Nachlassverwaltung für den Erben
Die Anordnung der Nachlassverwaltung hat für den Erben folgende Vorteile:
- Der Erbe muss sich nicht selbst darum kümmern, welche Schulden zu bezahlen sind. Das übernimmt dann der Nachlassverwalter, der sich um alle Dinge, die den Nachlass betreffen, kümmert.Gerade bei unübersichtlichen Verhältnissen kann dies eine echte Entlastung für den Erben sein, der ansonsten überfordert wäre. Ehe Ihnen die Erbschaft über den Kopf wächst, sollten Sie einen entsprechenden Antrag auf Nachlassverwaltung stellen.
- Außerdem haftet der Erbe nicht mehr mit seinem Privatvermögen für die geerbten Schulden. Nur das geerbte Vermögen muss für die Zahlung der Schulden aufgewendet werden. Wenn das geerbte Vermögen nicht ausreicht, um die geerbten Schulden zu bezahlen, dann muss der Erbe nicht mit seinem eigenen Geld zahlen und haften.
Beschränkung der Haftung des Erben durch Nachlassverwaltung
Nachteile der Nachlassverwaltung für den Erben

Die Nachlassverwaltung ist für den Erben aber auch mit Nachteilen verbunden
- Der Erbe muss den gesamten Nachlass an den Nachlassverwalter herausgeben; dazu ist es sinnvoll, wenn zunächst ein Nachlassverzeichnis aufgestellt wird. Zudem verliert der Erbe während der Dauer der Nachlassverwaltung das Recht über den Nachlass zu entscheiden oder mitzuentscheiden.Allein der Nachlassverwalter entscheidet während dieser Zeit, wie der Nachlass verwaltet werden soll und was mit den Nachlassgegenständen passieren soll (z.B. Verkauf einer Immobilie). Der Erbe hat kaum Möglichkeiten, auf das Verhalten und die Entscheidungen des Nachlassverwalters Einfluss zu nehmen. Der Erbe verliert also seine Entscheidungsbefugnis.
- Der Erbe erhält den Rest der Erbschaft erst zurück, wenn alle Schulden bezahlt sind. Dies kann gewisse Zeit dauern, so dass der Erbe lange auf seine Erbschaft warten muss.
- Zudem erhält der Nachlassverwalter für seine Tätigkeit eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung des Nachlassverwalters wird vom Nachlassgericht festgesetzt. Gegen eine zu hohe Vergütung kann sich der Erbe wehren, denn die Kosten werden vom Nachlassvermögen gezahlt und schmälern damit den Wert der Erbschaft.
Antrag auf Nachlassverwaltung stellen? Ja oder Nein?
Unter Beachtung der Vor- und Nachteile müssen Sie individuell entscheiden, ob ein Antrag auf Nachlassverwaltung im konkreten Fall sinnvoll ist. Wir können Sie bei der Entscheidung und der Umsetzung und Antragstellung unterstützen, wen Sie dies wünschen. Möglicherweise gibt es für Sie auch andere Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung.
Dabei ist zu beachten, dass der Antrag auf Nachlassverwaltung nur innerhalb der ersten zwei Jahre nach Erbschaft gestellt werden kann.
Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie die Nachlassverlassung beantragen sollen oder nicht? Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen!
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Unser Tipp zum Thema Nachlassverwaltung
Besprechen Sie mit uns in einem ersten kostenfreien Infogespräch, ob eine Nachlassverwaltung in Ihrem Fall Licht in unklare Vermögensverhältnisse bringen wird. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Nachlassverwaltung FAQ – Sie fragen – wir antworten
Was ist FAQ?
Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.

Der Nachlassverwalter ist gegenüber Nachlassgläubigern zur Auskunft über den Bestand des Nachlasses verpflichtet. Als Nachlassgläubiger können Sie vom Nachlassverwalter die Vorlage eines Bestandsverzeichnisses verlangen.
Ja. Wenn der Nachlassverwalter bei seiner Tätigkeit Fehler macht, kann der Erbe den ihm hierdurch entstandenen Schaden gegenüber dem Nachlassverwalter geltend machen und Schadensersatz verlangen. Natürlich steht der Nachlassverwalter mit seiner Verantwortung nicht im luftleeren Raum, denn er unterliegt der Kontrolle des Nachlassgerichts.
Der Nachlassverwalter wird vom Gericht eingesetzt und verfolgt in erster Linie die Interessen der Nachlassgläubiger. Der Testamentsvollstrecker wird vom Verstorbenen eingesetzt und soll dessen letzten Willen vollkommen autonom Geltung verschaffen. Zu den Pflichten eines Testamentsvollstreckers gehört nicht nur die Regelung des Nachlasses gegenüber Dritten, sondern auch gegenüber Miterben in einer Erbengemeinschaft oder für eine geordnete Erbschaftsteuererklärung zu sorgen.
So ist eine Klage gegen die US-amerikanische Gruppe Led Zeppelin von einem Nachlassverwalter eines verstorbenen Gitarristen angestrengt worden, bei dem es um Tantiemen aus dem Lied „Stairway to Heaven“ ging. Der Vorwurf war, dass ein Teil des Liedes abgekupfert worden sei.
Der Nachlassverwalter von Leonard Cohen hat einer politischen Partei in den USA ausdrücklich die Verwendung des Liedes „Hallelujah“ für deren Parteitag untersagt.
Beitrag vom 08.11.2021
Bilderquellennachweis: Bild 1 - Jat306; Bild 2 - stokkete | PantherMedia
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