Rechte behalten, Fristen sichern, Verjährung eliminieren – Silvester unbesorgt feiern

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Wer eine Leistung erbracht hat oder ein Produkt verkauft, möchte natürlich den Preis dafür einstreichen. Leider halten sich nicht alle Abnehmer daran. Und – wie alle Jahre wieder – verjähren am Silvestertag Millionenbeträge. Das muss nicht sein, wenn man ein paar Regeln einhält.

Damit nach Silvester kein Kater in die Buchhaltung kommt – rechtzeitig Forderungen rechtswirksam durchsetzen. Mahnbescheid beantragen hilft gegen Verjährung. | Rufen Sie uns an: 02241/17330 oder schreiben Sie uns: info@rechtinfo.de.

Inhalt
  • Viele Fristen enden am 31.12.2019
  • Achtung bei 3-Jahresfrist
  • Anspruch mit Mahnbescheid durchsetzen

Eine kürzere Frist ist zu beachten, wenn es um Verjährung für die Ablieferung und die Abnahme bei gewissen Mängelansprüchen geht. Hier ist nach zwei Jahren der Blick auf den Kalender fällig; sonst droht der Forderungsausfall. Der Beginn der Frist startet bei der Ablieferung bzw. Abnahme.

Geht es um Mängelansprüche bei Bauwerken, beträgt die Frist fünf Jahre ab Übergabe bzw. Abnahme.

In manchen Fällen beträgt die Frist auch 30 Jahre. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es um die Verjährung aus Herausgabeansprüchen bei Eigentum geht. Auch wenn Urteile bestehen, ist nach 30 Jahren Schluss.

Wie Verjährung unterbrechen - reicht ein Mahnschreiben aus?

Scheut man sich, das Gericht einzuschalten oder einen Anwalt zuvor zu beauftragen, dann reicht es regelmäßig nicht aus, wenn man dem Schuldner schreibt, dass man das Geld von ihm haben möchte. Ein solches privatschriftliches Vorgehen ist rechtlich ohne Bedeutung, es unterbricht die Verjährung nicht.

Wann verjähren Geldforderungen - was ist mit Teilzahlungen?

Leistet ein Schuldner Teilzahlungen oder gibt es eine entsprechende Vereinbarung, die der Gläubiger und der Schuldner getroffen haben, kann das die Verjährung unterbrechen. Definitive Rechtssicherheit kann im Zweifelsfall durch professionellen Rechtsrat erzielt werden.

Kann man noch anders vorgehen, um die Verjährung zu unterbrechen?

Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten, um die Verjährung zu stoppen. So kann es sinnvoll sein, ein Güteverfahren anzustreben, Vereinbarungen mit den Schuldner zu treffen, ein Ombudsmannverfahren einzuleiten oder gleich eine Klage bei Gericht einzureichen.

Verjährung von Ansprüchen - Gedränge vor Gericht?

Wichtig ist, dass die verjährungsunterbrechende Maßnahme bis zum Silvestertag durchgeführt worden ist. Nicht unbedingt erforderlich ist, dass der Schuldner auch noch im alten Jahr das entsprechende Schriftstück vom Mahngericht oder der sonst wie aktiven Stelle in seinem Briefkasten findet.

Das bedeutet, dass das Einleiten des Verfahrens schon genügt. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten, damit im neuen Jahr verjährte Forderungen nicht als erstes gleich ausgebucht werden müssen, nur weil Sie passiv geblieben sind. Dann wäre das ein teures Silvester gewesen.

Überall herrscht kurz vor Weihnachten Hochbetrieb. In den Geschäften, in den Behörden und – daran denkt man vielleicht nicht zuerst – in den Rechtsanwaltskanzleien. Viele Forderungsinhaber wissen es: zum Jahresende verjähren Ansprüche. Keiner will bereits verdientes Geld einfach abschreiben.

Zahlungsansprüche sichern – Verjährung verhindern

Wer die Forderungen aus gestellten Rechnungen sichern will, muss rechtzeitig handeln. Es gibt mehrere Möglichkeiten, aktiv zu werden, die einfachste und auch die bekannteste ist, wenn man einen Mahnbescheid beantragt.

Nach Silvester ist Schluss – Verjährung einfach erklärt

Wer den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids rechtzeitig beim Mahngericht einreicht, ist meist fein raus. Die Frist ist eingehalten. Die Forderungen, deren Verjährung drohte, sind gesichert.

Ganz so einfach ist es allerdings nicht, da ein Mahnbescheidsverfahren formell strikt reglementiert ist. Wer bei den Formalien Fehler macht, hat seine Forderung möglicherweise doch schneller verloren, als er kurz vor dem Jahresende noch gedacht hat.

So berechnet man Fristen – muss die Rechnung noch bezahlt werden?

Der Sinn von Fristen ist, dass nach mehreren Jahren im Rechtssinne Ruhe einkehren soll. Das bedeutet, dass nach Ablauf von gewissen Zeiträumen eine Forderung nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg vor einem Gericht geltend gemacht werden kann und zwar dann, wenn der Schuldner sich auf die so genannte Einrede der Verjährung beruft.

Wann Fristen starten – Verjährungsfristen nach dem BGB

Wichtig ist es zu wissen, wann überhaupt die Frist beginnt. Ein Anspruch, der beispielsweise im Mai 2017 zu erfüllen war – also fällig war – verjährt im Regelfall erst am 1. Januar 2021. Das bedeutet, dass spätestens am 31. Dezember 2020 der Mahnbescheidsantrag beim Mahngericht sein muss.

Für den Regelfall, dass Forderungen im Jahr 2016 fällig waren, ist die Uhr am 1. Januar 2020 abgelaufen. Also: schnell noch bis Silvester handeln. Das ist in diesem Jahr besonders wichtig, da die Weihnachtsfeiertage in der 52. Kalenderwoche die meisten Arbeitstage ausmachen. Wer vorsichtig ist, schlägt schon vor dem 20. Dezember 2019 den Weg zum Mahngericht ein.

Wie lang sind Fristen - Verjährung von offenen Rechnungen

Eine der wichtigsten Fristen ist die, wann spätestens bezahlt werden muss: 3 Jahre (Silvesterregelung). Das gilt für Ansprüche des täglichen Lebens, sofern sie nicht anders geregelt worden sind, zum Beispiel Kaufpreiszahlung, Mietzahlung, Werklohn. Auch wer Ansprüche auf Zinsen hat, muss auf die Dreijahresfrist achten.

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Verjährung, Fristen, Forderungen, Mahnbescheid oder Ihre Ansprüche zu sichern?

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