Bonus.Gold GmbH Köln – Werthaltige Sicherungen für Goldkäufer?

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Es ist wie ein deja-vu: Wenn man es hört, denkt man, es einem kommt bekannt vor. Vor gut einem Jahr ging der Goldanbieter PIM Gold in die Insolvenz, nachdem bekannt wurde, dass angeblich vorhandene Goldbestände nicht vorhanden waren. Nun mehren sich Zweifel an einem anderen Anbieter von Goldanlagen – die Firma Bonus.Gold GmbH aus Köln sieht sich der Kritik ausgesetzt. Worum geht es und was sollten Anleger beim Goldkauf beachten?

Gold gilt als sicherer Hafen in Krisenzeiten. Das gilt jedoch nur, wenn man ein paar Regeln beachtet. Lesen Sie, worauf es ankommt. | E-Mail: info@rechtinfo.de; Telefon: 02241 1733 0

  • Wechsel des Geschäftsführers bei Bonus.Gold– was bedeutet das?
  • Rechtslage bei Bonus.Gold mit großen Fragezeichen
Inhalt

Bonus.Gold GmbH – in was haben die Anleger investiert?

Die Firma Bonus.Gold GmbH, Köln, bot Anlegern an, über sogenannten Bonus.Gold – Verträge 24 Karat Feingoldbarren einer zertifizierten Prägeanstalt zu erwerben. Der Kauf war ab einer Summe von 1.000 € möglich. Weitere Summen zu je 1.000 wurden als separate Kaufverträge behandelt.

Die Goldbarren sollten die Kunden jedoch nicht erhalten, sondern sollten der Bonus.Gold GmbH überlassen bleiben. Damit sollten diese in deren Recycling-Mehrwertkreislauf gegen Gewährung von wertgleichem Sicherungseigentum einfließen können.

Aus den Gewinnmargen des Recycling-Mehrwertkreislaufes sollten die Kunden für die Überlassung des Goldes eine „kleine Menge“ Gold erhalten – das sogenannte Bonusgold. Dieses sollte „täglich übereignet“ werden.

Da Gold selbst keine Rendite abwirft, sollte der Profit dadurch erwirtschaftet werden, dass daneben über ein Netzwerk Altgold angekauft wurde. Das wiederum sollte zusammen mit dem Gold der Anleger in angeschlossenen Schmuckwerkstätten zu werthaltigem Schmuck verarbeitet werden sollte.

Hierdurch sollte – so die Theorie – eine „mehrfache Rendite“ erwirtschaftet werden. Angeblich – so die Aussage der Geschäftsleitung gegenüber Handelsblatt – sei es auf Grund der Corona-Pandemie zum Einbruch der Geschäfte gekommen und Bonusgold könne nicht mehr erwirtschaftet werden.

Bonus.Gold GmbH – wie sollten die Anleger abgesichert sein?

Als Sicherheit für den Auslieferungsanspruch nach § 5 (2) sollte die BONUS.GOLD dem Kunden Miteigentumsanteile an den jeweiligen Goldbarren, Altgoldgegenständen, Goldschmuck eingelagert in Tresorbehältnissen der BONUS.GOLD GmbH in Köln und bei dem Partnerunternehmen BONUS.GOLD AS in Istanbul und an unterwegs befindlicher Ware (zur Weiterverarbeitung in Werkstätten, Auslieferungs- und Kommissionsware bei Juwelieren) übereignen.

Außerdem sollte zusätzlich Sicherungseigentum an den Geldbeständen (auf den Bankkonten und in der Kasse), welche zur Abwicklung des Goldrecyclings zur Verfügung stehen, die Interessen der „Goldeigentümer“ flankieren.

Was sich in der Theorie sinnvoll anhört, dürfte in der Praxis nur sehr schwer umzusetzen sein. Zwar wollte Bonus.Gold GmbH sicherstellen, dass diese Werte auch zu 100% der geschuldeten Herausgabeansprüche zur Verfügung stehen, jedoch war Bonus.Gold GmbH berechtigt, die Wertbestände beliebig auszutauschen; und zwar so wie dies zum Geschäftsbetrieb nötig ist.

Noch ein Problempunkt: Bereits im Juli vergangenen Jahres berichtete das Handelsblatt, dass ein Wirtschaftsprüfer die Existenz von mehr als 90 % des Kundengoldes für das Geschäftsjahr 2017 als „nicht hinreichend nachgewiesen“ eingestuft hatte. 

Bonus.Gold GmbH – Rechte im luftleeren Raum?

Wer ist der Eigentümer des Goldes? Wo lagert es? Lassen Sie diese Fragen schnell und unmissverständlich klären

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Gerade diese gewählte Form der angeblichen Sicherheit war bei Licht betrachtet kein wirklicher Schutz. Selbst wenn sich die Vorgänge auf ausschließlich dem Boden der Bundesrepublik Deutschland abgespielt hätten und nur deutsches Recht Anwendung finden würde, würden die Dinge schnell rechtlich kompliziert werden – und im Extremfall wär das gar nicht mehr „greifbar“.

Zentrale Frage: Wer ist Eigentümer des Goldes?

Je nach Form der Be- und Verarbeitung kann ein Sicherungseigentümer allein durch die Verarbeitung – also zum Beispiel das Einschmelzen und Vermischen mit anderen Goldbeständen und Altgold – eine neue Eigentümerposition entstehen und der Anleger verliert sein Eigentum.

Dazu bedeutet Miteigentum, dass den einzelnen Anlegern nur ein Bruchteil des jeweiligen Sicherungseigentums gehört. Wie ein solcher ideeller Bruchteil dann eine Absicherung sein soll, bleibt vollkommen im Dunkeln. Tatsache ist, dass der Anleger zwar über den ideellen Bruchteil verfügen kann, aber keinen eigenen Anspruch auf Herausgabe „seines“ Goldes geltend machen kann. Das führt zwangsläufig zu der Frage: Was hat der Anleger wirklich in Händen?

Komplexer Rechtsrahmen bei internationalen „Goldgeschäften“

Noch komplizierter wird es, wenn sich die angeblichen Goldbestände in verschiedenen Ländern befinden, in denen unterschiedliche Rechtsordnungen gelten. Hier kann es zur Kollision verschiedener Rechtsordnungen und sachenrechtlicher Grundsätze kommen, so dass im Ergebnis das Sicherungseigentum für den Kunden letztlich untergeht.

Insgesamt ist festzuhalten, dass diese Form der angeblichen Absicherung mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden ist, wenn unterschiedliche nationale Rechtsordnungen betroffen sein sollten.

Wie geht es bei der Bonus.Gold GmbH nun weiter?

Tatsache ist, dass die Geschäftsführung der Bonus.Gold GmbH einen Wechsel in der Geschäftsführung gegeben hat. Ob ein kürzlich eingesetzter 71jähriger Brite die Gewähr dafür bietet, dass Bonus.Gold GmbH nun ihren Verpflichtungen nachkommt, bleibt eine spannende Frage. Anleger sollten die aktuellen Entwicklungen weiter im Auge behalten.

Was gibt es bei Bonus.Gold konkret zu tun?

Im Moment müssen die aktuellen Entwicklungen bei Bonus.Gold GmbH sicherlich sehr kritisch beleuchtet werden. Gegebenenfalls sollte genau überlegt werden, ob es sinnvoll ist, noch weitere Zahlungen zu tätigen, wenn die Absicherung zweifelhaft sein sollte. Dies kann nur anhand der konkreten Verträge der Bonus.Gold-Anleger beantwortet werden.

Sollte ein Anlageberater diese Anlageform empfohlen und sollte er die Risiken der Absicherung nicht ausreichend dargestellt haben, käme ein Schadensersatzanspruch in Betracht. Auch hier muss die konkrete Beratungssituation mit den jeweiligen Verträgen in Augenschein genommen werden, um eine Handlungsempfehlung aussprechen zu können.

Sollte sich die Situation bei Bonus.Gold GmbH verschärfen, müsste überprüft werden, ob Rechte geltend gemacht werden können. Hier kommen schuldrechtliche Ansprüche auf Rückabwicklung in Betracht, so lange die Firma noch existiert. Es lohnt sich deshalb Handlungen nicht auf die lange Bank zu schieben.

Ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten?

Anwalt einschalten oder nicht?

Diese Frage stellt man sich sehr häufig. Die Expertise die ein Anwalt mitbringt sollte man nutzen.

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Die von Bonus.Gold GmbH zumindest dargestellte Absicherung macht die Ansprüche des Anlegers auf Herausgabe seines Goldes kompliziert. Natürlich fallen Kosten an, man einen Anwalt einschaltet, um sein Vermögen abzusichern.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so kann Deckung wegen der Gebühren nachgefragt werden. Dann übernimmt diese eventuell die Kosten.

Tatsache ist aber, dass angesichts der komplexen Struktur der Sicherungskonstruktion die Besonderheiten der Bruchteilsgemeinschaft beachtet werden müssen. Da hilft Ihnen ein Anwalt, die Grundzüge zu verstehen, um anschließend geeignete Maßnahmen rechtzeitig zu ergreifen. Orientieren Sie sich in einem Telefonat bei uns, ohne dass hierfür Kosten entstehen.

Was sollten Anleger jetzt tun?

In erster Linie sollten Anleger die weiteren Entwicklungen im Auge behalten. Wir erwarten noch einige Überraschungen bei Bonus.Gold GmbH.

Ein erstes Gespräch per Telefon oder eine Anfrage per mail kann schon die eine oder andere Frage beantworten. Wir besprechen mit Ihnen Handlungsoptionen anhand des konkreten Falles und Sie können selbst entscheiden, ob Sie etwas unternehmen wollen. Rufen Sie uns gern an.

In Gold investieren! FAQ – Sie fragen – wir antworten

Was ist FAQ?

Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt 

FAQ

Ist ein Investment in Gold sinnvoll?

Je nach dem konkreten Anlageziel kann ein solches Investment sinnvoll sein. Man sollte dabei aber immer beachten, dass Gold selbst niemals eine Rendite erzielt, sondern allenfalls Wertschwankungen unterliegt. Wenn dargestellt wird, dass eine Rendite erzielt werden soll, sollte man sich immer das Geschäft genauer anschauen, welcher Aspekt die Rendite erwirtschaften soll.

Wie kann man mit Gold Geld „verdienen“?

Mit Gold kann man kein Geld verdienen, denn Gold selbst hat keine Rendite, erwirtschaftet also nichts. Gold unterliegt Wertschwankungen. Steigerungen im Wert sind aber Spekulation, kein Verdienen in dem Sinne, dass das angelegte Kapital „arbeitet“.

Es gibt Geschäfte unter Einsatz von Gold, wo Gewinne erwirtschaftet werden können, zum Beispiel durch Verarbeitung. Eine Wertsteigerung ist grundsätzlich durch Verarbeitung möglich. Diese muss aber auch hinreichend plausibel belegt und nachvollziehbar sein. Auf Versprechen von nicht nachvollziehbaren Herstellern würden wir uns nicht verlassen.

Unabhängig davon, ist es schwierig, Gold über ein Vertriebssystem zu verkaufen. Hierfür fallen in der Regel Provisionen für den Vertrieb an. Diese müssen natürlich auch erst einmal „verdient“ bzw. „erwirtschaftet“ werden, was eine mögliche Wertschöpfung zusätzlich belastet.

Wie und wo sollte man Gold kaufen?

Gold kann man sinnvollerweise in Barren verschiedener Größen kaufen. Dies sollte man aber über einen der großen und bekannten Anbieter vornehmen und dabei auch auf eine entsprechende Zertifizierung der Barren achten.

Goldsparpläne sehen wir kritisch. Letztlich wird hier nur ein Herausgabeanspruch an Gold „angespart“. Sollte es hier Probleme mit dem Verwahrer geben, kann sich so ein Goldsparplan schnell als teure Falle herausstellen.

Es ist auch nicht erforderlich, einen Sparplan abzuschließen, denn Barren gibt es bereits für (je nach Goldpreis) um die 50,00 €. Genaues Hinsehen lohnt sich, denn bei einigen Geschäftsmodellen fällt Umsatzsteuer an; durch richtiges Investment lässt sich diese Kostenposition vermeiden.

Wie und wo sollte man Gold lagern?

Der sinnvollste und sicherste Weg sind immer Goldbarren. Kleinere Goldbarren sind zwar im Verhältnis etwas teurer, als große, aber man hat den Besitz. Man läuft also nicht Gefahr, Gold zu kaufen, was man dann später nicht mehr bekommt, weil der Verwahrer z.B. insolvent ist.

Man kann – wenn man entsprechende Sicherungen im Haus hat – Barren im Tresor aufbewahren. Größere Goldbestände sollten in Schließfächern bei Banken aufbewahrt werden. Da dafür monatliche Gebühren anfallen, lohnt sich das unter Kosten- und Sicherheitsaspekten erst ab einem gewissen Wert. Je größer der Goldbestand, desto geringer werden die Kosten im Verhältnis.

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