Die Rechte der Anleihegläubiger im WGF-Insolvenzverfahren werden durch die gemeinsamen Vertreter wahrgenommen. | E-Mail: info@rechtinfo.de - Telefon: 02241/17330
Insolvenzverwalter Dr. Biner Bähr sieht im Rahmen des umfangreichen WGF-Verfahrens die Erforderlichkeit einer Einberufung zu einer Gläubigerversammlung, um durch die Gläubiger – zu denen auch die Anleiheanleger gehören – über anstehende Entscheidungen abstimmen zu lassen.
Dabei wird es um den weiteren Ablauf des Verfahrens gehen und wie sich die aufgerufenen Punkte auf das Insolvenzverfahren auswirken, so dass ansonsten entstehende Verzögerungen im Ablauf vermieden oder zumindest erheblich abgekürzt werden.
Die Details werden am 26.08.2020 den Beteiligten bekannt gegeben. Aus dem Grunde kann von Anwalt Göddecke, der Vertreter der Anleihegläubiger der WGF H07 ist, an Anleihegläubiger keine Auskunft im Vorfeld der Gläubigerversammlung gegeben werden.
Beitrag vom 17.08.2020