BGH gibt P&R-Anlegern trotz Insolvenz ein Hoffnungssignal

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Die Insolvenz der P&R-Containergesellschaften beschäftigt die Anleger seit fünf Jahren. Anfang 2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine erste positive Entscheidung im Insolvenzverfahren getroffen. Anleger müssen erhaltene Beträge an den Insolvenzverwalter Jaffé nicht zurückzahlen. Wir informieren kurz und verständlich darüber, welche Konsequenzen diese Entscheidung für sie hat.

Für viele P & R-Anleger besteht seit der Insolvenz im Jahr 2018 eine unsichere Rechtslage: Müssen Sie bereits erhaltene Gelder zurück zahlen?

Sie erfahren hier,

  • was der Bundesgerichtshof zu P&R-Anfechtungsklagen entschieden hat
  • welche Konsequenzen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs für Sie hat
  • wie Sie sich gegenüber Insolvenzverwalter Jaffé verhalten können
Inhalt

Wichtige Entscheidung im Insolvenzverfahren zugunsten der P&R-Anlegern

Nunmehr hat erstmals der Bundesgerichtshof (BGH) als höchstes deutsches Zivilgericht zur Frage einer möglichen Rückzahlungspflicht von P&R-Anlegern an den Insolvenzverwalter Stellung bezogen.

In einer Entscheidung vom 26. Januar 2023 (IX ZR 17/22) äußert sich der BGH dahingehend, dass die Anleger die ausgezahlten Beträge zurecht erhalten haben: Eine Rückforderung durch den P&R-Insolvenzverwalter ist jetzt nicht möglich.

Der BGH begründet das damit, dass eine Rückforderung nicht in Betracht kommt, weil die P&R-Anlagegesellschaft dafür verantwortlich sei, dass das von ihr vertriebene Kapitalanlagemodell nicht funktioniert hätte. Die Anleger ihrerseits durften darauf vertrauen, dass die P&R- Gesellschaften sich vertragsgemäß verhalten. Die „Irrwege“ der P&R-Unternehmen könnten nicht zu Lasten der Kapitalgeber gehen.

Im Ergebnis führt dies wohl dazu, dass die Anleger die erhaltenen Beträge in voller Höhe behalten dürfen. Eine Rückforderung durch den Insolvenzverwalter kommt wohl nicht mehr in Betracht, auch wenn noch nicht alle vor Gericht anhängigen Rechtsfälle damit endgültig entschieden sind.

Dies ist eine gute Nachricht für viele P&R-Anleger, die bereits Zahlungen erhalten hatten.

Konsequenzen aus der BGH-Entscheidung für den Insolvenzverwalter

Wie sich der Insolvenzverwalter nunmehr verhalten wird, bleibt trotzdem abzuwarten, auch wenn er in der aktuellen Pressemitteilung moderate Töne anschlägt. Im März 2023 hatte er die Anleger dazu aufgefordert, einer Verlängerung der abgeschlossenen Hemmungsvereinbarung zuzustimmen. Damit will der Insolvenzverwalter letztlich Zeit gewinnen.

Anlegern, die der Verlängerung der Hemmungsvereinbarung nicht zustimmen, droht möglicherweise ein Klageverfahren. Wenn Sie als Betroffener P&R-Anleger vom Insolvenzverwalter auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttung verklagt werden, sollten Sie sich umgehend bei unserer Kanzlei melden, damit wir die notwendigen Schritte zur Verteidigungsanzeige und Klageerwiderung einleiten können. Die vom Gericht gesetzten Fristen sind sehr kurz und unbedingt einzuhalten.

Nehmen Sie daher unverzüglich Kontakt zu uns auf, wenn Sie eine Klageschrift vom Gericht erhalten.

Wir sorgen dann für eine umfassende Verteidigung bei Gericht. Ziel ist, dass die Klage abgewiesen wird, so dass Sie die ausgezahlten Gelder behalten dürfen.

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Unklare Rechtslage für Auszahlungen durch den Insolvenzverwalter

Unklar ist zum einen, ob und in welcher Höhe sie mit Auszahlungen durch den Insolvenzverwalter rechnen können.

Es geht um Ihr Geld:

  • Ausschüttungen
  • Mietzahlungen
  • Rückkaufpreise
  • Gewinne

Es besteht aber auch Unsicherheit dahingehend, ob der Insolvenzverwalter die Rückforderung von ausgezahlten Beträgen von den Anlegern verlangen kann. Dabei geht es um die mögliche Rückzahlung von Zahlungen, die die Anleger in den Jahren vor der Insolvenz von P&R erhalten haben.

Dabei geht es um ausgezahlte Mietzahlungen, Kaufpreisrückzahlungen und Gewinne. Verschiedene Instanzgerichte hatten Klagen des Insolvenzverwalters höchst unterschiedlich gewertet. Teilweise wurden die beklagten Anleger zur Rückzahlung von erhaltenen Beträgen verurteilt. In anderen Fällen erfolgte eine Klageabweisung zugunsten der Anleger.

Unser Rechtinfo-Tipp

Göddecke Rechtsanwälte Siegburg

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BGH Urteil zu P&R Container Insolvenz! FAQ – Sie fragen – wir antworten

Was ist FAQ?

Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt 
Wie reagiert Insolvenzverwalter Jaffé auf die Entscheidung des BGH?

In einer Pressemitteilung erklärt das Insolvenzverwalterbüro Jaffé (auszugsweise zitiert):

„Er (gemeint ist der BGH, redaktioneller Hinweis) wies darin die Nichtzulassungsbeschwerde des Insolvenzverwalters der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe zurück, wodurch diese rechtskräftig geworden ist. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte entschieden, dass keine Anfechtungsansprüche in Bezug auf die in den letzten vier Jahren vor Insolvenzantrag geleisteten Zahlungen bestehen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist – anders als die meisten Entscheidungen in Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren – ausführlich begründet. [...]

Da bis zur soeben erfolgten Zustellung der Entscheidung durch den Bundesgerichtshof nicht absehbar war, wann der Bundesgerichtshof entscheiden wird, wurden die Anleger vor wenigen Tagen ausführlich über den Sachstand informiert und ihnen der Abschluss einer Verlängerungsvereinbarung vorgeschlagen. Die jetzt vorliegende Entscheidung des Bundesgerichtshofs konnte dabei noch nicht berücksichtigt werden, da sie den Insolvenzverwaltern noch nicht bekannt war.“

Gibt es anderslautende Urteile von Gerichten vor der Entscheidung des BGH vom Januar 2023 zu Anfechtungsklagen im Insolvenzverfahren?

In der Pressemitteilung der P&R Insolvenzverwaltung wird dazu erklärt:

„In drei der sechs Pilotverfahren sind gerichtliche Entscheidungen ergangen, in denen die Anfechtungsansprüche aus § 134 Abs. 1 InsO zumindest teilweise bejaht wurden, und zwar mit völlig unterschiedlichen Ergebnissen: 

• So hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 08.10.2020 den beklagten Anleger zur Zahlung der Rückkaufpreiszahlungen verurteilt. 

•Kurze Zeit später hat das Landgericht München I in seinem Urteil vom 07.12.2020 die Anfechtbarkeit der an die Anlegerin geleisteten Gewinne bejaht. 

•Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Urteil vom 15.06.2021 den beklagten Anleger zur Rückzahlung der erhaltenen Mietzinszahlungen verurteilt. 

Zwischenzeitlich haben in Verfahren, die zur Hemmung der Verjährung eingeleitet werden mussten, das Landgericht Hof mit Urteil vom 10.02.2023 und das Landgericht Passau mit Urteil vom 16.12.2022 die Anleger sogar zur Rückzahlung in voller Höhe verurteilt. Andere Gerichte haben die Klagen größtenteils abgewiesen.“

Nach unserer Ansicht kann die Anfang 2023 getroffene Entscheidung des BGH jedoch einen maßgeblichen mutmachenden Einfluss zu Gunsten der verklagten Anleger auf diese Verfahren haben. 

Was war der Grund, die Klage gegen P&R-Investoren zu erheben?

Der Insolvenzverwalter war sich – ziemlich verkürzt gesprochen – unsicher, ob die Zahlungen aus dem Vermieten bzw. Verkauf von Containern, die es in Wirklichkeit nicht oder nur teilweise gab, zurückgefordert werden können. Eine konkrete Antwort war weder aus dem Gesetz noch aus bisher ergangenen Urteilen zu entnehmen. 

Deshalb musste von den Gerichten die Frage geklärt werden, ob die Gelder, die in der Vergangenheit an die Investoren geflossen waren, „unentgeltlich“ im Sinne der Insolvenzordnung geleistet worden waren (§ 134 InsO). Dies ist in einer Reihe von Musterverfahren erfolgt, anstatt alle betroffenen Anleger individuell zu verklagen.

Bereits das Landgericht Karlsruhe (in der ersten Instanz; Urteil vom 10.7.2020, Az. 20 O 43/20) und das Oberlandesgericht Karlsruhe (als Berufungsgericht; Beschluss vom 25.01.2022, Az. 3 U 18/20)) hatten klar zu Lasten des Insolvenzverwalters im Grundsatz entschieden; das bestätigte jetzt in der Revisionsinstanz der BGH (Beschluss vom 26.01.2023, Az. IX 17/22): Die wirksam zwischen dem jeweiligen Anleger und der Containergesellschaft geschlossen Verträge böten eine klare rechtliche Grundlage für die bereits geleisteten Zahlungen. Von so genannten „unentgeltlichen Leistungen“ aus dem Blickwinkel des Insolvenzrechts konnte deshalb keine Rede sein. 

Festzuhalten bleibt: Die hauptsächlich insolvenzrechtlich zu lösende Frage ist sehr komplex und kann verständlich und in aller Kürze kaum beantwortet werden. Eine juristisch zu klärende Detailthematik war, ob die Gewinne aus dem P&R Schneeballsystem, das so oder so zu platzen drohte, zurück zu zahlen sind, weil sie nach der Insolvenzordnung „unentgeltlich“ seien. Diesem rechtlichen Argumentationsansatz hat das Insolvenzrecht des höchsten deutschen Zivilgerichts zu Gunsten der P&R-Anleger einen Riegel vorgeschoben.

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