Erbrecht kurz erklärt
Nicht immer hinterlässt der Inhalt eines Testamentes fröhliche Gesichter. Ist z.B. jemand leer ausgegangen, kommt es nicht selten vor, dass der eine oder andere anzweifelt, dass der Inhalt des Testamentes auch dem wirklichen Willen des Erblassers entspricht.
Bestehen hieran ernsthafte Zweifel, so muss man dafür sorgen, dass das Testament für nichtig erklärt wird. Der Weg führt über die Testamentsanfechtung.
Ein Testament anfechten kann grundsätzlich jeder, wenn ihm ein Vorteil aus der Anfechtung erwächst. In der Regel sind das erb- und pflichtteilsberechtigte Verwandte.
Anfechtungsgründe gibt es viele. Häufig sind Fälle, in denen der Erblasser geistig oder aus rechtlichen Gründen kein Testament mehr verfassen konnte. Ebenfalls kommt es oft vor, dass der Erblasser nachweislich wichtige Gegebenheiten nicht kannte. Hierfür ist das unbekannte, uneheliche Kind ein Beispiel.
Möchten Sie ein Testament anfechten, so haben Sie diese Erklärung beim zuständigen Nachlassgericht einzureichen. Das ist das Gericht, an dem der Erblasser seinen letzten Wohnort hatte.
Man darf allerdings nicht zu lange warten. Schließlich muss man diese Erklärung fristgerecht abgeben. Die Frist kann wenige Wochen aber auch Jahre betragen, dies ist abhängig vom Anfechtungsgrund.