Laut Umfragen haben gerade einmal ein Viertel aller Bundesbürger ein Testament errichtet. Viele sehen keine Notwendigkeit für ein Testament, andere scheuen sich vor dem Gedanken des eigenen Todes. Noch ein anderer Teil weiß nicht, wie man ein wirksames Testament errichtet.
Zumindest letzterem Teil der Bevölkerung kann geholfen werden:
Zum einen kann man seinen letzten Willen gegenüber einem Notar erklären. Hierbei wird das sogenannte öffentliche Testament errichtet.
Zum anderen kann man sein Testament eigenhändig erstellen. Das Testament muss dann zwingend handschriftlich geschrieben und am Ende unterschrieben werden. Die Angabe eines Datums ist nicht zwingend, aber empfehlenswert. Benötigen Sie für Ihren letzten Willen mehrere Seiten, achten Sie darauf, dass diese Seiten fest miteinander verbunden sind. Dies zu beachten, reicht für ein wirksames Testament bereits aus.
In absoluten Notfällen muss ein wirksames Testament noch nicht einmal handgeschrieben sein. Das Bürgermeistertestament, dass Drei-Zeugen-Testament und insbesondere das See-Testament ist manchen ein Begriff. Diese Regelungen stammen aber aus der Postkutschenzeit und haben heute praktisch keine Bedeutung mehr.