P & R-Anleger bekommen Geld: Volksbank Emmerich-Rees muss Anleger auszahlen

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Anleger der insolventen P & R-Gruppe erhalten das von ihnen investierte Geld zurück. Das Landgericht Kleve hat die Volksbank Emmerich-Rees e.G. zum Schadensersatz verurteilt. Dieses Urteil hat für sämtliche Kunden dieser Bank weitreichende Bedeutung, weil das Gericht Risikoweise der Volksbank für fehlerhaft hält.

Die Insolvenz der P & R-Gruppe bedeutet für viele Anleger hohe finanzielle Verluste. Ein Ausweg Geld zu erhalten bietet sich Anlegern, die von ihrem Anlageberater oder Vermittler fehlerhaft beim Containerkauf beraten worden sind. Telefon:02241 1733 0 - E-Mail:info@rechtinfo.de

Der enorme Verlust bei der Insolvenz der P & R-Gruppe lässt bei vielen betroffenen Anlegern die Frage aufkommen, weshalb sie sich damals für dieses Investment entschieden haben. Viele P&R-Investoren haben diese Entscheidung getroffen ohne einen Anlageberater oder einen Anlagevermittlers zu konsultieren. Andere Anleger wurden umfassend von ihrem Kapitalanlageberater über die bestehenden Verlustrisiken aufgeklärt; sie sind diese Risiken bewusst eingegangen. Der verbleibende Teil fühlt sich hingegen von ihrem Anlageberater nicht richtig über Verlustrisiken und angebliche Absicherungen aufgeklärt.

Diese Anlegergruppe denkt möglicherweise über Schadensersatzansprüche nach. Dann stellt sich die Frage, wie man diese Falschberatung seinem Anlageberater beweisen soll. Schriftlichen Dokumenten und Unterlagen kommt dann eine besondere Bedeutung zu.

Worauf P & R-Geschädigte besonders achten sollten, lässt sich gut an dem von GÖDDECKE RECHTANWÄLTE aktuell erstrittenen Urteil des LG Kleve erklären.

Inhalt

P & R - Urteil gegen Volksbank Emmerich-Rees gibt Anlegern Geld zurück

GÖDDECKE Rechtsanwälte machte für seine Mandanten geltend, dass die Anlageberatung der Volksbank Emmerich-Rees weder den Anlagezielen (sogenannte anlegergerechte Beratung) entsprach noch ordnungsgemäß über die Verlustrisiken aufklärte (sogenannte anlagegerechte Beratung). Für eine Verurteilung der Volksbank hätte es ausgereicht, wenn eine der beiden Fehler nachweisbar ist.

Das Landgericht Kleve kam in seiner Entscheidung zu dem Schluss, dass die Volksbank Emmerich-Rees e.G. ihre Kunden bei beiden Gesichtspunkten falsch beraten hat.

Benötigt man das investierte Kapital zur Altersvorsorge, so ist man allenfalls bereit, geringfügige Kapitalverluste hinzunehmen. Das LG Kleve stellt fest, dass eine Kapitalanlage bei der P & R-Gruppe „erhebliche Verlustrisiken“ beinhaltete und daher “nicht zur Altersvorsorge geeignet ist“. Der Kundenberater der Volksbank hätte daher von einer Anlage in Schiffscontainer abraten müssen; soweit die klaren Wort der Richter.

Damit aber noch nicht genug: Außerdem hat die Volksbank Emmerich-Rees e.G. nach Ansicht des Landgerichts Kleve auch in mehrfacher Hinsicht nicht ordnungsgemäß über die tatsächlich bestehenden Verlustrisiken der Kapitalanlage aufgeklärt.

Demnach ergab sich aus den schriftlichen Risikohinweisen keine ausreichende Aufklärung über

  • das Totalverlustrisiko, über
  • das Risiko aus der Haftung für den Container und über
  • die Kapitalverlustrisiken zum Zeitpunkt des Verkaufs der Container.

Auf dieser Grundlage verurteilte das Landgericht die Bank zur Zahlung von Schadensersatz. Außerdem muss die Bank die Container-Anleger gegenüber möglichen Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters freistellen; das bedeutet einen Schutz vor den in Rede stehenden Rückzahlungsforderung.

Die schriftlichen Unterlagen und Dokumente des P&R Klageverfahrens

Seit vielen Jahren sind Kapitalanlageberater und -Vermittler gesetzlich verpflichtet, die Anlageziele ihrer Kunden zu erfragen und schriftlich festzuhalten.

Auch die Volksbank Emmerich-Rees e.G. hatte gemäß dieser gesetzlichen Verpflichtung die Anlageziele erfragt und diese schriftlich festgehalten. Deshalb konnte die Verletzung der Pflicht zur anlegergerechten Beratung auf Grundlage dieser schriftlichen Dokumente ganz einfach bewiesen werden.

Auch der Nachweis, dass die Volksbank ihre Pflicht zur Aufklärung über Funktionsweise und Risiken dieses Investments verletzt hat, gelang auf Grundlage schriftlicher Dokumente. Die Bank hatte eigene Risikohinweise für ein Investment in Container der P & R angefertigt und ihren Kunden übergeben. Der Inhalt dieser Risikohinweise wurde bereits in einem früheren Artikel wiedergegeben und entsprechend kommentiert.

Derartige Risikohinweise kann man durchaus als Glücksfall bezeichnen. Nicht nur für den Anleger, sondern auch für das Gericht. So war das Gerichtsverfahren für den P&R-Anleger schnell und erfolgreich über die Bühne gegangen. Der Anleger kann hierdurch nachweisen, was tatsächlich im Rahmen des Beratungsgespräches besprochen wurde und das Gericht kann ein Urteil auf Grundlage eines gesicherten Sachverhaltes fällen. Anlageberater oder Banken könnten sich zwar theoretisch derart verteidigen, dass sie die schriftlichen Risikohinweise durch mündliche Aussagen ergänzt hätten. Der sich hieraus ergebende Vorwurf, somit wissentlich unvollständige und fehlerhafte Risikoweise an die Anleger rausgegeben zu haben, wäre aber kaum zu entkräften.

Was das Urteil des Landgerichts Kleve für P & R-Anleger bedeutet

Das Urteil des Landgerichts Kleve ist ein Hoffnungsschimmer für Anleger der P & R-Gruppe.

Dies gilt im Speziellen für Anleger, die ihre Verträge mit der P & R-Gruppe aufgrund einer Beratung durch die Volksbank Emmerich-Rees e.G. abgeschlossen haben. Im Grundsatz jedoch für sämtliche P & R-Anleger, die bei ihrer Investmententscheidung professionell beraten wurden.

Hatten Sie gegenüber dem Berater als Anlageziel „Altersvorsorge“ angegeben, so besteht nach der Rechtsprechung des Landgerichts Kleve ein Schadensersatzanspruch für den Anleger. Diesen kann er auch dokumentarisch zu beweisen, da das Anlageziel schriftlich vom Anlageberater erfasst werden muss. Sollten Sie über dieses Schriftstück nicht mehr verfügen, so kann es jederzeit nachgefordert werden.

Hinsichtlich der Beratung zur Kapitalanlage kommt es auf den konkreten Inhalt des Beratungsgespräches an. Schriftliche Dokumente hierzu sind dabei selbstverständlich hilfreich. Doch auch wenn sie fehlen, ist eine Klage im Einzelfall erfolgreich.

Es kann sich für P & R-Anleger lohnen, tätig zu werden

Durch die Insolvenz der P & R-Gruppe drohen nicht nur hohe finanzielle Schäden. Möglicherweise werden Anleger sogar bereits erhaltene Zahlungen an den Insolvenzverwalter zurückleisten müssen. Schadensersatzansprüche gegen den Anlageberater können in dieser Situation ein effektiver Ausweg sein.

Dies sollte Grund und Anlass genug sein, um sich über die Angaben Ihrer Bank, Ihres Vermögensberaters oder Ihres Anlageberaters Gedanken zu machen. Wurden Sie tatsächlich über sämtliche Risiken aufgeklärt?

Abschließende Aussagen darüber, ob im konkreten Fall Schadensersatzansprüche bestehen, bedürfen zwar letztlich einer individuellen Prüfung und Risikoabwägung. Das aktuelle Urteil des Landgerichts Kleve schafft allerdings in vielerlei Hinsicht nicht nur Hoffnung, sondern auch Klarheit.

Fazit

Die von GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE vertretenen P & R-Anleger erhalten nun nicht nur den ihnen zustehenden Rückabwicklungsbetrag, sondern auch die Anwaltskosten zurück. – Ein weiterer Lichtblick noch zum Schluss: Nicht nur unseren Mandanten haben wir mit diesem Prozess überzeugt! Wir haben auch einen

gefunden, der auf Wunsch die Kosten eines solchen Gerichtsverfahrens gegen eine Erfolgsprovision schultern hilft.

Beitrag vom 08.05.2020

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