Die Entscheidung, einem Vertrauten eine Bank- oder gar Vorsorgevollmacht zu geben, ist vernünftig. Schließlich muss kein Gericht eingeschaltet werden, sollte man selbst vorübergehend oder dauerhaft geschäftsunfähig sein. Schwieriger ist die Entscheidung darüber, wie lange eine solche Vollmacht gültig sein soll. In vielen Fällen wird angeordnet, dass eine Vollmacht über den Tod hinaus, d. h. transmortal, wirksam sein soll. Diese Entscheidung sollte gut durchdacht sein. Für die Erben kann sie Fluch und Segen bedeuten.
Wir bieten Ihnen als Anwälte mit dem Schwerpunkt Erbrecht eine komplette Unterstützung bei allen Themen, die im Zusammenhang mit Erbfällen und Erbschaften auf Sie als Erblasser als auch Erben zukommen können – privat in der Familie und als Unternehmer.
In unserer Kanzlei beraten wir unsere Mandanten fachlich zur Testamentsvollstreckung. Zögern Sie nicht, uns anzurufen oder eine eMail zu senden, damit wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können.
Im Lauf eines Lebens schafft man Werte, die früher oder später an die eigenen Kinder gehen sollen. Testamente sind wichtig. Die meisten Personen lassen beim Erstellen ihres letzten Wilens Gestaltungsspielräume ungenutzt. Und diese Gestaltungsspielräume sollte man nicht nur aus steuerlichen Gründen nutzen. Immobilien stehen hierbei im besonderen Fokus.
Das Familienheim kann sowohl unter Eheleuten als auch an deren Kinder ohne Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer übertragen werden, wenn man einige Punkte beachtet. Wer hier aufpasst, kann sehr viel Geld sparen, denn die allgemeinen erbschaftsteuerlichen Freibeträge sind bei hohen Grundstückspreisen oft nicht ausreichend.