Clerical Medical muss an Versicherungskunden zahlen

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Richter geben Versicherungskunden Rechte. Ein Versicherer muss zur Erfüllung seines Vertrages von „Wealthmaster noble“ im Tarif „Pool 2000 eins“ den Versicherten so stellen, dass die ausgewiesene Summe bezahlt wird.

Ein Versicherungsnehmer hatte bei Clerical Medical eine Lebensversicherung abgeschlossen und den Betrag dafür kreditfinanziert. Das Besondere an dem Programm war, dass die zu zahlenden Kreditraten durch die Auszahlungen aus der Lebensversicherung finanziert werden sollten. Leider scheiterte der Plan. Clerical Medical konnte die avisierte Rendite nicht erwirtschaften. Die Folge daraus: die Kreditraten konnten aus der Versicherung nicht vollständig bedient werden. Die Versicherung nahm deshalb die Auszahlungen aus dem Kapitalstock vor.

Hiergegen wendet sich der Versicherungsnehmer. Der Grund dafür lag auf der Hand: seine Lebensversicherung verlor ganz offensichtlich immer mehr an Wert.

Die Richter vom Oberlandesgericht Karlsruhe gaben dem Versicherungsnehmer recht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherungsunternehmens waren die Grundlage. Sie geben keine Einschränkung dafür, dass eine Auszahlung von einer ausreichenden Kapitaldeckung abhängig gemacht werden würde.

Daraus sollten Versicherungsunternehmen lernen, dass man sich an seine eigenen Bedingungen halten sollte. Für Versicherungsnehmer bedeutet das: Sie brauchen nicht auf Ihre Rechte zu verzichten und keine Finanzopfer bringen.

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