2020 scheint zum Jahr der Katastrophen zu werden. Wurde die deutsche Wirtschaft ab März 2020 durch das Coronavirus bzw. die COVID-19-Pandemie schwer getroffen, kommt jetzt einer der größten Anleger- und Bilanzskandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ans Tageslicht.
Es ist eine Geschichte von einst sehr viel Licht und leider – wie sich nun herausstellt – sehr viel Schatten. Es ist eine Geschichte, die international ist. Es ist eine Geschichte vom Glauben daran, dass auch in Deutschland ein FinTech-Schwergewicht wachsen kann. Es ist aber auch eine Geschichte von kollektivem Versagen, von Fehlern im System und – möglicherweise – bewusstem Wegsehen. Das alles wird die Gerichte nun noch Jahre beschäftigen.
Diese Seite dient der Information und Kontaktaufnahme, denn wir halten nichts von Schnellschüssen. Die Gegner laufen uns nicht weg. Wir warten, bis wir sie da haben, wo wir sie haben wollen; und zwar, dass sie Ihnen den entstandenen Schaden restlos ersetzen.
Möglichkeiten aus dem Milliardengrab für Anleger und Aktionäre
Der milliardenschwere des ehemaligen DAX-Unternehmen hat alle Geldgeber ganz erheblichen Schaden zugefügt. Welche Register von Aktionären und Anleihegläubigern jetzt noch gezogen werden können, erklärt Anwalt Hartmut Göddecke. Der im Oktober 2020 aufgezeichnete Vortrag vor Mitgliedern des Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte steht jetzt allen Betroffenen offen.
In den Tipps, die Göddecke gibt, geht es für Geschädigte darum, wie sie ohne langatmige Prozesse und Kosten kurzfristig steuerliche Chancen nutzen und sofort Möglichkeiten des Insolvenzverfahrens in Anspruch nehmen können, wie z. B. Forderungen zur Insolvenztabelle richtig anmelden.
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AG München 1542 IN 1308/20 – was ist passiert?
Am 29.06.2020 um 12.00 Uhr hat das Amtsgericht München die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen einst schillernden Wirecard AG angeordnet. Zugleich wurde angeordnet, dass Verfügungen über deren Vermögen nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich sind. Dazu gehört auch das Einziehen von Forderungen und Außenständen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Michael Jaffè, München, bestimmt.
Wie konnte es so weit kommen?
Dieser Beschluss und dem vorangegangenen Eigenantrag lag zugrunde, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young aufgrund von Unregelmäßigkeiten im Jahresabschluss für das Jahr 2019 das Testat verweigert hatte. Durch ein solches Testat bestätigt der Wirtschaftsprüfer zusätzlich, dass der Jahresabschluss und die Buchführung allen gesetzlichen Vorschriften entsprechen und dass keine Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass Angaben darin unzutreffend sein könnten.
Konkret bezog sich dies auf den Umstand, dass das Vorhandensein von rund 1,9 Mrd. Euro – wohl gemerkt nicht Millionen – bezweifelt wurde. Bei diesem Betrag soll es sich um rund ein Viertel der Bilanzsumme handeln. Ernst & Young hat zwar nicht gesagt, dass dieser Betrag nicht da wäre, es könne halt eben nur nicht positiv verifiziert werden, ob das Geld vorhanden sei.
Juni/Juli 2020 – Klagen gegen Ernst & Young (EY) und die Bundesrepublik Deutschland
Im Juni / Juli 2020 wurden die ersten Klagen gegen die Wirtschaftsprüfer und die Bundesrepublik Deutschland eingereicht bzw. bereits eingereichte Klage erweitert. Teilweise werden diese Klagen auch als sogenannte Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG-Verfahren) geführt.
Bei letzterem klagt ein Anleger stellvertretend für viele Anleger und die anderen Anleger sind an dem Verfahren beteiligt. Sie können sich einbringen müssen dies aber nicht.
Das Ergebnis dieser Aussage war verheerend: Im Laufe des 18.06.2020 fiel der Aktienkurs von im Schnitt 104 Euro auf rund nur 38 Euro. Den Tiefpunkt erreichte die Aktie dann am Freitag, den 26.06.2020, an dem der Aktienkurs dann nur noch bei rund 1,42 Euro lag.
Auch die weiteren Ereignisse gaben keinen Anlass zur Freude. Am 19.06.2020 trat Marcus Braun als CEO der Wirecard AG zurück. Am 22.06.2020 teilte die Wirecard AG mit, dass die besagten rund 1,9 Mrd. Euro mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht existierten. Noch am gleichen Tag stellt sich Marcus Braun bei der Staatsanwaltschaft München, nachdem diese Haftbefehl u.a. gegen ihn wegen des Verdachtes der Marktmanipulation und Bilanzfälschung erlassen hatte.
Auch andere Testate aus Vorgängerjahren stehen auf dem Prüfstand. Die Staatsanwaltschaft München geht davon aus, dass die Jahresabschlüsse ab 2015 systematisch falsch erstellt wurden, um so einen Erfolg des Unternehmens vorzutäuschen, den es nicht hatte.
25.06.2020 – Wirecard AG stellt Insolvenzantrag – Was bedeutet das?
Am 25.06.2020 hatte die Wirecard AG einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gestellt. Am Montag darauf wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun im Rahmen einer Begutachtung feststellen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob das für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens erforderliche Geld – die sogenannte Insolvenzmasse – vorhanden ist. Er wird wohl auch feststellen, ob zumindest durch Einziehung von Forderungen bzw. Geltendmachung von Ansprüchen realisiert werden kann.
In der Regel dauern solche Untersuchen 3 Monaten nach vorläufiger Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ein entsprechendes Gutachten erstellen und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens empfehlen. Natürlich gibt es auch die Option, dass empfohlen wird, ein Insolvenzverfahren nicht zu eröffnen.
Im vorliegenden Fall ist nach unserer Einschätzung davon auszugehen, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Nach ersten öffentlichen Mitteilungen des vorläufigen Verwalters haben sich bereits Interessenten für Teile des Unternehmens bzw. bestimmte Geschäftsbereiche gemeldet, um diese zu übernehmen. Es wäre wohl von einer Zerschlagung des Unternehmens auszugehen. Über die Veräußerung von Teilen des Unternehmens kann die Insolvenzmasse vergrößert werden. Das kommt letztlich den von der Insolvenz betroffenen – den Insolvenzgläubigern – zugute.
Wer ist von der Insolvenz der Wirecard AG betroffen?
Zunächst sind die primären Insolvenzgläubiger all diejenigen, denen Wirecard Geld schuldet. Das sind in erster Linie Banken, über deren Kredite sich Wirecard in der letzten Zeit über Wasser gehalten hat.
Die Wirecard AG war eine börsennotierte Aktiengesellschaft, sodass es eine ganze Reihe von Aktionären – sowohl private als auch institutionelle – gibt. Diese sind grundsätzlich auf Gläubiger, auch wenn ihnen eine Sonderstellung zukommt. Des Weiteren hatte die Wirecard AG eine eigene Anleihe begeben und darüber hinaus über eine Anleihe der Softbank von einer weiteren Anleihe profitiert. Die Gläubiger dieser Anleihen sind direkt von der Insolvenz betroffen.
Des Weiteren hatten verschiedene Banken Aktienanleihen auf den Aktienkurs der Wirecard AG begeben. Diese sogenannten Barrier Reverse Convertibles (BRC) waren unmittelbar an den Aktienkurs der Wirecard AG gekoppelt und sind somit ebenfalls in dem Umfang wertlos, wie der Aktienkurs gefallen ist oder aber die begebenden Banken ein aus der Insolvenz folgendes Kündigungsrecht nutzen.
Können Anleger Rechte in der Insolvenz der Wirecard AG geltend machen?
Grundsätzlich gilt, dass die Anleger als Aktionäre nur begrenzt Rechte direkt im Insolvenzverfahren geltend machen können. Hintergrund ist, dass sie vom Gesetzgeber als Eigenkapitalgeber behandelt werden. Diese können ihre Rechte nur dann im Insolvenzverfahren geltend machen, wenn alle anderen Gläubiger befriedigt sind. Anders kann dies sein, wenn es deliktische Ansprüche z.B. aus Betrug oder Bilanzfälschung gibt. Dann können die Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet werden.
Anleihegläubiger können ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen. Dies geschieht durch Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle. Wie dies genau dann zu erfolgen hat, ist der Ausgestaltung der Anleihebedingungen zu entnehmen.
Die Anleger, die die Aktienanleihen oder auch Protect-Anleihen gegeben haben, sind zwar auch von der Insolvenz betroffen, jedoch nur mittelbar. Sie können im Insolvenzverfahren der Wirecard AG keine Rechte direkt geltend machen.
Haften Wirtschaftsprüfer, Banken oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für den Schaden bei der Wirecard AG?
Da der mögliche Ersatz über das Insolvenzverfahren der Wirecard AG naturgemäß auf die möglicherweise sehr geringe Quote begrenzt ist, stellt sich die Frage nach anderen Anspruchsgegnern, insbesondere nach denen mit entsprechenden Vermögenswerten.
Wirtschaftprüfer Ernst & Young im Haftungsfokus
In erster Linie kommen natürlich die Wirtschaftsprüfer als Gegner in Betracht. Konkret hat Ernst & Young hier über mehrere Jahre hinweg die Jahresabschlüsse geprüft und entsprechende Testate erteilt. Wurde hier in einem Maße unsauber gearbeitet, dass man nicht mehr von Fahrlässigkeit sprechen kann, sondern von bedingtem Vorsatz sprechen muss, kommt eine Haftung auch gegenüber den Aktionären und Anleihegläubigern in Betracht.
Sollte sich gar Beihilfehandlungen zu den derzeit den Verantwortlichen von der Staatsanwaltschaft München angenommenen Vorwürfen des Betruges und der Beihilfehandlungen herausstellen, wird eine Entlastung der Wirtschaftsprüfer schwierig.
Bundesrepublik Deutschland und BaFin – gerät möglicherweise in Fokus
Ein weiterer möglicher Anspruchsgegner ist der Staat bzw. die Bundesrepublik Deutschland selbst. Hintergrund ist hier, dass man dem Staat ein Versagen in der Überwachung und Verhinderung eines solchen Vorfalles vorwirft. Ob ein solcher Anspruch tatsächlich besteht bzw. erfolgreich durchgesetzt werden kann, hängt auch vom Ergebnis der weiteren Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft München ab.
Bankberatung führt zur Haftung für Wirecard-Verluste
Da die Anleihegläubiger der Protect-Anleihen (BRC) außerhalb der Insolvenz stehen, sind auch andere Anspruchsgegner relevant. Hier kommen die Banken ins Spiel, über die diese Anleihen erworben wurden. Wenn es sich um private Anleger handelt und es hier Anlageberatungen gegeben hat, dann war diese Beratung möglicherweise fehlerhaft. Gerade im Hinblick auf die Aufklärung im Zusammenhang mit Barrier Reverse Convertibles gibt es Vorgaben der Rechtsprechung, worauf ein Anleger vor Zeichnung hinzuweisen ist. Ist dies nicht passiert, kann ein Beratungsfehler und damit ein Schadensersatzanspruch vorliegen.
Welchen Vorteil hat ein Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) gegenüber einem normalen Verfahren?
Das Kapitalanlagemusterverfahren ist vom Gesetzgeber geschaffen worden, um in komplexen Verfahren eine einheitliche Rechtsprechung zu ermöglichen, damit nicht jeder Anleger gesondert klagen muss. Man kann an dieser Stelle über die Vor- und Nachteile des Verfahrens diskutieren, grundsätzlich ist es aber eine sinnvolle Sache, vor allem unter Kostengesichtspunkten.
Ein Klageverfahren, was der Anleger allein führt, ist in aller Regel schneller, als ein Musterverfahren. Dabei ist jedoch zu beachten, dass ein Verfahren, das der Anleger allein führt, unter Umständen auch ausgesetzt werden kann, wenn ein Musterverfahren die gleichen Sachverhalte betrifft. Darüber hinaus ist ein solches Verfahren natürlich teurer, als ein Musterverfahren.
Bei einem Musterverfahren fallen für den Anleger, der nicht der Musterkläger ist, relativ geringe Gebühren an. Er ist an dem Verfahren insofern beteiligt, als dass er über die Verfahrensschritte informiert wird und auch alle Schriftsätze erhält. Er hat auch die Möglichkeit, den Anleger, der als Musterkläger ausgewählt wurde, durch eigenen Vortrag zu unterstützen. Der Nachteil des Verfahrens ist eben die Dauer des Verfahrens. Es gibt Verfahren, die sind nach 10 Jahren noch nicht abgeschlossen.
Letztlich ist es immer eine Frage des Einzelfalles und der konkreten individuelle Situation, welchen Verfahrensschritt man geht.
Was kann ich als Anleger im Fall Wirecard AG tun – brauche ich einen Anwalt?
Grundsätzlich gilt, man sollte erst einmal Ruhe bewahren. Informationen sind die wichtigsten Waffen gegen die Anspruchsgegner. Von Schnellschüssen halten wir nichts, da noch vieles im Dunkeln liegt.
Wir verfügen bereits über interne Dokumente zum Thema Wirecard AG, aber auch wir wissen längst nicht alles. Täglich kommen neue Informationen hinzu und diese verbessern die Situation der Anleger in jedem Falle. Auch der Prüfbericht von KPMG liegt uns vor.
Auch wir werden Klagen gegen die Anspruchsgegner einreichen. Dabei besteht aber keinesfalls ein Zeitdruck. Der Anspruch kann innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden. Die Fehler, die andere machen, weil die Klage zu zeitig eingereicht worden ist und die letztlich zu einem Verlust der Verfahren führen können, beabsichtigen wir nicht zu machen.
Daher nehmen wir uns auch für die einzelnen Anleger die Zeit, sie zu informieren und die individuelle Vorgehensweise mit ihnen abzustimmen. Eine Klage einzureichen, nur um etwas gemacht zu haben ist ungefähr so, als würde man mit halben Segeltuch den Ozean überqueren wollen. Das macht wenig Sinn und ob man damit wirklich an das ersehnte Ziel gelangt, ist fraglich..
Daher informieren wir die Anleger über diese Seite und über Informationen per Email sowie im Gespräch, wie die aktuelle Situation konkret ist und welche Handlungen zu unternehmen sinnvoll sind. Hierzu können Sie sich gern über das Kontaktformular registrieren oder uns einfach telefonisch oder per mail kontaktieren.
Fragen und Antworten (FAQ)
Forderungen aus Anleihen der Wirecard AG sind reguläre Insolvenzforderungen. Die Besonderheit besteht aber darin, dass diese Forderungen meist nicht selbst angemeldet werden können.
Die Anmeldung kann der Anleger aber nicht selbst vornehmen, sondern diese erfolgt über einen sogenannten gemeinsamen Vertreter. Das ist diejenige Person, die die Rechte der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren gebündelt geltend macht. Dieser wird im Rahmen einer sogenannten Anleihegläubigerversammlung bestimmt. Das ist eine Gläubigerversammlung, die nur für die Anleihegläubiger abgehalten wird und vom Insolvenzgericht einzuberufen ist. Hier wird bestimmt, wer die Rechte der Anleihegläubiger insgesamt geltend macht. Regelmäßig findet diese Versammlung der Anleihegläubiger vor der Versammlung aller Gläubiger des insolventen Unternehmens statt.
Anknüpfungspunkt für die Anmeldung der Forderung ist ein Schadensersatzanspruch. Er wird daraus abgeleitet, dass man geltend macht, bei Zeichnung der Anleihe nicht über alle relevanten Aspekte des Unternehmens informiert worden zu sein bzw. dass möglicherwiese strafrechtlich relevante Handlungen im Zusammenhang mit der Herausgabe der Anleihe geltend gemacht werden können.
Wie bereits oben angemerkt, betrifft dies aber nur die Gläubiger der direkten Wirecard-Anleihe. Zwar sind die Wircard Protect Anleihen (BRC) inzwischen auch weitestgehend wertlos bzw. wurden teilweise gekündigt. Die Rechte sind aber nicht im Insolvenzverfahren der Wirecard AG geltend zu machen.
Da es sich bei Anleihen um eine Art Darlehen handelt, kann – mal abgesehen vom vielleicht noch vorhandenen „Kursrestwert“ – der Schaden in der Weise geltend gemacht werden, dass der Anleger so gestellt wird, als hätte er die Anleihe nicht gezeichnet. Zu ersetzen ist also der gesamte, durch die Insolvenz entstandene Schaden.
Grundsätzlich können Sie den Schaden auch selbst im Insolvenzverfahren geltend machen, denn dort besteht kein Anwaltszwang. Bei den Anleihen besteht aber die Besonderheit, dass die Forderungen ohnehin nur vom gemeinsamen Vertreter geltend gemacht werden können. Es empfiehlt sich in jedem Fall, die Rechte auf der Anleihegläubigerversammlung geltend zu machen. Hier ist entsprechendes know-how erforderlich, damit Ihre Rechte bestmöglich an dieser Stelle durchgesetzt werden können.
Es bestehen weitere Möglichkeiten neben der Geltendmachung der Ansprüche im Insolvenzverfahren. Hierbei kommen neben
- Vorständen und gegebenenfalls
- Aufsichtsräten insbesondere auch die
- Wirtschaftsprüfer in Betracht.
Wir werden der Haftung der weiteren Gegner jeweils eigene Artikel widmen. Tatsache ist, dass Sie in jedem Falle auch alternative Anspruchsgegner berücksichtigen müssen. Es ist nämlich gerade nicht zu erwarten, dass eine volle Befriedigung über die Insolvenz selbst zu erwarten ist. Im Gegenteil: das ist nahezu ausgeschlossen.
Sollten die Anleihen über eine Bank gezeichnet worden sein, so ist der Erwerbsvorgang zu untersuchen. Möglicherweise ergeben sich Ansprüche aus einer fehlerhaften Beratung gegen die Bank. Das hat natürlich den Vorteil, dass Banken bei solchen Verstößen gegen Beratungspflichten finanziell in der Lage sind, Ihnen solche Schäden vollständig auszugleichen.
Diese Frage wird derzeit intensiv unter Juristen diskutiert. Hintergrund der Diskussion ist, dass es eine gesetzliche Regelung gibt, nach der der Staat bzw. die BaFin grundsätzlich gar nichts haftet.
Davon gibt es aber eine Ausnahme, die jetzt darzustellen etwas weit führen würde. Die Gerichte müssen diese Ausnahme als gegeben ansehen, um zu einer Haftung zu gelangen. Genau deshalb werden diese Fragen wohl gerichtlich geklärt werden müssen. Aber auch hier läuft Ihnen der Gegner nicht weg.
Auch hier werden weitere Untersuchungen der Staatsanwaltschaft München und auch unsere eigenen Untersuchungen sicher noch die eine oder andere Überraschung zu Tage fördern.
Da die Aktienanleihen nur mittelbar von der Insolvenz betroffen sind, ist die Vorgehensweise etwas anders. Hier ist zunächst zu prüfen, welche Auswirkungen die Entwicklungen der Wirecard AG auf die Anleihe haben, also ob diese z.B. zu Recht von der Bank gekündigt werden kann.
Daneben ist zu hinterfragen, ob die Bank im Rahmen der Beratung zu einer solchen Anleihe auch all diejenigen Aspekte angesprochen hat, die sie hätte ansprechen müssen. Bei Barrier Revers Convertibles handelt es sich um sehr komplexe Produkte, die nach der Rechtsprechung der Obergerichte dem Anleger in seiner Funktionsweise erläutert werden müssen. War dies nicht der Fall, liegt möglicherweise ein Haftungsfall der Bank und damit ein Schadensersatzanspruch vor.
Zunächst sollten Sie sich erst einmal informieren. Im Moment gibt es eine Menge gut gemeinte Ratschläge, von denen manche ihre Berechtigung haben, andere hingegen weniger.
Wir haben unsere Anspruchsgegner bereits fest im Blick. Wir werden aber weiter recherchieren, um so die Klagen zu einem Zeitpunkt auf den Weg zu bringen, in denen die Chancen größer sind.
Wir erläutern Ihnen gern Ihre individuellen Möglichkeiten. Sie können uns direkt ansprechen oder sich für weitere Informationen allein mit Ihrer eMail-Adresse kostenlos registrieren. So bleiben Sie immer auf dem Laufenden, egal, was in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren noch passieren wird.
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