Die Haftung des Vermittlers: Anleger verklagt Volksbank Emmerich-Rees e.G.

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Die Insolvenzverwalter der P & R-Gruppe bereiten aktuell Musterklagen vor, die die Frage der Anfechtung klären sollen. Sollten die Insolvenzverwalter obsiegen, könnte sich der wirtschaftliche Schaden der Anleger vervielfachen. Ein Ausweg bietet sich den Anlegern, die von einem Anlageberater oder Vermittler beraten wurden. War die Beratung fehlerhaft, müssen die Berater und Banken für den entstandenen Schaden aufkommen.

Die Entscheidung, in Frachtcontainer der insolventen P&R-Gruppe zu investieren, wurde häufig nicht von den Anlegern allein getroffen. Gaben Anlageberater hierzu den Anstoß, stehen dem Anleger Schadensersatzansprüche zu, wenn die Beratung fehlerhaft gewesen ist.

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Je mehr Informationen über die P&R-Gruppe veröffentlicht werden, desto mehr erfahren P&R-Investoren auch über ihr Investment. Danach steht zwar für viele fest, dass ihr Anlageberater sie nicht ausreichend aufgeklärt hat. Dann stellt sich die Frage, wie man diese Falschberatung beweisen soll. Bei der Volksbank Emmerich-Rees dürfte dieses Problem nicht gegeben sein. Sie hat selbst schriftliche Risikohinweise zum P&R-Investment herausgegeben, die eine objektive Beurteilung der Beratung ermöglichen sollten. Dies war ein maßgebliches Argument, weshalb sich ein P&R-Anleger dazu entschieden hat, die Volksbank gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

Die schriftliche Risikoaufklärung der Volksbank Emmerich Rees

Die Volksbank verschwieg ihren Kunden nicht, dass den Gewinnchancen eines Containerinvestments bei P&R auch Risiken gegenüberstanden. Nach unserer Ansicht wurden die Risiken aber verharmlost und auch nicht alle Risiken in ihrem Ausmaß erfasst.

„Sollte P&R selbst ausfallen, gehen … alle Rechte aus dem Vertragsverhältnis zwischen P&R und der anmietenden Gesellschaft auf den Container Eigentümer über“. Damit und durch den angeblich hohen weltweiten Bedarf an Containern sollte der Anleger hinreichend abgesichert sein, so die Volksbank. Die Wirklichkeit zeigt jedoch, dass die tatsächlichen Risiken ganz offenbar größer waren. Selbst wenn man Eigentümer eines Containers geworden wäre, wäre der durchschnittliche Anleger mit dessen Verkauf überfordert gewesen. Die Container befinden sich verstreut in den Häfen dieser Welt. Da erscheint ein gelungener Verkauf weniger wahrscheinlich, als dass man sich mit Lagerkosten der Hafenbetreiber konfrontiert sieht.

Doch auch ohne die Insolvenz wäre ein „Rückverkauf“ der Container an P&R problematisch geworden. Ein weiteres Risiko resultiert aus der Konstruktion des Investments und betrifft den Rückkauf der Container. Nach den aktuellen Verträgen war P&R weder zu einem Rückkauf der Container verpflichtet, noch stand die Höhe des Kaufpreises fest. Das damit einhergehende Verlustrisiko ist unserer Ansicht nach immens. Der Rückkauf der Container sollte schließlich gemäß Prognose rund die Hälfte der Gesamtzahlungen ausmachen. Der demgegenüber von der Volksbank gegebene Risikohinweis, dass „nicht genau die prognostizierten Werte erreicht werden“, wird unserer Meinung nach der Realität nicht gerecht.

Die weiteren Aufklärungspflichten der Anlageberater

Neben der Aufklärung über die Risiken und die Funktionsweise einer Kapitalanlage müssen Anlageberater noch weitere Aufklärungspflichten erfüllen.

Zum einen muss über bestimmte Provisionen aufgeklärt werden, die der Berater für die Vermittlung der Kapitalanlage erhält.

Zum anderen muss sich die Beratung an den Wünschen und Zielen des Kunden orientieren. Eine Beratung gilt dabei als „anlegergerecht“, wenn die empfohlene Kapitalanlage mit diesen Anlegerinteressen vereinbar ist.

Generelle Aussagen zu Aufklärungsfehlern sind in diesem Bereich schwierig, da die Wünsche und Ziele des Kunden zu individuell sind. Allgemein lässt sich aber feststellen, dass eine anlegergerechte Beratung kaum erfolgen kann, wenn der Berater selbst die Risiken der Kapitalanlage nicht kennt.

Gewisse Rückschlüsse kann man daher ziehen. Schätzt der Berater oder eine Bank die Risiken einer Kapitalanlage nachweislich falsch ein, so erscheint es eher zufällig, wenn am Ende die Kapitalanlage den Wünschen des Kunden entspricht.

Abschließende Aussagen darüber, ob eine Anlageberatung den eigenen Zielen und finanziellen Möglichkeiten entsprach, wird man aber letztlich erst nach einer individuellen Prüfung treffen können.

Klage gegen Anlageberater zum Schutz vor Rückforderungen

Die Insolvenz der P&R-Gruppe hat viele Folgen für die Anleger. Unmittelbar hat P&R seine Zahlungen eingestellt, die viele fest eingeplant hatten. Sie hat aber noch eine weitere Konsequenz, die zwar bereits bekannt, für viele aber noch nicht richtig greifbar ist: die Insolvenzanfechtung. Bestätigt der Bundesgerichtshof die Insolvenzverwalter, so müssen die Anleger sämtliche Zahlungen zurückgeben, die sie seit dem Jahr 2014 von P&R erhalten haben. Für Anleger, die schon seit vielen Jahren Verträge mit P&R-Gesellschaften abgeschlossen haben, kann dies zur Existenzfrage werden. Schadensersatzansprüche gegen den Anlageberater können in dieser Situation ein Ausweg sein. Anlass genug, um sich über die Angaben Ihrer Bank, Ihres Vermögensberaters oder Ihres Anlageberaters Gedanken zu machen. Wurden Sie tatsächlich über sämtliche Risiken aufgeklärt?

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