Ausstieg vom Wertsicherungs-Sparplan von Multi Invest Sachwerte GmbH

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Der „Wertsicherungs-Sparplan“ von Multi Invest soll ein Investment in Edelmetall sein. Gold, Silber oder Platin locken Anleger. Was bekommen Sie wirklich? Wir analysieren das Kleingedruckte im Vertrag. Entscheiden Sie selbst, ob diese Geldanlage sicher ist.

Warum bietet Multi Invest Sachwerte GmbH Bruchteileigentum an? Welche Folgen hat das für Sparer? Wir klären auf! | E-Mail: info@rechtinfo.de - Telefon: 02241 1733 0

  • Trägt der Wertsicherungs-Sparplan den Namen zurecht?
  • Bruchteileigentum – das Unwort des Multi Invest Sparplans?
  • Wie geht der Ausstieg aus dem Wertsicherungs-Sparplan?
  • Untreu mit der Treueprämie?

Die wichtigsten Informationen kurz und knapp zusammengefasst finden Sie im nachfolgenden Video:

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Eine erweiterte Ausführung aller Inhalte aus dem Video folgen zum Nachlesen im Artikel.

Inhalt

Auf den ersten Blick springt dem Anleger das glänzende Metall direkt ins Auge. Sparer des Wertsicherungs-Sparplans, die uns anrufen, stellen uns viele Fragen. Auf einige wollen wir in diesem Beitrag eingehen.

Profitiert Multi Invest Sachwerte GmbH aus geplatzten Edelmetallträumen?

Wer den veröffentlichten Jahresabschluss von Multi Invest Sachwerte GmbH liest, stolpert über einen Satz:

„Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR (= Tausend Euro) 12.167 (Vorjahr TEUR 12.597) beinhalten im Wesentlichen die Erlöse aus Sachwertverträgen mit Kunden, aus Ankäufen von Sachwerten sowie Erlösen von Lagergebühren.“

Dieser Punkt gibt uns zu denken: Profitiert das Eschborner Unternehmen davon, dass viele Investoren sich frühzeitig aus dem vermeintlichen Sparprogramm verabschieden? Da die Lagerkosten unserer Einschätzung nach nicht den Löwenanteil am Ertrag ausmachen, stellt sich folgende Frage: Haben enttäuschte Anleger für den guten Gewinn mit einer Umsatzrendite von 10,2 % gesorgt?

Eine zusätzliche Gebührenschraube ist unabhängigen Verbraucherschützern ein Dorn im Auge. So berichtet der SPIEGEL in seiner Ausgabe 1/2020 (S. 20) kritisch und zitiert Thomas Beutler von der Verbraucherzentrale des Saarlandes. Auf dem Schreibtisch des saarländischen Verbraucherschützers Beutler landen häufig die Angebote von Multi Invest. Sein Urteil ist von Skepsis geprägt, wenn es um die Rentabilität geht. „Verbraucher, die dort [gemeint ist Multi Invest] einen Goldsparplan unterschreiben, schließen gemäß den Allgemeinen Vertragsbedingungen noch eine separate Vereinbarung über die Vermittlungskosten ab. Wird der Plan gekündigt, sind diese trotzdem in voller Höhe fällig – in einem Beispielsfall waren das mehrere tausend Euro.“

Multi Invest Sachwerte GmbH – Wie viel wird ausgezahlt?

Verluste von über 30% sind keine Seltenheit: Unserer Kanzlei liegt ein Vertrag über ein „Gold-Kindersparbuch“ von Multi Invest Sachwerte GmbH vor. Er weist im Prinzip ähnliche Klauseln auf, wie der „Wertsicherungs-Sparplan“. In dem uns vorgelegten Vertrag aus dem Frühjahr 2011 wurde eine monatliche Zahlrate in Höhe von € 25,00 (= Mindestbeitrag) vereinbart, was jährlich € 300,00 ausmacht – bezogen auf die Laufzeit bis zum Jahresende 2019 sind dies rund € 2.600,00 (= gesamte Einzahlsumme). Nach der uns vorliegenden Bewertung zum Stichtag 31.12.2019 (von Multi Invest Sachwerte GmbH selbst erstellt) beträgt der Bestandswert des „angesparten“ Goldes rund € 1.850,00. Der Bestand an Gold beträgt nicht ganz 32 Gramm.

Ein Großteil der Zahlraten sind also für verschiedene Gebühren aufgewendet worden, die Multi Invest Sachwerte GmbH berechnet hat (ca. € 750,00). In der Mitteilung über den Wert des Goldes erfolgt der Hinweis, dass der Rücknahmepreis nicht dem Bestandswert entspricht. Das bedeutet im Klartext, dass der Verlust beim Verkauf des Goldbestandes höher als € 750,00 wäre. Im Ergebnis ist das Minus nach 8 Jahren noch viel höher. Kein gutes Geschäft für Eltern, die ihren Kindern etwas Gutes haben zukommen lassen wollen.

Multi Invest Mister Undercover
Kritischer Bericht über Multi Invest bei "Voss und Team" im MDR. Haben Sie noch Fragen? Wir klären auf! | E-Mail: info@rechtinfo.de - Telefon: 02241 1733 0

MDR-Sendung „Voss und Team“ berichtet kritisch über Multi Invest - Geldanlage

Lohnt sich ein Investment in Edelmetall bei Multi Invest? Dieser Frage ging das Redaktionsteam um Sven Voss in der Sendung vom 25. Februar 2021 nach und berichtet von den Erfahrungen aus Kundensicht.

Anpreisungen, dass Gold seit ewigen Zeiten eine Faszination auf Menschen ausübt und deshalb ein begehrtes und lukratives Anlageobjekt sei, steht im Ergebnis der Feststellung gegenüber: Hohe Kosten beim Wertsicherungs-Sparplan und niedrige Erträge, wenn das edle Metall von Multi Invest zurückgekauft wird.

Wer übersieht, dass er regelmäßig nicht Alleineigentümer von Edelmetallbarren wird, kommt in vielen Fällen nur mit Verlusten bei einer kurzfristigen Geldanlage in Gold, Silber oder Platin wieder zu seinem Geld.

Trotz alledem spielen geschickte Verkäufer mit dem Traum vom edlen Metall. Diesen Träumen stellt Anwalt Göddecke als Interviewpartner des Beitrags von Voss und Team folgende Aussagen gegenüber:

Zusammengefasst: 

  • Eine Vertriebsgebühr, die ein Investment verteuert
  • Lagerkosten, die die Rendite senken können
  • eine Insolvenzsicherheit, die durchaus Lücken aufweist
  • Bonusleistungen, die nur bedingt erfolgen, als auch
  • Bruchteileigentum, das für den Anleger nachteilig sein kann.

 Das Rechercheergebnis von „Voss und Team“:

  •  problematische Bedingungen im Vertrag
  • schlechte Ausstiegsmöglichkeit
  • Probleme bei der Treueprämie erkennbar
Geschickte Verkäufer locken mit dem Traum vom edlen Metall? Welche Folgen hat das für Sparer? Wir klären auf! | E-Mail: info@rechtinfo.de - Telefon: 02241 1733 0

Ist der Multi Invest Wertsicherungs Sparplan rentabel?

Mit Platin, Gold und Silber glänzen und damit anscheinend auch einen Wertzuwachs erreichen. So soll das vermeintliche Ziel vom Wertsicherungs-Sparplan sein. Die zentrale Frage, die uns von Sparern regelmäßig gestellt wird, lautet:

Wieviel Edelmetall bekomme ich eigentlich für mein Geld?

Viele Anleger haben negative Erfahrungen mit anderen Gold-Sparplänen gemacht. Zu teuer – zu unflexibel – zu bürokratisch – zu langsam, wenn man wieder raus will. Wie sieht es bei Multi Invest Sachwerte aus? Wird das Unternehmen wirklich Edelmetall kaufen?

Blickt man in das Vertragsformular, kann man zunächst davon ausgehen, dass Geld in Gold usw. umgewandelt wird:

„Ich beauftrage die Multi-Invest Sachwerte GmbH, für die … Anlagebeträge / den oben bezeichneten Einmalanlagebetrag das ausgewählte Sachwertprodukt anzukaufen und zu verwahren.“

Deshalb geht jeder, der das Formblatt unterschreibt davon aus, dass er das edle Metall auch tatsächlich bekommt oder es für ihn besonders verwahrt wird. Er wird im Ergebnis Eigentümer eines konkreten Edelmetallstücks. Denn schließlich heißt es im Kleingedruckten auf der Rückseite des Antrages:

„Das Edelmetall wird ratenweise und/oder per Einmalzahlung in physischer Form erworben und von der MIS für den Kunden in ausgegrenztem Sondervermögen gelagert.“

Das klingt zunächst danach, dass das glänzende Metall speziell für den einen Anleger gekauft wird, nachdem er das Geld überwiesen hat. Faktisch ist das aber so gut wie niemals so möglich, dass passend zum Einmalbetrag oder zur monatlichen „Spar“rate ein Gold-, Silber- oder Platinstückchen in der passenden und wertgleichen Größe gekauft werden kann. Wie löst sich dieses scheinbare Dilemma auf?

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Dieses Problem sollten alle am Wertsicherungs-Sparplan Interessierten kennen

Von Alleineigentum ist in den Vertragsbedingungen keine Rede; stattdessen geht es um Bruchteileigentum am Edelmetallbarren. So sollte sich jeder zwei wichtige Fragen stellen!

  • Will er mit Einschränkungen einer Bruchteilgemeinschaft am Edelmetall leben?
  • Will er sich dem Risiko aussetzen, nicht sofort an das Geld heran zu gelangen, wenn z. B. Gold in Geld zurückgezahlt werden soll.

Dass es sich hierbei nicht nur um theoretische Überlegungen handelt, beweisen nach unserem Dafürhalten die „Allgemeinen Vertragsbedingungen“. Denn sie geben unter Ziffer 8 einen deutlichen Hinweis, es könne sich um ein risikobehaftetes Geschäft handeln. Die Preise für Edelmetall unterliegen zwangsläufig Schwankungen. Das bedeutet natürlich auch, dass ein Kursrutsch stattfinden kann und man nicht so viel zurückerhält, wie man eingezahlt hat.

Gold, Silber und Platin geben keine Zinsen

Noch einen weiteren Punkt sehen wir als Risiko an. Denn kein Edelmetall kann von sich heraus eine jährliche oder wiederkehrende Rendite erwirtschaften. Anders als Unternehmen, schaffen Gold und Co. keine regelmäßigen Erträge.

Wer also sein eingesetztes Geld ausgezahlt haben möchte, muss sich zwangsläufig von seinem Edelmetall trennen. Die Folge: Der Anleger muss auf die künftige Wertentwicklung verzichten.

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Ist Bruchteileigentum wirklich die Lösung für Sparplan-Anleger?

Kann ein Anleger alleine mit seiner Zahlung nicht dafür sorgen, dass ein ganzer Barren gekauft werden kann, dann können sich viele Anleger zusammenschließen und gemeinsam ein großes Stück glanzvollen Metalls erwerben.

Schnell rein in die Bruchteilgemeinschaft

Dieser Gedanke ist zunächst reizvoll und letztlich scheint das Multi Invest Sachwerte Prinzip auch auf den ersten Blick zu funktionieren. Aber das ist nach unserer Meinung ein Trugschluss.

Der juristisch korrekte Begriff, wenn sich viele Einzelne zusammenschließen und einen Gegenstand – hier: Edelmetall – erwerben, heißt Bruchteileigentum (mehr dazu finden Sie in dem untenstehenden FAQ-Bereich). So gelangt der Investor in die Zwangsgemeinschaft mit anderen, ihm nicht bekannten Eigentümern an dem Gold, Silber oder Platinstück. Mit ihnen muss er sich -rechtlich gesehen – über das spätere Schicksal seines wertvollen Barrens einigen.

Langsam raus aus der Bruchteilgemeinschaft

Das wäre keine so schlechte Idee, wenn man so schnell, wie man in diese Gemeinschaft kommt, auch wieder herauskommen kann.

Genau da fangen unserer Meinung nach die Probleme an. So wie es in dem Kleingedruckten steht, kommt man nur unter gewissen Einschränkungen aus dem Programm wieder heraus. In den Vertragsbedingungen sind nach unserer Meinung Hürden eingebaut, über die der Anleger erst einmal hinwegkommen muss, weil „die gesetzlichen Regelungen über die gemeinschaftliche Verwaltung … ausgeschlossen“ [sind]. Insbesondere ist das Recht zur Aufhebung der Bruchteilgemeinschaft ausgeschlossen.“

Also: man kann dieser Zwangsgemeinschaft nicht so einfach entfliehen und das Gold, Silber oder Platin zu Geld machen.

Außerdem sagen die Vertragsbedingungen, dass es weitere Einschränkungen gibt:

  • Will man den Verkauf selbst durchführen und besteht auf Lieferung, stößt man faktisch an Grenzen. So gibt es einen Anspruch auf kostenpflichtige Lieferung des edlen Metalls nur, wenn gewisse Mengen „angespart“ worden sind. Wer frühzeitig den so genannten Sparvorgang abbrechen will oder muss, kann nicht selten nur mit Verlusten aus dem Geschäft aussteigen.
  • Es besteht bei kleineren Mengen nur die Option des Wiederverkaufs über die Multi Invest Sachwerte GmbH zum „Rücknahmepreis“ – unter Umständen mit einem Kursabschlag (= Spread).

Der Erwerber der „Edelmetall-Nuggets“ muss zudem möglicherweise in Kauf nehmen, dass die „Vermittlungsgebühr“, die an die MI Vertriebs GmbH zu zahlen ist, verloren ist.

Kann man den Wertsicherungs-Sparplan verlassen?

Da es keine festgelegte Laufzeit für den Wertsicherungs-Sparplan gibt, kann man theoretisch jederzeit aus dem System aussteigen. Der Haken ist schnell ausgemacht: Will man allerdings das investierte Geld zurückerhalten, muss man damit rechnen, dass man nicht alles wieder ausbezahlt bekommt.

Bruchteileigentum, das keinen wirklichen Marktwert hat

Das liegt unserer Meinung daran, weil der Anleger nach den Vertragsbedingungen nicht einen eigenen Edelmetallbarren bekommt, sondern nur mit anderen Eigentümern zusammen das Bruchteileigentum.

Der Webfehler „Bruchteileigentum“ führt dazu, dass man den Eigentumsanteil, der einem nur ideell zusteht, nicht auf einem freien Markt verkaufen kann. Kein Käufer von Edelmetall würde sich in eine derartige Bruchteilgemeinschaft vieler ihm Unbekannter einkaufen wollen.

Verkappte Gebühren, die Verluste mit sich bringen können

Daraus folgt, dass man faktisch auf die Rücknahmekurse, die Multi Invest Sachwerte GmbH anbietet, angewiesen ist. Multi Invest Sachwerte GmbH formuliert die Preise für den Wiederverkauf als „Rücknahmepreis“. Dabei muss das Sachwertunternehmen keine Kurslimits beachten.

Eine festgelegte Basis, die für faire Preise sorgt, findet man in den Vertragsbedingungen unserer Ansicht nach nicht. Die mögliche Differenz zwischen An- und Verkaufskurs wird in der Sprache der Kapitalanleger als „Spread“ bezeichnet. Wer die Charts auf der Internetseite von Multi Invest sieht, erkennt schnell: Verdiener bei Kauf und Verkauf von Gold muss – zumindest bei kurzfristigen Investments nicht der Anleger sein.

Steuern, die zu Buche schlagen können

Wer sich innerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist von dem Edelmetallvorrat trennen will und dabei Erträge einfährt, muss außerdem damit rechnen, dass das Finanzamt ihn zur Kasse bittet. Dieses Steuer- und Zollrisiko wälzt Multi Invest Sachwerte allein auf den Anleger ab.

Gebühren, die nicht reduziert oder gar erstattet werden

Die mit Multi Invest Sachwerte GmbH kooperierende MI Vertriebs GmbH verlangt für den Abschluss des Wertsicherungs-Sparplans aktuell Euro 1.599,00. Diese Gebühr bleibt unverändert hoch, selbst wenn man nach der ersten Sparrate entschieden hat, nichts weiter einzahlen zu wollen.

Dann ist das „Eintrittsgeld“ möglicherweise so hoch, dass selbst eine schnelle (und u. U. steuerpflichtige) Kursexplosion nicht ausreicht, um ohne Verluste auszusteigen.

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Kann man aus dem Wertsicherungs-Sparplan aussteigen?

Wir werden oft gefragt, ob man aus dem Multi Invest System aussteigen kann. Grundsätzlich geht das innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen.

Ist dieser Zeitraum verstrichen, kann man in vielen Einzelfällen den Vertragsabschluss anfechten. Dann kann man sein eingezahltes Geld aus dem Wertsicherungs-Sparplan zurückerhalten.

Wurde in einer fehlerhaften Beratung der so genannte Sparplan verkauft, so stehen weitere Optionen zur Seite, um sich u. U. kostenneutral zu trennen.

Welche der Möglichkeiten die geeignete ist, lässt sich an dieser Stelle nicht pauschal sagen. Wenn Sie mehr wissen möchten, dann nutzen Sie unser Kennenlern-Gespräch. Einfach einen Telefontermin vereinbaren und die Chancen mit uns besprechen.

Wertsicherungs Sparplan in Silber – glänzendes Geschäft für Multi Invest Sachwerte GmbH

Das Investment in Silber kann als Goldgrube für Multi Invest Sachwerte GmbH und im Endeffekt ein Desaster für den langfristig orientierten Anleger angesehen werden.

Eine ganz einfache Rechnung bringt es an den Tag: Entscheidet sich ein Sparer, sein Geld regelmäßig in Silber anzulegen, verdient Multi Invest Sachwerte glänzend an den Lagergebühren.

Betrachtet man die Gebührentabelle mit der Überschrift „Lagergebühren“ in den Allgemeinen Vertragsbedingungen, klingt ein jährlicher Kostenbeitrag von 1,8 % vom Edelmetallvolumen pro Jahr zunächst nicht nach einem besonders hohen Betrag, der für die Lagerung zu zahlen ist.

Aber das täuscht eindeutig, wenn man langfristig rechnet und das Silber über eine lange Vertragsdauer in die Sammelverwahrung gibt.

Entscheidet sich der Silber-Sparer z. B. dafür, einen monatlichen Betrag von € 100,00 auf die Seite zu legen und das Silberdepot kontinuierlich anwachsen zu lassen, hat sich im ersten Jahr ein Sockelbetrag von € 1.200,00 angesammelt.

Der Sparer wird in der Folge mit € 30,00 (= Mindestbetrag) belastet. Im Folgenden wird einmal unterstellt, dass dieser Betrag der Lagerkosten nicht von künftigen monatlichen Sparbeiträgen von jeweils weiteren € 100,00 abgezogen, sondern separat vom Sparer geleistet wird.

Schon nach dem zweiten Sparjahr haben sich dann im Silberdepot € 2.400,00 angehäuft, was zu Lagergebühren von € 43,20 führt.

Wie man unschwer erkennen kann: Je mehr der Anleger in den Silberbestand einzahlt, desto höher die jährlichen Gebühren.

Die Gebühren, die Multi Invest Sachwerte GmbH nach 10 Jahren eingestrichen hat, liegen dann bei fast € 1.200,00; jedenfalls, wenn die Lagergebühren separat vom Sparer beglichen werden.

Entscheidet sich der Anleger dafür, dass die Gebühren nicht extra von ihm überwiesen werden, sondern von den Monatsbeiträgen abgezogen werden, fallen zwar etwas geringere Lagerkosten an, jedoch ist der in Silber investierte Betrag in der Folge bei weitem nicht so hoch angewachsen.

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Langfristiges Silber-Sparen kostet den Anleger mehrere 100-Euro pro Jahr

Natürlich kann sich diese Summe der Aufwendungen für die Lagerung noch erhöhen: Denn steigt der Silberpreis, so steigen automatisch auch die Lagergebühren: Weil eben nicht die ursprüngliche monatliche Zahlrate von € 100,00 maßgeblich ist, sondern ein evtl. inzwischen gestiegener Silberwert.

Wir haben dennoch einmal mit einer Exceltabelle weitergerechnet und dabei unterstellt, dass die Silberpreise nicht steigen und die Lagerkosten damit automatisch ansteigen. Ebenfalls haben wir zu Gunsten des Sparers unterstellt, dass Multi Invest Sachwerte GmbH die Prozentsätze für die Verwahrkosten nicht anhebt.

Rein rechnerisch würde es unter diesen Umständen dazu kommen, dass im Sparjahr 28 die Kostenbeteiligung bei etwa 50 % liegen würde. Wenn also € 1.200,00 im Jahr eingezahlt würden, betrügen die Lagergebühren € 604,80.

Insgesamt belaufen sich dann die Lagerhaltungskosten bei diesem Zeitraum auf € 8.769,60; gewichtet man den gesamten Kostenblock auf ein Jahr, so würde das eine jährliche durchschnittliche Belastung von ca. € 300,00 ausmachen; also etwa 25 %.

Update: Multi Invest Sachwerte GmbH zahlt Treueprämie von € 1.500,00 jetzt doch

Multi Invest Sachwert GmbH wollte sich hinter einer Gesetzesänderung von 2021 verstecken. Wie wir es im Herbst 2021 erlebt haben, weigerte sich der Goldanlageverwalter, die Treueprämie seinen langjährigen Kunden ins Depot zu buchen. Das ließ sich einer unserer Mandanten nicht gefallen. Wir forderten die Prämie ein.

Multi-Invest Sachwerte GmbH ruderte sofort zurück und leistete € 1.500,00 an die von GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE vertretene Anlegerin. Ein klarer Erfolg im Interesse des Anlegerschutzes. Es zeigt sich, dass es sich lohnt, auf seinen Ansprüchen zu bestehen und nicht auf sein Recht zu verzichten.

Der Goldinvestor aus Eschborn distanziert sich damit ganz klar von seiner Ankündigung, keine Zahlung mehr an seine treuen Kunden zu leisten. Begründet wurde dieser Schritt ursprünglich damit, der Gesetzgeber habe eine Auszahlung der Treueprämie untersagt – unserer Ansicht nach ist das falsch. Sollte auch Ihnen die Treueprämie verweigert werden, dann melden Sie sich bei uns. Wir können auch Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.

Wertsicherungs-Sparplan FAQ – Sie fragen – wir antworten

Was ist FAQ?

Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt 
Was ist Bruchteileigentum?

Beim Bruchteileigentum steht das Recht auf Eigentum mehreren Personen gleichzeitig zu. Nicht eine Person alleine hat das Eigentumsrecht an der Sache. Der Gegenstand, auf den sich das Bruchteileigentum bezieht, wird dabei ausdrücklich nicht in mehrere Stücke aufgeteilt, sondern bleibt als ein Ganzes erhalten.

Das bedeutet gleichfalls auch, dass keinem der vielen Eigentümer ein konkret zu bezeichnender Anteil an der Sache individuell zugeordnet wird; ihm wird vielmehr nur ein ideeller Anteil (also rein gedanklich) zugeschrieben. Mit anderen Worten: Ein Bruchteileigentümer kann nicht einfach eine Ecke von der Sache abschneiden und damit aus dieser Gemeinschaft der Bruchteileigentümer ausscheren.

Alle Eigentümer zusammen bilden deshalb eine einzige Bruchteilgemeinschaft an dem Gegenstand; sie werden praktisch wie ein einziger Eigentümer behandelt. Was mit dem gemeinschaftlichen Gegenstand passieren soll, muss auch gemeinschaftlich entschieden werden.

Bekanntes praktisches und täglich vorkommendes Beispiel ist der Erwerb einer Wohnung oder eines Hauses durch Eheleute. Beide werden dann Eigentümer. Jeder der beiden Eheleute ist zur Hälfte Eigentümer der Immobilie – dabei kann niemand sagen, welcher (ideelle) Teil dem einen oder dem anderen Ehepartner zusteht.

Obwohl ein konkreter Anteil an dem Gegenstand nicht individuell zusteht, kann der Bruchteil von einem der Bruchteileigentümer an eine andere Person (als neuem Bruchteileigentümer) übertragen werden.

Ein wichtiger Punkt an einer Bruchteilgemeinschaft ist, dass man das Bruchteileigentum aufteilen und ein Eigentümer damit aus dieser „Zwangsgemeinschaft“ ausscheiden kann. Denn es gibt durchaus Situationen, in denen man nicht mehr daran interessiert ist, Mitglied einer Bruchteilgemeinschaft zu sein.

So kann z. B. sein, dass eine Ehe scheitert und einer der Partner nicht mehr in der Immobilie leben möchte – oder dass einer der Bruchteileigentümer daran interessiert ist, seinen Anteil zu versilbern, weil er das Geld, das in dem Gegenstand gebunden ist, für andere Zweck nutzen möchte.

Warum ist in den Allgemeinen Vertragsbedingungen bei Multi Invest Sachwerte GmbH von Bruchteileigentum die Rede?

Bekommen Anleger wirklich von Anfang an Gold, Silber oder Platin direkt in die Hand? Auf die uns oft gestellte Frage, ob man als Sparer direkt das begehrte Edelmetall bekommen würde, lässt sich sagen, dass man in der Regel nicht einen ganzen Barren des glänzenden Metalls erhält, sondern einen ideellen Bruchteil daran. Das bedeutet eigentlich, dass jeder der Bruchteileigentümer den ideellen Anteil gleichzeitig für sich beanspruchen kann.

Mehrere Eigentümer sind gleichzeitig am Metallbarren beteiligt – was heißt das?

Der Anleger hält seinen Eigentumsanteil zusammen mit anderen Eigentümern an dem Edelmetallstück. Er kann grundsätzlich nur gemeinsam mit den anderen Bruchteileigentümern verfügen.

So heißt es in den Allgemeinen Vertragsbedingungen:

(2.3.) „Die MIS (= Multi Invest Sachwerte GmbH = redaktionell) verschafft dem Kunden Eigentum an den gekauften Edelmetallen durch Einräumung von Bruchteilseigentum an dem bei der Firma Proaurum (Drittverwahrer) in München gelagerten und mit dem „MIS Edelmetall-WS Kunde“ gekennzeichneten Sammelbestand von Edelmetallen. Die Übertragung des Eigentums an den gekauften Edelmetallen erfolgt im Wege eines Besitzmittlungsverhältnisses. Die Parteien erklären bereits heute die Einigung in Bezug auf die Eigentumsübertragung. Die gesetzlichen Regelungen über die gemeinschaftliche Verwaltung sind ausgeschlossen. Die MIS kann den Sammelbestand unter ihrem Namen einem Drittverwahrer zur Verwahrung anvertrauen. …

(2.4.) Der Kunde kann verlangen, dass ihm die MIS aus dem Edelmetallsammelbestand die ihm zustehende und bereits übereignete Menge Edelmetall herausgibt. Die Mindestauslieferungsmengen betragen bei Gold 20 g, bei Silber 1 kg und bei Platin 250 g. … Für die Auslieferung anfallenden Transport- und Versicherungskosten, deren Höhe sich nach der Menge des auszuliefernden Edelmetalls und der Transportstrecke bemessen, sind vom Kunden zu tragen … Etwaige mit der Herausgabe des Edelmetalls verbundene Steuern und Zölle im In- oder Ausland sind ebenfalls vom Kunden zu tragen.

Das bedeutet im Klartext, dass der einzelne Sparer für seine Raten in der Regel einen ideellen Anteil an dem von MIS gekauften Gold erwirbt, jedoch meistens keinen bestimmten Edelmetallbarren oder einen konkret bestimmbaren Anteil an dem Barren. Er kann sich also keine „Ecke am Edelmetall abschneiden“.

Soweit in den Vertragsbedingungen ein Anspruch des Anlegers auf Herausgabe einer Menge von Edelmetall geregelt ist, erscheint die Formulierung aus Sicht unserer Kanzlei als ausgesprochen unklar.

Bruchteileigentum kann Konflikt mit anderen Eigentümern hervorrufen

Der Hintergrund sind rechtliche Kriterien, wie Eigentum und insbesondere Bruchteileigentum einer bestimmten Person bzw. einer Personengruppe zugeordnet werden. Das ist nach unserer Meinung in den Vertragsbedingungen nicht so geregelt, dass Konflikte von vorneherein ausgeschlossen sind.

Hier könnte es für Anleger – wenn man kritisch an die Vertragsbedingungen herangeht, schwer kalkulierbare Schwierigkeiten geben. Unserer Beurteilung nach ist es deshalb kaum angemessen, in juristischer Hinsicht von einem „Wertsicherungs-Sparplan“ zu sprechen.

Sind Edelmetallbarren bei Multi Invest Sachwerte GmbH in jedem Fall insolvenzfest?

Weiter sehen wir ganz erhebliche rechtliche Probleme auf Kunden der Multi Invest Sachwert GmbH zukommen, falls das Unternehmen insolvent werden und selbst Bruchteileigentümer von Edelmetallbarren sein sollte. Ob man in einer solchen Krisensituation wirklich von Insolvenzfestigkeit des Investments reden kann, ist unserer Meinung nach ausgesprochen fraglich. Jedenfalls sollte sich jeder Sparer fragen, ob er im Insolvenzfall wirklich das edle Metall mit dem Insolvenzverwalter ggf. „teilen“ will.

Kann man den Wertsicherungs-Sparplan widerrufen?

Grundsätzlich kann man die Wertsicherungs-Sparpläne innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist widerrufen und sich so von dem einmal eingegangenen Vertrag trennen. In älteren Fassungen der Sparpläne sind Fehler in der Widerrufsbelehrung enthalten – das kann Anlegern im Einzelfall auch noch helfen, wenn die 2-wöchige Frist zum Widerruf bereits abgelaufen ist.

Wer diesen Schritt geht, muss unserer Ansicht nach auch den zweiten Schritt machen. Denn separat vom Abschluss des Wertsicherungs-Sparplans wird eine Vermittlungsvereinbarung zwischen dem Anleger (= Auftraggeber) und der MI Vertriebs GmbH in Eschborn geschlossen. MI Vertriebs GmbH hat seit 2014 die Vertriebssteuerung übernommen und fordert von Sparern eine Gebühr für die Vermittlung, die unserer Meinung nach nur schwer bis gar nicht zu rechtfertigen ist.

Nach den – von uns aus kritisch gesehenen –Bedingungen soll die Zahlung von Euro 1.599.00 auch dann zu leisten sein, wenn der Wertsicherungs-Sparplan widerrufen wird. Die Folge ist deshalb, dass auch die meist gleichzeitig geschlossene Vermittlungsvereinbarung widerrufen werden sollte.

Geht das Geschäft bei Multi Invest Sachwerte GmbH wegen Corona zurück?

Wer sich den im Herbst 2020 veröffentlichten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 ansieht und die Entwicklung für das laufende Geschäftsjahr (2020) studiert, erkennt einen deutlichen Rückgang des Neugeschäfts. Wörtlich heißt es darin:

„Die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) und die damit einhergehenden, massiv eingeschränkten Kundenkontakte während des Lockdowns haben dazu geführt, dass es ab Mitte März 2020 zu einem Rückgang der Neuvertragsabschlüsse gekommen ist. Bis Ende August 2020 ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang der Neuvertragsabschlüsse von rund 25 %.“

Natürlich können wir die Geschäftsentwicklung des Unternehmens für die Zukunft nicht prognostizieren; sehen einen solchen Einschnitt im Vertriebserfolg allerdings kritisch und raten mit Vorsicht zu handeln.

Wird der Wertsicherungs-Sparplan durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht?

Die Wertsicherungs-Sparpläne von Multi Invest Sachwerte GmbH werden – wie auch Edelmetall Sparpläne anderer Anbieter – nicht von der BaFin überwacht. Es handelt sich um ein Marktsegment, das keiner staatlichen Kontrolle für Finanzdienstleistungen unterliegt. (Stand Januar 2021)

Welche Personen spielen bei der Multi Invest Gruppe eine gewichtige Rolle?

Wer den Blick hinter die Kulissen der Multi Invest Unternehmen wirft, wird auf die Namen von Bernd Walleczek als früherem Geschäftsführer von Multi Invest Sachwerte GmbH stoßen.

Ihm folgte Alexander Walleczek, der Sohn von Bernd Walleczek, dem vorgeworfen wurde, früher bankaufsichtsrechtliche Vorschriften verletzt zu haben.

Bei der MI Vertriebs GmbH war ebenfalls früher Bernd Walleczek in der Geschäftsführung tätig, nunmehr wird das Unternehmen von Michael Blies geleitet.

Der Name Bernd Walleczek ist auch in der früheren Geschäftsführung von Multi Invest Gesellschaft für Vermögensbildung zu finden, die jetzt von Alexander Walleczek verantwortet wird.

Erhält der Kunde des Wertsicherungs-Sparplans in jedem Fall die Treueprämie in Höhe von € 1.500,00?

Nur wer alle Voraussetzungen erfüllt, kann mit der Treueprämie rechnen. Nach unserer Einschätzung soll der Kunde zum ununterbrochenen langfristigen Sparvorgang animiert werden; denn prämiert wird der monatliche Erwerb von Edelmetall bei Multi Invest Sachwerte GmbH.

Wir haben die Bedingungen, die dem Vertragswerk zu Grunde liegen, aufgelistet.

  1. Die Treueprämie erhält nur derjenige, der regelmäßig seine Einzahlungen leistet, bis für insgesamt € 15.000,00 in Edelmetalle erworben worden sind (Nr. 5 a) der Allgemeinen Vertragsbedingungen). Wir verstehen diese Vereinbarung so, dass neben der Vertriebsprämie von € 1.599,00 weitere € 15.000,00 eingezahlt werden müssen.

    Das bedeutet, für denjenigen, der nur jeden Monat € 100,00 einzahlt und die Vertriebsvergütung in Höhe von € 1.599,00 sofort leistet, dass er mindestens 150 Monate lang die Raten zahlen müsste – das entspricht: etwas über 12 Jahre faktische Bindung an den Vertrag. Bei dem vorstehenden Rechenbeispiel wurde unterstellt, dass der Edelmetallpreis über die gesamte Laufzeit gleich hoch bleibt und die Lagergebühren separat entrichtet werden.

    Wir können aus der Bestimmung nicht ausreichend genug ersehen, wie sich Multi Invest Sachwerte GmbH die Vergütungsfrage bezüglich der Prämie beantworten will, wenn der Edelmetallpreis auf Grund geänderter Marktbedingungen rapide nach oben schnellen sollte und sich damit der bereits angesparte Edelmetallbestand seinem Wert nach „automatisch“ schneller in Richtung € 15.000,00 entwickelt. Wir bewerten deshalb diese Regelung aus dem Grund als unklar für den Kunden und sehen in dieser Bestimmung ein gewisses Konfliktpotential.

  2. Weitere Bedingung, um zur Treueprämie zu gelangen, ist, dass alle monatlichen Raten pünktlich und regelmäßig entrichtet werden müssen (Nr. 5 b) der Allgemeinen Vertragsbedingungen). Das bedeutet unserer Ansicht nach: Wenn auch nur eine Rate nicht pünktlich geleistet wird, gibt es keine Treueprämie.
  3. Außerdem – so steht es in Nr. 5 c) der Allgemeinen Vertragsbedingungen – dürfen in dieser „Sparphase“ keine Entnahmen stattfinden. Sollte der Sparer aus irgendwelchen Gründen gezwungen sein, sich Gold, Silber oder Platin aus dem angesparten Fundus zu holen und in der „Sparphase“ zu Geld zu machen wollen, gibt es auch keine Treueprämie.

Wer auch nur gegen eine dieser drei Bedingungen verstößt, kann nicht darauf vertrauen, die Treueprämie zu erhalten; wer sich diese Erfahrungen ersparen will, sollte entsprechend aktiv werden.

Für denjenigen, der die Vermittlungsgebühr an die MI Vertriebs GmbH nicht zusätzlich, sondern aus den Monatsbeiträgen bezahlt, verlängert sich die Zeit bis zum Erreichen der Summe von € 15.000,00. Sie verlängert sich auch in den Fällen, in denen die jährlichen Lagergebühren nicht separat, sondern mit den monatlichen Zahlraten entrichtet werden.

Was ist ein Kinebarren?

Der Begriff Kinebarren, der von Multi Invest – Agenten nach den uns übermittelten Informationen oft verwendet wird, ist nichts, was speziell das Angebot von Multi Invest Sachwerte GmbH ausmacht. Es handelt sich bei Kinebarren um ein spezielles Sicherheitsmerkmal für die Echtheit des Goldes. Diese Sicherheitstechnik ist speziell patentiert und wird von der Prägeanstalt verwendet.

Gold, Silber, Platin erhalten – Treueprämie weg?

Eine zentrale Frage stellt sich: Geht die Treueprämie in Höhe von € 1.500,00 flöten, wenn man sein „angespartes“ Edelmetall anfordert, bevor die Mindesthöhe (= € 15.000,00) erreicht worden ist?

Die Regelung in den Allgemeinen Vertragsbedingungen ist dazu nicht klar formuliert. Und deshalb ist es ein spannender Punkt, wie sich Multi Invest Sachwerte verhalten würde, wenn man das Edelmetall anfordert und es dann nicht mehr in der Obhut der Multi Invest-Gruppe bzw. deren Dienstleister belassen möchte.

Wir haben inzwischen Informationen von „Wertsicherungs-Sparern“ erhalten, die eindeutig die Verweigerungshaltung der Multi Invest Sachwerte GmbH zeigen. So hat ein Anleger im Jahr 2016 etwas mehr als 100 Gramm Gold aus der Verwahrung herausgenommen. Später ist ihm von Multi Invest mitgeteilt worden, dass „aufgrund der Herausnahme des Goldes“ der Anspruch auf die Treueprämie verfallen sei.

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Warum bietet Multi Invest Sachwerte GmbH Bruchteileigentum an?
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Beitrag vom 29.01.2021
Aktualisiert am 20.04.2021
Aktualisiert am 08.12.2021

Bilderquellennachweis: Bild 1 - phive2015, Bild 2 - ekostsov, Bild 3 - rashevskiy.yandex.ru | PantherMedia

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