Erbschaftsteuer auf Bitcoin und Aktien

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Wer eine Erbschaft macht, erhält Post vom Finanzamt. Die Finanzbehörde will wissen, ob Erbschaftsteuer zu zahlen ist. Neben Geldvermögen, Immobilien und sonstigen werthaltigen Dingen müssen auch geerbte Aktien und Kryptowährungen, wie etwa digitale Währungen, angegeben werden. Wir erklären die Details, damit es später kein böses Erwachen gibt.

Geerbte Anleihen, Aktien, Bitcoin und andere Kryptowährungen (= digitale Zahlungsmittel) müssen versteuert werden. Das Finanzamt greift auf den Wert der Anlagen zurück. Doch welcher Wert ist maßgeblich?
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Sie erfahren hier,

  • wie geerbte Wertpapiere und Kryptowährungen versteuert werden
  • welcher Zeitpunkt für die Wertbemessung maßgeblich ist
  • wie Sie Risiken minimieren können
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Digitales Geld im geerbten Vermögen – geht das überhaupt?

Als Erbe erbt man im Einzelfall neben klassischen Vermögenswerten, wie ein Haus oder einer Wohnung und Geld, manchmal auch Gegenstände, mit denen man als Erbe zunächst wenig anfangen kann.

Der Verstorbene hat sein Vermögen möglicherweise in Dinge investiert, die dem Erben fremd und unbekannt sind. So findet sich möglicherweise nicht nur ein Wertpapierdepot, sondern Bitcoins, Ethereum oder andere Kryptowährungen, die per Internet verwendet werden, mehr oder minder versteckt in einer elektronischen Geldbörse.

Auch Bitcoins gehören zur Erbschaft.

Auch wenn diese Werte keine gesetzlichen Zahlungsmittel in Deutschland sind; sondern nur virtuell auftreten und damit eine rein datentechnische Kombination sind, können diese datenbasierten Währungen vererbt werden. Der Zugang zur Wallet mit dem kryptografischen Schlüssel ist vererbbar (so genannter digitaler Nachlass).

Da der Erbe auch diese Dinge als Erbschaft erhält, muss er sich überlegen, wie er damit umgeht. Das fängt bei vielen Dingen schon damit an, überhaupt den Zugriff zu erhalten – so eben bei den virtuellen Währungen.

In den vergangenen Jahren sind immer neue Finanzprodukte entwickelt und verkauft worden. Zu klassischen Schuldverschreibungen des Staates, sind Fondsanteile, Derivate, Optionsscheine und vieles mehr gekommen.

Viele Anleger haben auch in Aktien investiert, da sie auf hohe Erträge hofften. Zuletzt machten auch sogenannte Kryptowährungen von sich reden. So wird der Bitcoin als vermeintlich sichere Ersatzwährung und lukrative Anlage gehandelt. Auch hier ist viel Geld investiert worden.

Der Erbe erbt auch diese Finanzprodukte vom Verstorbenen. Der Erbe kann einzelne Vermögensgegenstände nicht von der Erbschaft ausnehmen. Vielmehr erbt der Erbe grundsätzlich das gesamte Vermögen des Verstorbenen. 

Geerbte Aktien oder Bitcoin

Hatte der Verstorbene Aktien, dann gehen die Aktien auf den Erben über. Der Erbe erhält nicht nur die Aktie, sondern auch alle damit verbundenen Rechte. So werden Dividenden zukünftig an den Erben ausgezahlt. Der Erbe kann das Stimmrecht auf der Hauptverhandlung ausüben. Eine geerbte Aktie eröffnet also weitreichende Möglichkeiten. Auch ein Verkauf der Aktie an der Börse ist möglich. Ein Verkauf lässt sich in der Regel schnell und einfach über eine Bank oder Sparkasse abwickeln.

Auch beim geerbten Bitcoin ergeben sich entsprechende Rechte. So kann der geerbte Bitcoin verkauft bzw. in Geld getauscht werden. Man kann mit dem Bitcoin auch Waren oder Dienstleistungen kaufen. Im Internet wird der Bitcoin häufig beim Bezahlen akzeptiert.

Der Bitcoin und die Aktie sind also bares Geld.

Kryptogeld, Erbschaft und das Finanzamt

Das weckt natürlich das Interesse des Finanzamtes, wenn es um die Festsetzung der Erbschaftsteuer geht. Denn je höher der Gesamtwert der Erbschaft ist, desto höher fällt auch die vom Erbe zu zahlende Erbschaftsteuer aus. Die Finanzverwaltung verfolgt das Geschehen um die virtuelle Finanzwelt sehr intensiv und hat dazu bereits Handlungsanweisungen an die einzelnen Finanzbeamten herausgegeben.

Das Finanzamt hat also ein Interesse daran, dass der Wert des geerbten Vermögens so hoch wie möglich ist, damit der gesetzliche Freibetrag überschritten wird und ein möglichst hoher Steuersatz für die Erbschaftsteuer gilt. Denn nur dann kann das Finanzamt Steuern auf die Erbschaft kassieren.

Vom Erben wird daher verlangt, dass er vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zum geerbten Vermögen macht. Das gilt auch für geerbte Aktien, Bitcoin und andere Finanzprodukte.

Dabei spielt es für das Finanzamt keine Rolle, dass der Bitcoin kein offizielles Zahlungsmittel in Deutschland ist. Unerheblich ist auch, ob die geerbte Aktie in Euro oder in einer anderen Währung ausgestellt und gehandelt wird. Auch türkische, US-amerikanische oder chinesische Aktien müssen angegeben und versteuert werden.

Entscheidend ist alleine, ob der geerbte Gegenstand einen Marktwert hat, den man in Euro messen kann. Dies ist bei Aktien und Bitcoin in der Regel der Fall, so dass sich Folgen für die Erbschaftsteuer ergeben.

Entscheidend für die Höhe der Erbschaftsteuer ist der Wert der Aktie oder des Bitcoins.

Maßgeblicher Zeitpunkt für den Wert der elektronischen Zahlmittel

Abgestellt wird bei der Wertbemessung auf den Zeitpunkt des Versterbens. Entscheidend ist also der Wert der Aktie oder des Bitcoins zum Todeszeitpunkt. Unerheblich ist, wann der Erbe Kenntnis von der Erbschaft bekommt oder die Erbschaft tatsächlich antritt. Das kann durchaus von Bedeutung sein. Insbesondere dann, wenn der Kurs zwischenzeitlich erheblich gestiegen oder gesunken ist.

Stichtag ist der Zeitpunkt des Versterbens

Richtig ärgerlich ist die Sache dann für den Erben, wenn der Aktienkurs später nicht wieder steigt oder das Unternehmen gar in die Pleite schlittert und Insolvenz anmelden muss. Dann muss Erbschaftsteuer für ein geerbtes Vermögen gezahlt werden, das gar nicht mehr da ist.

Beispiel:

Herr Johannes Pinneberg erbt von seinem Onkel 1000 Wirecard-Aktien, die einen Gesamtwert von 90.000,00 € haben. Kurze Zeit später bricht der Aktienkurs der Wirecard AG ein und das Unternehmen muss schließlich Insolvenz anmelden. Das Finanzamt will von Herrn Pinneberg auf den Betrag von 70.000,00 € Erbschaftsteuer haben, da er als Neffe lediglich einen steuerlichen Freibetrag von 20.000,00 € hat. Eine teure Erbschaft für Herrn Pinneberg, da er die Steuer aus der eigenen Tasche zahlen muss.  

Bei geerbten Aktienvermögen empfiehlt es sich daher, schnell zu handeln, um mögliche Risiken zu minimieren.

Der konkrete Wert eines datenbasierten Zahlungsmittels dürfte sich durch den Blick auf eine Handelsplattform erkennen lassen. Wir empfehlen, nicht nur auf eine einzige Handelsplattform zu achten und möglicherweise einen Mittelwert aus mehreren Plattformen gegenüber dem Finanzamt, das für die Erbschaftsteuer zuständig ist, anzugeben.

Lassen Sie nicht zu, dass ihr mühsam aufgebautes Vermögen vernichtet wird.

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Risiko in der Praxis mit Bitcoin & Co. minimieren

Mit dem Erbschein kann sich der Erbe gegenüber einer Bank ausweisen und den Verkauf der geerbten Aktien und Wertpapiere in Auftrag geben. Das Gleiche gilt bei einem notariellen Testament mit den Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

Als Erbe sollten Sei sich also zügig darum bemühen, den Erbschein oder das Eröffnungsprotokoll vom Nachlassgericht zu bekommen. Wir helfen Ihnen dabei, damit keine unnötige Zeit vergeht. Denn Zeit ist in diesem Fall wirklich Geld.

Stark schwankende Kurse führen zu hohem Risiko

Damit können Sie für sich unnötige Risken ausschließen.

Notfalls kann der Teil der geerbten Wertpapiere verkauft werden, der voraussichtlich für die Erbschaftsteuer zu zahlen ist. Nach einem Verkauf haben Sie den Verkaufserlös sicher, um die später geforderte Erbschaftsteuer zu bezahlen.

Das Finanzamt lässt sich in der Regel etwas Zeit, bis es den Erben wegen der Erbschaftsteuer anschreibt. In der Regel wird das Finanzamt automatisch von Standesämtern und Gerichten über die Erbschaft informiert. Von den Banken erhält das Finanzamt zudem automatisch Auskunft über vorhandenes Kapitalvermögen des Verstorbenen.

Das entbindet den Erben aber nicht davon, dass er verpflichtet ist, eine gesonderte Steuererklärung hinsichtlich der Erbschaft zu machen. Diese ist gesondert beim Finanzamt einzureichen.

Die Steuer selbst muss dann in Euro an das Finanzamt gezahlt werden. Schließlich ist der Euro das gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland. Eine Zahlung mit Bitcoin oder eine Übertragung von Aktien an das Finanzamt ist nicht möglich.

Was ist eine Kryptowährung wert?

Nach Ansicht der Finanzbehörden sind virtuelle Zahlungsmittel bankrechtliche Finanzinstrumente und werden der Erbschaftsteuer unterworfen. Der Wert dieser digitalen Währungen richtet sich nach dem im Steuerrecht bekannten Begriff des (all)„gemeinen Wertes“- also im allgemeinen dem, was am Markt für diesen Wert bezahlt wird.

Mit dem Bezug zum Marktwert will man erreichen, dass ein objektiver Wert für diese Art der nicht notenbankorientierten Währung genommen wird. Eine spezielle nur für die Kryptowährungen zutreffende Wertermittlung gibt es nicht.

Der Gesetzgeber hält sich mit konkreten Andeutungen zurück und auch die Formulierungen, die aus den Finanzbehörden stammen, geben wenig bis gar keine Hilfestellung, um eine konkrete Zahl zu ermitteln, die in das Formular für die Erbschaftsteuer eingetragen werden kann.

Bei digitalen Währungen gilt: Holen Sie sich professionelle Hilfe

Aus der Praxis wissen wir: Nicht jeder Erbe kann geschickt mit digitalen Zahlungsformen umgehen. Und auch die steuerliche Seite ist bei Kryptowährungen für den Erben nicht zu unterschätzen. Das gilt sowohl für die Erträge aus realisierten Gewinnen und ebenso für ererbtes Vermögen.

Informieren Sie sich rechtzeitig, in welcher Höhe mit einer Erbschaftsteuer zu rechnen ist, damit niemand später böse Überraschungen erlebt. Wer sich frühzeitig informiert, kann besser planen und vorsorgen.

Für Erblasser und Erben gilt: Wir helfen Ihnen bei der Ermittlung der zu zahlenden Erbschaftsteuer. Notfalls können wir uns für Sie auch gegen zu hohe Steuerforderungen des Finanzamts wehren.

Im Einzelfall können Sie durch geschicktes Planen dafür sorgen, dass die Steuerpflicht zeitlich gestundet wird oder sogar ganz wegfällt. Wenden Sie sich frühzeitig an uns, so dass wir die Sach- und Rechtslage für Sie prüfen und bewerten können. Wir können Ihnen auch helfen, wenn es darum geht, die Steuererklärung über die Erbschaft gegenüber dem Finanzamt abzugeben. Geben Sie diese Aufgaben in professionelle Hände. Dann passieren keine Fehler und Schäden können vermieden werden

Wichtig: Der Datenzugang bei digitaler Währung

Stellen Sie als jemand, der Kryptowährungen vererben möchte, sicher, dass der Datenschlüssel nicht in unbefugte Hände gelangt. Wie das geht, klären wir gerne in einem vertraulichen Gespräch.

Kryptowährungen verschenken – was gilt?

Der steuerliche Aspekt ist beim Schenken im Endeffekt der gleiche, wie im Erbfall, denn das Gesetz gilt für beide Fälle – Vererben und Schenken – gleichermaßen.

Unser Rechtinfo-Tipp

Göddecke Rechtsanwälte Siegburg

Wer virtuelle Währungen vererben möchte, sollte angesichts vieler rechtlicher und steuerlicher Überlegungen ein Testament aufsetzen.
Er muss außerdem sicherstellen, dass nicht jeder Unbefugte, der rein zufällig zu Lebzeiten des Erblassers einen Blick in den letzten Willen nimmt, die Möglichkeit erhält, die Daten zu missbrauchen. Bei alledem geben wir Ihnen als Anwälte die erforderliche Sicherheit.

Bitcoin & Erbschaftsteuer! FAQ – Sie fragen – wir antworten

Was ist FAQ?

Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt 
Wie komme ich an ererbte Kryptowährungen?

Grundsätzlich gilt: Wer die Daten, die den Zugang zum Wallet ermöglichen, nicht kennt, wird kaum eine Chance haben, an ererbte Kryptowährungen heranzukommen. Damit ist aber nicht gesagt, dass man das unerreichbare Guthaben nicht gegenüber dem Finanzamt angeben muss. Welcher Weg hier der richtige ist, muss in dem Fall mit der Finanzbehörde abgestimmt werden.

Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer?

Das Erbschaftssteuerrecht billigt den Erben unterschiedliche Freibeträge. Der Freibetrag muss nicht versteuert werden und ist damit steuerfrei. Die Höhe des gesetzlichen Freibetrags liegt zwischen 20.000,00 € und 500.000,00 €. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad des Erben zum Verstorben ab. Hier ein grober Überblick: 

Freibetrag des Ehegatten und des Lebenspartners: 500.000,00 €
Freibetrag der Kinder: jeweils 400.000,00 €
Freibetrag der Enkel im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2: jeweils 200.000,00 €
Freibetrag der übrigen Personen der Steuerklasse I: jeweils 100.000,00 €
Freibetrag anderer Personen: jeweils 20.000,00 €

Wie hoch sind die Steuersätze bei der Erbschaftsteuer?

Die Erbschaftssteuer wird als Anteil vom Gesamtwert des Nachlasses bemessen. Sie wird nach Prozenten gerechnet. Der abzugebende Prozentsatz ist unterschiedlich hoch. Die Höhe des Prozentsatzes hängt vom Gesamtwert des Nachlasses und dem Verwandtschaftsgrad des Erben zum Verstorbenen ab. Hier ein Überblick: 

Wert der gemachten Erbschaft

Zu zahlender Prozentsatz

Steuerklasse I

Steuerklasse II

Steuerklasse III

 bis 75.000 €

7 %

15 %

30 %

 bis 300.000 €

11 %

20 %

30%

bis 600.000 €

15 %

25 %

30 %

 bis 6.000.000 €

19 %

30 %

30 %

 bis 13.000.000 €

23 %

35 %

50 %

 bis 26.000.000 €

27 %

40 %

50 %

über 26.000.000 €

30 %

43 %

50 %

Wie verkaufe ich den geerbten Bitcoin?

Die geerbten Bitcoins können auf verschiedene Weise verkauft werden. Es gibt die Möglichkeit einer Peer-to-Peer-Transaktion, der Weg über eine Tauschbörse oder ein direkter Handel. Dabei wird der Bitcoin in ganz normale Euro-Beträge umgewandelt, die Ihnen überwiesen werden. Prüfen Sie die Kosten und die Seriosität der verschiedenen Portale vorher, um sicher zu gehen, dass Sie Ihr Geld auch wirklich erhalten. 

Können Kryptowährungen steuerlich als Betriebsvermögen erbschaftsteuerlich privilegiert sein?

Eine erbschaftsteuerliche Begünstigung als Betriebsvermögen kommt in Betracht, wenn der Erblasser selbst Mining betrieben hat oder im großen Stil mit virtuellen Währungen gehandelt hat. Hier kommt es auf den konkreten Einzelfall an.

Urhebervermerk: © PantherMedia / Iam nee

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