Die Erbengemeinschaft: gemeinsam erben, einvernehmlich auseinandersetzen

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Hört man den Begriff „Erbengemeinschaft“, so verbinden die meisten hiermit Gedanken an Streit und Missgunst. Eigentlich erstaunlich: Schließlich ist ein Erbe grundsätzlich etwas Positives und es sollte im Sinne aller Beteiligten sein, möglichst schnell den größtmöglichen Ertrag für alle zu realisieren. Wie die Erbengemeinschaft zum Erfolg wird, erfahren Sie hier

Hört man den Begriff „Erbengemeinschaft“, so verbinden die meisten hiermit Gedanken an Streit und Missgunst. Eigentlich erstaunlich: Schließlich ist ein Erbe grundsätzlich etwas Positives und es sollte im Sinne aller Beteiligten sein, möglichst schnell den größtmöglichen Ertrag für alle zu realisieren. Wie die Erbengemeinschaft zum Erfolg wird, erfahren Sie hier

Zum Konfliktpotenzial in der Erbengemeinschaft

Zugegeben, eine Erbengemeinschaft birgt Konfliktpotenzial. Sie entsteht, wenn mehrere Personen zu Erben berufen sind und sie endet, wenn das Erbe unter diesen verteilt wurde. Doch der Weg dahin kann lang sein.

Zunächst wird die Frage nach der „gerechten“ Verteilung oftmals sehr subjektiv beantwortet, wenn es um den eigenen Anteil geht. Problematischer sind aber in der Praxis die Fälle, in denen die Erben miteinander verwandt sind. Die emotionale Bindung und die gemeinsame Geschichte der Beteiligten ist die wohl häufigste Ursache für Ärger innerhalb dieser „Zwangsgemeinschaft“. Hierbei spielt auch häufig das Verhältnis zum Erblasser selbst eine zentrale, wenn nicht gar eine übergeordnete Rolle.

Konfliktpotenzial erkennen und Eskalation verhindern

Sprichwörtlich heißt es „Gefahr erkannt, Gefahr gebannt“. Für die Erbengemeinschaft gilt nichts anderes.

Um Eskalationen zu vermeiden, sollte man möglichst frühzeitig erkennen, welche Themen bei welchem Miterben emotional aufgeladen sind. Ein starkes Indiz hierfür ist, dass Diskussionen über einen Nachlassgegenstand eine gewisse Sachlichkeit vermissen lassen oder sich ein Miterbe einer unabhängigen Begutachtung verweigert. Häufig liegt eine der folgenden Ursachen vor. Zum einen wird von einem abweichenden Erblasserwillen ausgegangen („wenn er/sie das wüsste, würde er/sie sich im Grab umdrehen“). Zum anderen kann der Wille bestehen, dass zumindest gefühlte Bevorzugungen/Benachteiligungen durch den Erblasser in der Vergangenheit nunmehr ausgeglichen werden sollen.

Spricht man diese Punkte gezielt an, so besteht zumindest die Chance, dass der Betroffene seine Bedenken mitteilt. Häufig ist dies der einzige Weg, um zu einer objektiven Gesprächsführung zurückzukehren.

Was tun, wenn die Fronten verhärtet sind

Sind die Fronten aber erst einmal verhärtet, so bleibt häufig nur noch der Gang zum Rechtsanwalt. In einigen Fällen können Rechtsanwälte für die Beteiligten zumindest die Durchführung eines Mediationsverfahrens durchsetzen und vorbereiten. Mit Durchführung eines Mediationsverfahrens besteht dann zunächst einmal letztmalig die Chance einer außergerichtlichen Einigung.

Scheitert eine solche Einigung müssen zunächst konkrete Teilungspläne erarbeitet und vorgeschlagen werden. Diese können bei erneuter Ablehnung dann gerichtlich durchgesetzt werden.

Ein Appell an die Erblasser

Insbesondere aber der Erblasser kann Streit unter seinen Erben im Vorfeld verhindern. So kann man z.B. testamentarisch selbst festlegen, welcher Erbe welche Vermögenswerte erhalten soll. Das Testament sollte dann aber stets dem aktuellen Vermögensstatus angepasst und auf eine Gleichberechtigung zumindest aller pflichtteilsberechtigten Erben angelegt sein.

Die bessere Lösung ist häufig die Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Hierdurch wird ein objektiver Dritter zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft berufen. Ärger und Frustration innerhalb der Erbengemeinschaft kommt dann nur selten auf, sondern richtet sich dann häufig allein gegen den Testamentsvollstrecker.

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