Die Immobilie in der Erbengemeinschaft
Wie sollte eine Erbengemeinschaft mit einer Immobilie im Nachlass umgehen? Verkaufen? Und wenn ja, an einen Miterben oder an einen Dritten und zu welchem Preis?
Auf diese Fragen müssen Erben in einer Erbengemeinschaft Antworten finden. Und diese Antworten müssen auch noch einstimmig ausfallen. Gelingt dies nicht, so wird der Grundbesitz häufig zum Zankapfel.
Die Teilungsversteigerung
Als Erben bleibt einem in einer solchen Situation häufig nur noch eine einzige Option: einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellen.
Dies ist ein gerichtliches Verfahren, in dem die Immobilie versteigert wird.
Daher werden bei einer solchen Versteigerung in den meisten Fällen auch geringere Verkaufserlöse erzielt als bei einem freihändigen Verkauf. Den finanziellen Verlust trägt nicht ein Erbe allein. Vielmehr schauen sämtliche Erben gleichermaßen “in die Röhre“. Zudem kann sich dieses Verfahren als sehr langwierig herausstellen, wenn sich innerhalb der Erbengemeinschaft Widerstand gegen eine Versteigerung regt.
Was der Erblasser dagegen tun kann?
Statistisch gesehen, ist Streit in Bezug auf die Immobilie umso wahrscheinlicher, je mehr Erben sich in einer Erbengemeinschaft befinden. Verhindern kann das nur der Erblasser selbst.
Er kann in seinem Testament verfügen, wie mit der Immobilie umgegangen werden soll. Hierbei sollten allerdings steuerliche Belange und Pflichtteilsquoten berücksichtigt werden. Ansonsten droht Streit unter den Erben an anderer Stelle. Alternativ kann der Erblasser in seinem letzten Willen Testamentsvollstreckung anordnen. Auch das verhindert Streit unter den Erben und ist in finanzieller Hinsicht günstiger, als es auf ein Teilungsverfahren ankommen zu lassen.
Interessiert? Hier erfahren Sie mehr! Auch welche Optionen im Streitfall Ihnen zur Verfügung stehen.