Erwachsenenadoption – Ein effektives Instrument zur Erbschaftsteueroptimierung

Sofortkontakt
Manchmal kann man sich seine Familie und seine Familienangehörigen doch aussuchen. Dies gilt, wenn man eine bereits volljährige Person adoptiert. Dies ist nach deutschem Recht möglich.

Familie bedeutet Vertrauen und Sicherheit. Erwachsenadoption in Deutschland heißt neue Wege zu gehen. | E-Mail: info@rechtinfo.de - Telefon: 02241/17330

Sie erfahren hier:

  • Worauf beim Antrag auf Erwachsenenadoption zu achten ist
  • Welche Wahlmöglichkeiten Sie bei der Antragstellung haben
  • Wie Sie durch eine Erwachsenenadoption erheblich Erbschaftsteuer sparen können
  • Wie Sie den Steuerfreibetrag auf das 20-fache erhöhen können
  • Wie Sie die Steuerbelastung um bis zu 75% senken können
Inhalt

Die Erwachsenenadoption ist ein rechtliches Instrument, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Dabei geht es nicht nur um die rechtliche Anerkennung eines Eltern-Kind-Verhältnisses im Erwachsenenalter, sondern auch um die damit verbundenen steuerlichen Vorteile. Besonders im Hinblick auf die Erbschaftsteuer kann eine Adoption für Adoptivkinder von großem finanziellen Vorteil sein.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie eine Erwachsenenadoption funktioniert, welche steuerlichen Vorteile sie bieten kann und warum es sinnvoll ist, sich in diesem Bereich professionell beraten zu lassen.

Steigende Immobilienpreise führen zu höherer Erbschaftsteuer

In den vergangenen Jahren sind die Preise für Häuser, Grundstücke und Wohnungen stark gestiegen. Was den Eigentümer freuen dürfte, kann für den Erben dann zum ernsten Problem werden. Freibeträge, die vor vielen Jahren im Gesetz festgelegt worden sind, reichen mittlerweile nur noch selten aus. Dann ist Erbschaftsteuer zu zahlen.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Kriterien zur Bewertung von Immobilien inzwischen verschärft worden sind.

Beispiel: Für ein Hausgrundstück, das bisher mit 350.000,00 Euro bewertet wurde, wird nunmehr ein Wert in Höhe von 600.000,00 Euro angesetzt. Dies führt z. B. dazu, dass das erbende Kind den über dem gesetzlichen Freibetrag von 400.000,00 Euro liegenden Mehrbetrag von 200.000,00 Euro nun versteuern muss. Obwohl dasselbe Haus vererbt wird, muss das Kind aufgrund der höheren Bewertung eine steuerrechtliche Belastung von rund 22.000,00 Euro schultern.

Im Einzelfall wird dem Erben keine andere Wahl bleiben, als die geerbte Immobilie zu verkaufen, um die Steuerzahlungsverpflichtung gegenüber dem Finanzamt erfüllen zu können.

Noch drastischer sind die steuerlichen Folgen und Belastungen für Erben, die in einem entfernteren oder in keinem Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen standen. Neffen und Nichten werden im Steuerrecht wie Nichtverwandte behandelt, sodass ihnen lediglich ein Freibetrag von 20.000,00 Euro zusteht. Der Mehrbetrag muss versteuert werden.

Beispiel: Erbt die Nichte das Hausgrundstück im Wert von 600.000,00 Euro, dann kann sie einen Freibetrag in Höhe von 20.000,00 Euro für sich in Anspruch nehmen. Sie zahlt in der Folge eine 25% Erbschaftsteuer in Höhe von 145.000,00 Euro an das Finanzamt. Im Beispiel führt die Höherbewertung der Immobilie um 200.000,00 Euro für die Nichte somit zu einer steuerlichen Mehrbelastung von 70.000 Euro, also fast zu einer Verdoppelung der Steuerlast.

Lassen Sie sich von uns informieren.
Kontakt

Wir bieten ihnen gerne ein erstes Infogespräch an. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an. 
02241/17330 oder info@rechtinfo.de.

Bei Erbschaftsteuern nicht auf den Gesetzgeber hoffen - selbst die Initiative ergreifen

Verschiedene Politiker hatten gefordert, dass im Blick auf diese Entwicklung die gesetzlichen Freibeträge angepasst und erhöht werden sollten. Sogar Klagen sind zu dieser Thematik bei Gerichten eingereicht worden.

Angesichts leerer Staatskassen und steigender Ausgaben des Staates darf zu Recht bezweifelt werden, dass die Gesetzesänderungen die gestiegene Steuerbelastung ausgleichen werden, um den Bürger zu entlasten.

Vielmehr muss damit gerechnet werden, dass der Staat auf die gestiegenen Einnahmen auch zukünftig nicht ganz verzichten möchte. Erben werden vom Finanzamt sicherlich auch zukünftig kräftig zur Kasse gebeten.

Vor diesem Hintergrund sollte man sich jetzt Gedanken machen. Welche Schritte kann man selbst unternehmen, um Vorkehrungen vor einer hohen steuerlichen Belastung der Erben zu treffen.

Schützen Sie Ihr Vermögen schon jetzt vor dem Zugriff durch das Finanzamt. Melden Sie sich bei uns! Wir vertreten Sie! | E-Mail: info@rechtinfo.de - Telefon: 02241/17330

Sofortkontakt

Der Adoptionsantrag – Der Schlüssel zum Erfolg

Der Erfolg und die Dauer des Adoptionsverfahrens hängen entscheidend davon ab, wie professionell der Adoptionsantrag formuliert ist. Ein schlecht oder unzureichend formulierter Adoptionsantrag kann zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung des Antrags durch das Gericht führen oder kann sogar zur kostenpflichtigen Ablehnung des Antrags führen. Dabei können schon Kleinigkeiten in der Darstellung und Fehler bei der Formulierung über Erfolg und Misserfolg entscheiden.

Ein guter Adoptionsantrag ist entscheidend für eine erfolgreiche Adoption.

Wenn es um die Frage geht, was einen guten Adoptionsantrag ausmacht, dann hilft der Blick ins Gesetz nur eingeschränkt weiter. Denn in § 1767 Abs. 1 BGB ist dazu lediglich ausgeführt:

"Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist."

Wann eine Adoption sittlich gerechtfertigt ist und wann von einem Eltern-Kind-Verhältnis auszugehen ist, dazu schweigt leider das Gesetz.

Da viele Notare, die für die Beurkundung der Adoptionsanträge zuständig sind, kaum oder keine Erfahrungen mit solchen Verfahren haben, ist deren Einsatz bei Ausarbeitung der Anträge im Einzelfall nicht ausreichend. Das kann zum Fallstrick werden und kostet unnütze Zeit.

Wir sind Experten zum Thema Erwachsenenadoption. Profitieren Sie davon!
Kontakt

Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an. Wir beraten und vertreten Sie:
02241/17330 oder info@rechtinfo.de.

Freibetrag erhöhen - Steuersatz senken

Um einer steuerlichen Belastung zu entgehen oder um diese zumindest zu reduzieren, sollte man die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten nutzen. Auf diese Weise sichert man sich vollkommen legal höhere Freibeträge.

Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenkten beziehungsweise zwischen Verstorbenen und Erben.

Dabei gilt: Je enger das Verwandtschaftsverhältnis ist, desto höher ist der gesetzliche Freibetrag.

Während Kindern ein Steuerfreibetrag von 400.000,00 Euro zugestanden wird, steht Neffen und Nichten, ebenso wie Freunden und Bekannten, nur ein Steuerfreibetrag von 20.000,00 Euro zu.

Wenn man die steuerliche Belastung für Neffen, Nichten und andere Bekannte niedrig halten möchte, muss man diese steuerrechtlich zu Kindern machen, damit auch ihnen der hohe Steuerfreibetrag zu Gute kommt.

Das geht einfach und schnell über eine sogenannte Erwachsenenadoption.

Frühzeitige Beratung zahlt sich aus – So vermeiden Sie Fehler

Eine erfahrene Kanzlei verfügt über umfassende Fachkenntnisse und weiß:

  • worauf die Gerichte bei den Anträgen achten,
  • welche Formulierungen unbedingt verlangt werden müssen,
  • auf welche Darstellungen und Argumente in jedem Fall verzichtet werden sollte und
  • welche Angaben und Unterlagen vorzulegen sind.

Wenn man bedenkt, welche finanziellen Vorteile mit der Adoption verbunden sein können, so zahlt sich eine fundierte und fachkundige Beratung und Vertretung im Einzelfall sicherlich aus. Schnell lassen sich z. B. bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer mehrere 100.000,00 Euro sparen. Wer die günstige Steuerklasse nutzt, merkt den Vorteil sehr schnell im Portemonnaie.

Die Erwachsenenadoption als Steuersparmodell

Die Adoption einer volljährigen Person bietet die Möglichkeit, dass auch weit entfernte Verwandte und Nichtverwandte einen Steuerfreibetrag von 400.000,00 Euro beanspruchen können. Weitere Vorteile der Erwachsenenadoption sind:

  • für Vermögen über dem Freibetrag fällt ein deutlich geringerer Steuersatz an
  • für geerbten Hausrat erhöht sich der Steuerfreibetrag zusätzlich
  • zusätzliche Möglichkeit des steuerfreien Erwerbs von selbstgenutzten Wohnimmobilien

Adoptivkinder können in vielen Fällen eine Wohnimmobilie steuerfrei erben und erwerben. Durch diese Vorteile kann man dafür sorgen, dass keine oder eine minimale Erbschaftsteuer gezahlt werden muss.

Letztlich profitieren davon Ihre Erben. Ihr Vermögen bleibt erhalten und ist vor dem Zugriff des Staates geschützt. So wird finanzielle Stabilität in der Familie gesichert. Das Finanzamt kann keine Einwendungen gegen die Adoption vorbringen.

Es gilt: adoptiert ist adoptiert. Der wirksame Adoptionsbeschluss ist für das Finanzamt bindend.

Umso wichtiger ist es, dass Sie dafür sorgen, dass ein unangreifbarer Adoptionsbeschluss getroffen wird. Dafür sorgt unsere Kanzlei durch professionelles Vorbereiten, Begleiten und den Abschluss des Adoptionsverfahrens.

Der Verfahrensablauf im Überblick

  1. Infogespräch
  2. Beratung
  3. Beschaffung von notwendigen Unterlagen
  4. Ausarbeitung des Adoptionsantrags
  5. Beurkundung des Adoptionsantrags beim Notar
  6. Einreichung des Adoptionsantrags bei Gericht
  7. Entscheidung des Gerichts durch Beschluss

Hinweis: Adoptierte werden bei der Bemessung der Erbschaftsteuer leiblichen Kindern gleichgestellt und wie diese behandelt. Auch adoptierte Personen profitieren also von hohen Freibeträgen und niedrigen Steuersätzen.

Die Adoption führt also dazu, dass die Erbschaft da ankommt, wo sie ankommen soll: nämlich beim Erben und nicht beim Finanzamt.

Tipp: Adoptionen können auch noch nach dem Tod des adoptierenden Elternteils ausgesprochen werden, so § 1753 Abs. 2 BGB. Voraussetzung ist die Beurkundung des Adoptionsantrags zu Lebzeiten. Entscheidend ist aber auch hier die richtige Formulierung im Adoptionsantrag.

Die richtige Beratung und Antragstellung sparen letztlich Zeit, Geld und Nerven.
Kontakt

Kontaktieren Sie uns für ein Beratungsgespräch:
02241/17330 oder info@rechtinfo.de.

Enge Zusammenarbeit mit dem Mandanten - Ihr Beitrag zur erfolgreichen Erwachsenenadoption

Dabei kommt es natürlich auch auf Ihre Mitarbeit und Hilfestellung an, denn Sie liefern mit Ihrem Beitrag die Basis für den Adoptionsantrag und die Begründung ans Gericht.

  • Sie kennen die Umstände am besten, die Sie dazu bewogen haben, die Adoption zu beantragen.
  • Sie wissen um Ihre enge Verbundenheit zwischen Annehmenden und Anzunehmenden.
  • Sie können Umstände, Orte und Daten nennen, die dazu geführt haben, dass diese enge emotionale Bindung entstanden ist.

Unsere Aufgabe ist es, diese Darstellungen in eine juristische Form zu bringen. Sie überzeugt den Richter oder die Richterin, dass die beantragte Adoption tatsächlich sittlich gerechtfertigt ist und ausgesprochen werden kann.

Im Adoptionsantrag sollte eine schriftliche Darstellung der Umstände bei Gericht eingereicht werden, aus denen sich die sittliche Rechtfertigung der Adoption ergibt. Denn dann erspart man sich eine Anhörung durch das Gericht, die unangenehm und lästig ist und zu Missverständnissen führen kann. So schafft man für sich selbst Sicherheit, um den Erfolg des Adoptionsverfahrens zu erreichen. Auch hier gilt, dass ein gut ausgearbeiteter und begründeter Adoptionsantrag die beste Grundlage für den Erfolg ist.

Ablauf einer Erwachsenenadoption: so geht es schnell und reibungslos

Dafür ist es erforderlich, dass bereits frühzeitig die maßgeblichen Punkte geklärt werden, so dass der Adoptionsantrag auf den konkreten Einzelfall zugeschnitten werden kann.

Folgende Punkte sollten frühzeitig geklärt werden:

  • Wo soll die Adoption durchgeführt werden? Es gibt durchaus Wahlmöglichkeiten. Nutzen Sie den optimalen Weg mit unserer Erfahrung.
  • Adoption mit starker oder schwacher Wirkung? Das ist entscheidend für den Antrag und dessen Begründung. Zudem ergeben sich Unterschiede für das Verfahren und bei der Rechtswirkung der Adoption.
  • Welche Personen müssen in welcher Form gehört oder beteiligt werden? Das variiert von der Form des Antrags. Schriftliche Erklärungen können eine nervenaufreibende Anhörung entbehrlich machen.
  • Gibt es berechtigte Interessen, die gegen die Adoption sprechen? Eventuell wollen Angehörige die Adoption verhindern und dieser widersprechen. Darauf muss reagiert werden.
  • Welcher Namen soll nach der Adoption geführt werden? Das muss beizeiten geklärt werden, da eine spätere Berichtigung oder Änderung nur schwer durchzusetzen ist. Eine Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt bringt Ihnen Klarheit und Rechtssicherheit.
  • Sind weitere Aspekte außerhalb des eigentlichen Adoptionsverfahrens zu regeln? Zu denken ist etwa an erbrechtliche Regelungen, wie Testament, Erbvertrag oder Erbverzicht.
Testament erstellen

Alles Wichtige zum Thema Testamenterstellung finden Sie in unserem Beitrag zum Thema.

Erfolgreiche Adoption hat viele positive Folgen

Die Adoption hat weitreichende Auswirkungen – auch über steuerrechtliche Effekte hinaus:

  • Kinder des Angenommenen werden Enkel des adoptierenden Elternteils und damit gesetzliche Erben. Der Adoptierende wird damit nicht nur Elternteil, sondern gleichzeitig auch Großelternteil.
  • Der Angenommene erhält als neuen Geburtsnamen den Familiennamen des annehmenden Elternteils. Der Angenommene kann beantragen, dass sein bisheriger Nachname als Namensbestandteil erhalten bleibt. Dafür sind ein gesonderter Antrag und eine Begründung erforderlich.

Beispiel: Wenn Frau von Hause den Herrn Müller adoptiert, dann heißt dieser in Zukunft Herr von Hause. Er kann beantragen, dass er zukünftig Herr Müller-von Hause oder Herr von Hause-Müller heißt. Dafür ist ein entsprechender Antrag mit Begründung erforderlich.

  • Eheleute können ihren bisherigen Ehenamen beibehalten, wenn dies beantragt wird.
  • Auf entsprechenden Antrag hin kann auch der Vornamen des Angenommenen geändert werden. Dabei gelten nicht die strengen gesetzlichen Vorschriften des Namensänderungsgesetzes (NamÄndG). Somit eine einmalige Chance zur Änderung des Vornamens, wenn dies gewünscht ist.
  • Im Einzelfall werden der Angenommene und dessen Kinder durch die Adoption automatisch deutscher Staatsbürger. Voraussetzung nach § 6 StAG ist indes die Antragstellung zum Zeitpunkt der Minderjährigkeit und ein Antrag auf Adoption mit starker Wirkung. Auch insoweit ist die Formulierung und Begründung des Adoptionsantrags entscheidend.
  • Der ausländische Adoptierte wird bei der Erteilung von Einreisevisa und Aufenthaltserlaubnisse für Deutschland wie ein leiblicher Abkömmling behandelt und insoweit privilegiert. Folgende Aufenthaltstitel können dann beantragt und erteilt werden
  • Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • Im Einzelfall kann so auch eine drohende Abschiebung des Adoptierten verhindert werden.

Wenn man berücksichtigt, wie kompliziert, langwierig und kostenträchtig Regelungen in diesen Bereichen sein können, stellt die Erwachsenenadoption eine schnelle und kostengünstige und zeitsparende Variante dar, um an das gewünschte Ziel zu gelangen.

Nutzen Sie die Vorteile, die die Erwachsenenadoption bietet

Adoptionsberatung mit Experten gewährleistet schnelle Umsetzung

Unsere Experten haben im Laufe der letzten Jahre eine Vielzahl von Adoptionen erwachsener Personen erfolgreich durchgeführt. Wir kennen alle Details, den Antrag korrekt zu stellen und wie der Antrag hieb- und stichfest zu begründen ist. Das alles ist nicht nur in den Fällen wichtig, wenn die Zeit drängen sollte, sondern sichert vor allem rasch die neuen Familienbande.

Auf dieses Wissen und auf diese Erfahrung können Sie zurückgreifen, wenn Sie uns beauftragen, Ihr Verfahren durchzuführen. Dabei bieten wir eine umfassende Beratung und Vertretung aus einer Hand an, so dass kein unnötiger Aufwand vor Behörden oder dem Familiengericht für Sie anfällt.

Es zeigt sich sehr schnell: nur eine Einzelfallberatung kann klären, ob die gewünschten Ziele sich auch im konkreten Fall mit der Erwachsenenadoption erreichen lassen. Vermeiden Sie Fehler. Sparen Sie Kosten.

Wer zahlt schon gerne zu viel Steuern? Wer clever ist und rechtzeitig handelt, kann bei Erbschaften und Schenkungen viel Geld sparen. Lassen Sie schnell und unkompliziert prüfen, ob auch für Sie eine Steuerersparnis möglich ist.

Sofortkontakt

Ablehnung der Volljährigenadoption nicht akzeptieren – Gerichte geben Ihnen Recht

Das Familiengericht bestätigt den Antrag einer Adoption durch Beschluss. Ein positiver Adoptionsbeschluss kann nicht angefochten werden. Also auch nicht von anderen Verwandten und Kindern, die mit der Adoption nicht einverstanden sind.
Wird Ihr Anliegen abgelehnt, besteht die Möglichkeit einer Beschwerde. Dann wird das Verfahren in der nächsten Instanz vom zuständigen Oberlandesgericht oder vom Kammergericht entschieden.

Im Beschwerdeverfahren wird die ablehnende Entscheidung des Amtsgerichts in allen Einzelheiten überprüft. Kommt das Oberlandesgericht zu der Einschätzung, dass das Amtsgericht die Adoption zu Unrecht abgelehnt hat, hebt es die Entscheidung des Amtsgerichts auf und kann den Ausspruch der Adoption eigenständig aussprechen.

Wir können Sie im Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht oder dem Kammergericht anwaltlich vertreten. Dabei achten wir auf die vorgegebenen Fristen.

Wichtig ist, dass die Beschwerde rechtzeitig eingelegt und innerhalb der gesetzlichen Zeitfenster fundiert begründet wird.

Auch dabei gilt, dass nur eine umfassende und fundierte Begründung den Erfolg sichert.

Dabei kann es sinnvoll sein, unsere Kanzlei als Lotsen mit ins Boot zu nehmen, wenn Sie bisher nicht anwaltlich vertreten waren oder mit der bisherigen Vertretung unzufrieden waren. Ein Anwaltswechsel kann durchaus neuen Schwung in das Verfahren bringen und so zum Erfolg führen.

Fazit: Erwachsenenadoption als Instrument der Steueroptimierung

Die Erwachsenenadoption stellt ein rechtlich anerkanntes und effektives Instrument dar, um Erbschaftssteuern zu optimieren und gleichzeitig emotionale Bindungen rechtlich zu manifestieren. In Zeiten steigender Immobilienpreise und einer verstärkten Steuerbelastung bietet sie eine legale Möglichkeit, das Familienvermögen zu schützen und zu erhalten.

Die entscheidenden Vorteile im Überblick:

  • Erhöhung des Steuerfreibetrags von 20.000 Euro auf 400.000 Euro
  • Deutliche Senkung des Steuersatzes für Beträge über dem Freibetrag
  • Rechtliche Absicherung bestehender emotionaler Bindungen
  • Weitere positive Effekte in Bezug auf Namen, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsrecht

Der Erfolg einer Erwachsenenadoption hängt maßgeblich von einer professionellen Antragstellung und Verfahrensbegleitung ab. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann dabei helfen, Fehler zu vermeiden und das Verfahren zu beschleunigen.

Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich über den Ablauf informieren, wie Sie ein neues Familiengefühl bekommen. Auf diese Weise ist der schnelle Weg zum gewünschten Erfolg garantiert.

Unser Rechtinfo-Tipp

Göddecke Rechtsanwälte Siegburg

Mit der Adoption im Erwachsenenalter können Familien z.B. volljährige Stief- oder Pflegekinder als vollwertige Familienmitglieder aufnehmen.

Ein Anwalt kann Ihren Antrag im Vorfeld absichern, indem er die familiäre Bindung glasklar nachweist.

Erwachsenenadoption FAQ – Sie fragen – wir antworten

Was ist FAQ?

Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt 
Wo ist der Antrag zu stellen?

Der Adoptionsantrag ist in der Regel beim Amtsgericht am Wohnort der adoptierenden Person zu stellen. Zuständig ist das Familiengericht als eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts. Schließlich geht es um die Familie. Im Einzelfall kann sich auch eine andere Zuständigkeit ergeben. Etwa bei Fällen mit Auslandsbezug.

Ist die Zustimmung von leiblichen Eltern und Kindern erforderlich?

Nein. Grundsätzlich bedarf die Adoption weder der Zustimmung der leiblichen Eltern, noch von leiblichen Kindern. Je nach Art des Antrags werden diese aber vom Gericht angehört und können Einwände gegen die Adoption erheben. Das Gericht prüft dann, ob die Einwände berechtigt sind. Wir unterstützen nicht nur in Krisenlagen Ihr Anliegen, als Erwachsener die Adoption zu erreichen.

Können auch Familienangehörige adoptiert werden?

Ja. Auch nahe und ferne Verwandte können - als Kinder - angenommen werden. Vielfach erfolgt eine Erwachsenenadoption, wenn bereits erwachsene Stiefkinder den vollständigen Status der "neuen" Familie genießen sollen. So können die kinderlose Erbtante die Neffen und Nichten adoptieren, die die Erbschaft ohnehin erhalten sollen. Durch die Adoption der Neffen und Nichten kann ein steuerfreier Erwerb des Vermögens ermöglicht werden. So kann die Erbschaftsteuer gespart werden.

Kann man auch eine Person aus dem Ausland in Deutschland adoptieren?

Ja. Die Staatsbürgerschaft der zu adoptierenden Person spielt keine Rolle. Auch ein im Ausland lebender Deutscher kann in Deutschland nach deutschem Recht Personen adoptieren. Dies gilt selbst dann, wenn das ausländische Recht am Aufenthaltsort eine Adoption von Volljährigen nicht kennt oder gar verbietet.

Können auch Ausländer in Deutschland adoptieren?

Ja. Auch in Deutschland lebende Ausländer können eine Adoption nach deutschem Recht in Deutschland durchführen. Dies gilt selbst dann, wenn das Heimatland des Ausländers eine solche Adoption nicht kennt oder sogar verbietet. Auch für Ausländer gilt das deutsche Adoptionsrecht. Die Adoption ist dann in Deutschland gültig und muss vom deutschen Finanzamt auch beachtet und umgesetzt werden. So kann in jedem Fall die deutsche Erbschaftsteuer gespart werden.

Wie läuft eine Erwachsenenadoption ab?

Das Verfahren gliedert sich – grob gesagt – in fünf Phasen:

  1. Vorbereitung – Die Unterlagen werden zusammengestellt und geprüft
  2. Antrag – Das Gericht erhält den Adoptionsantrag
  3. Prüfung – Das Familiengericht steigt in die Rechtsprüfung ein
  4. Anhörung – Das Gericht untersucht die Familienverhältnisse
  5. Entscheidung – Das Gericht entscheidet über den Antrag
Kann die Adoption auch negative Folgen haben?

Die Erwachsenenadoption hat nicht nur erbrechtliche und steuerrechtliche Vorteile, sondern führt familienrechtlich dazu, dass der Adoptierte rechtlich zum Kind des Adoptierenden wird. Daraus können wechselseitige Unterhaltspflichten entstehen. Etwa dann, wenn der Adoptivelternteil pflegebedürftig wird.

Das kann eine Pflicht zur Unterhaltszahlung auslösen, wobei das Gesetz auch hier hohe Freibeträge von 100.000,00 Euro jährlich vorsieht. Die Vorteile einer Erwachsenenadoption überwiegen regelmäßig, so dass man sich hiervon nicht abschrecken lassen sollte.

Wie hoch ist der steuerliche Vorteil bei einer Erwachsenenadoption konkret?

Bei einer Immobilie im Wert von 600.000 Euro würde eine Nichte oder ein Freund ohne Adoption nach Abzug des Freibetrags von 20.000 Euro Erbschaftsteuer in Höhe von 145.000 Euro zahlen müssen. Nach erfolgreicher Adoption reduziert sich diese Steuer auf etwa 22.000 Euro, da der Freibetrag auf 400.000 Euro steigt und der Steuersatz sinkt. Das entspricht einer Ersparnis von 123.000 Euro oder etwa 85%.

Kann eine Erwachsenenadoption rückgängig gemacht werden?

Nein, eine einmal rechtskräftig gewordene Adoption kann grundsätzlich nicht rückgängig gemacht werden. Dies unterstreicht die Wichtigkeit einer sorgfältigen Prüfung und Beratung vor der Antragstellung. Nur im Ausnahmefall kann eine erfolgte Adoption nachträglich wieder aufgehoben werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür sind indes sehr hoch.

Welche Unterlagen werden für eine Erwachsenenadoption benötigt?

Typischerweise werden folgende Unterlagen benötigt: Personalausweise, Geburtsurkunden, ggf. Sterbe- und  Heiratsurkunden, Meldebescheinigungen, polizeiliche Führungszeugnisse, ärztliche Bescheinigungen  und ein ausführliches Schreiben zur Begründung der "sittlichen Rechtfertigung" der Adoption. Bei internationalen Fällen können zusätzliche Dokumente erforderlich sein.

Beitrag aktualisiert: 21.05.2025

Bilderquellennachweis: Patrick Jansen | Unsplash; riverlim; Olivier-Le-Moal (YAYMicro) | PantherMedia

Nutzen Sie den Sofortkontakt zu einem Fachanwalt

Advocado Premium Partner
Homepage_Kontakt
Proven Expert Top Dienstleister 2022
crosschevron-up