Brief und Testament - Erbschaft durch Brieftestament

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Erfährt man vom Tod eines Angehörigen oder Bekannten, sind Fragen zu bedenken – auch juristische. So muss geklärt werden, wer Erbe geworden ist und ob ebenfalls andere Personen am Nachlass zu beteiligen sind. Das kann im Einzelfall dann schwierig sein, wenn der Verstorbene keine nahen Angehörigen hatte und kein Testament diese Details regelt. Für besondere Überraschung kann dabei ein Brieftestament sorgen.

Nachlass ohne Erbe – gibt es das überhaupt? Erbe werden durch Brieftestament – wie geht das? | Rufen Sie uns an: ☎ 02241 1733 0 oder schreiben Sie uns: info@rechtinfo.de.

Sie erfahren hier:

  • Wann ein Testament gültig ist
  • Warum auch ein Brief ein gültiges Testament sein kann
  • Wer in Zweifelsfällen über den Inhalt eines Testaments entscheidet
Inhalt

Die Hauptfrage lautet: Wer ist Erbe?

Der Tod einer anderen Person hat weitreichende Folgen. In Bezug auf den Nachlass ist zu klären, wer Erbe geworden ist. Um diese Frage zu beantworten, muss zunächst herausgefunden werden, ob es ein Testament oder einen Erbvertrag gibt. Sind Sie im Besitz eines Testaments einer verstorbenen Person oder finden sie ein solches Testament, müssen Sie diesen letzten Willen anzeigen und herausgeben.

Der Richter beim Nachlassgericht kann nur die Testamente berücksichtigen, die ihm vorgelegt werden. Daher ist das Gericht darauf angewiesen, dass die Vorlage aller vorhandenen Testamente auch tatsächlich erfolgt.

Gibt es ein Testament?

Mindestvoraussetzung für das Testament:

  • mit der Hand geschrieben
  • mit Unterschrift versehen

sonst ist das Testament nicht gültig.

Sind mehrere Testamente vorhanden, ist zu klären, welches Testament in welchem Umfang gültig ist. Das kann im Einzelfall durchaus streitig und schwierig zu beantworten sein. Auch die Frage, ob es sich bei einem Schreiben überhaupt um ein Testament handelt, kann durchaus unklar sein.

Beispiel

Herr Werther schickt seiner Bekannten Frau Lotte zu Lebzeiten einen handgeschriebenen und unterschriebenen Brief, in dem er ihr von seinem Leben und Leiden berichtet. Nebenbei äußert er sich im Brief dahingehend, dass „nur sie würdig sei, sich um seine Belange und seine Habe zu kümmern. Nach seinem Tod solle sie Alles bekommen“.

Nachdem Herr Werther kurze Zeit später verstirbt, stellt sich die Frage, ob in dem Brief ein Testament zu sehen ist. Ist dadurch Frau Lotte zur Alleinerbin eingesetzt worden? Kann der Brief ein Testament sein?

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass ein gewöhnlicher Brief oder auch eine Postkarte als Testament gewertet wird. Auch ein Brief kann ein Testament sein. Allein, dass im Brief selbst nicht von einem Testament die Rede ist, spielt dabei keine Rolle. Ein Testament muss nicht mit dem Wort „Testament“ überschrieben sein.

Ein Brief erfüllt dann die gesetzlichen Kriterien, die an die Form eines Testaments zu stellen sind, wenn er handgeschrieben und unterschrieben ist. Die Handschrift und die Unterschrift sind die Mindestvoraussetzungen für ein handschriftliches Testament.

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Wann ist ein Schreiben ein Testament?

Es kommt ganz entscheidend darauf an: Will der Schreiber mit einem handschriftlichen Brief seine Erbschaft verbindlich regeln? Ist das nicht der Fall, handelt es sich nur um ein unverbindliches Blatt Papier. Das kann im Einzelfall von vielen verschiedenen Kriterien abhängen, wie etwa der Art des Verhältnisses zwischen Briefschreiber und Briefempfänger.

Im Streitfall entscheidet ein Gericht darüber, ob ein solches Brieftestament mit all seinen Konsequenzen vorliegt. In der Vergangenheit wurden solche Erklärungen in Briefen und Postkarten von deutschen Gerichten als wirksame Testamente anerkannt und die Empfänger wurden Erben und bekamen den Nachlass des Verstorbenen übertragen, also das gesamte Vermögen.

Es kann daher durchaus Sinn machen, alte Unterlagen durchzusehen, ob sich daraus ein Hinweis auf eine Erbeinsetzung ergibt. Gerade dann, wenn keine Angehörigen oder andere Erben vorhanden sind, kann eine Recherche sinnvoll sein. Denn wenn es keine Erben und kein Testament gibt, fällt der Nachlass an den Staat. Dann erbt der Staat das Vermögen des Verstorbenen.

Kurios

Zuletzt mussten sich die Gerichte mit der Wirksamkeit eines sogenannten „Tischtestaments“ befassen, das vom Verstorbenen handschriftlich auf eine Tischplatte geschrieben worden war. Grundsätzlich sprach nichts dagegen, dass auch ein solches Testament auf einer Tischplatte gültig ist. Im konkreten Fall fehlte aber die Unterschrift des Verfassers, was das Testament unwirksam machte. Ohne handschriftliche Unterschrift ist ein Testament stets unwirksam.

Die Gültigkeit und Wirksamkeit von Testamenten und damit die Erbeinsetzung kann im Einzelfall von Kleinigkeiten abhängen. Eine Überprüfung durch den Anwalt macht daher durchaus Sinn.

Was steht im Testament?

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Auch die Frage, was eine Formulierung im Testament genau bedeutet, kann im Einzelfall schwierig und durchaus streitig sein. Oft sind Testamente so formuliert, dass sie unklar und uneindeutig sind, und somit verschiedene Interpretationen und Möglichkeiten der Auslegung zulassen. Dann bestehen zunächst viele Zweifel und Fragen, die zu klären sind.

Beispiel

Im Testament von Herrn Felix Grün heißt es wörtlich, dass eine „Rosa“ alleinige Erbin werden soll. Zu den Angehörigen des Verstorbenen gehören die Frau Rosalinde Krull und die Frau Rosamunde Mann. Zu klären ist dann, welche der beiden Frauen im Umgang mit dem Verstorbenen den Ruf- oder Kosenamen „Rosa“ gehabt hat. Möglicherweise ergibt sich dies aus anderen Schreiben oder es gibt Zeugen, die Angaben hierzu machen können, welche der beiden Frauen der Verstorbene zu Lebzeiten mit „Rosa“ angesprochen hat. Das kann entscheidend sein. Wenn eine eindeutige Aufklärung nicht möglich ist, erbt jede Frau die Hälfte des Nachlasses.

Wie ist das Testament zu verstehen?

Das Gericht entscheidet im Streitfall.

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht und begründen Ihre Ansprüche mit nachvollziehbaren Argumenten.

Die Frage nach der genauen Bedeutung der Formulierung übernimmt im Streitfall das Gericht. Im Rahmen einer Auslegung des Wortlauts des Testaments ermittelt das Gericht die gewollte Bedeutung der Erklärung. Dabei stehen dem Gericht viele Wege und Mittel zur Verfügung, wie diese Bedeutung ermittelt wird. Zum Beispiel können Zeugen befragt werden und Unterlagen eingesehen werden.

Als Anwälte helfen wir Ihnen dabei, das Gericht davon zu überzeugen, dass Ihre Lesart des Testaments die richtige ist und Sie berechtigter Erbe am Nachlass werden. So kommen Sie zu Ihrem Recht als Erbe.

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Wir freuen uns auf Ihre Anfragen und können Ihnen sicherlich weiterhelfen.

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Brieftestament FAQ – Sie fragen – wir antworten

Was ist FAQ?

Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt 
Kann auch eine eMail ein wirksames Testament enthalten?

Nein. Da die eMail nicht handschriftlich verfasst wird, sondern die Eingabe über die Tastatur erfolgt, fehlen die Mindestvoraussetzungen, die das Gesetz für ein gültiges Testament vorsieht. Auch ein Ausdruck der eMail hilft daher nicht weiter.

Können sich auch andere Rechte und Ansprüche aus einem Brief ergeben?

Ja. In einem Brief kann auch ein Vermächtnis zu Ihren Gunsten enthalten sein. Etwa wenn Ihnen der Verfasser des Briefes einen bestimmten Gegenstand oder einen Geldbetrag für den Fall seines Todes zusagt. Auch hier gelten aber die allgemeinen Formvorschriften, so dass ein handschriftlicher Brief mit Unterschrift erforderlich ist. Auch so können Sie von der Erbschaft profitieren.

Können sich streitende Erben auch über den Inhalt des Testaments ohne Gericht einigen?

Grundsätzlich können sich streitende Erben untereinander über die Verteilung des Nachlasses und damit auch über den Inhalt des Testaments einigen. Eine gerichtliche Entscheidung lässt sich so vermeiden und umgehen. Es empfiehlt sich, eine zusätzliche Beratung durch den Rechtsanwalt, der auf Probleme und Risiken hinweisen kann, in Anspruch zu nehmen.

Viele Menschen, die zusammen Erben geworden sind, möchten nicht streiten, wenn es um das Andenken des Verstorbenen geht. Hier hilft eine Mediation zu einfachen als auch schnellen Lösungen zu kommen.

Lassen Sie den Teilungsvertrag daher durch unsere Kanzlei aufsetzen oder prüfen.

Beitrag vom 29.11.2021

Bilderquellennachweis: Bild 1 - pryzmat; Bild 2 - Fotofabrika | PantherMedia

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