BAFA So hilft das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Unternehmen durch die Corona-Krise

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Das Coronavirus (COVID 19) mit seinen extremen Auswirkungen hat auch die Wirtschaft mit voller Wucht getroffen. Der Staat versucht mit vielen Hilfsmaßnahmen und Sonderprogrammen einen Super-Gau zu verhindern. Dabei sind viele der Bundesbehörden aufgerufen, schnell und unbürokratisch, die beschlossenen Maßnahmen umzusetzen.

Das Coronavirus – weitreichende Belastungen für die Wirtschaft und ihre Unternehmen. BAFA soll helfen. Unterstützung durch GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE. Telefon:02241/17330 - E-Mail:info@rechtinfo.de

Bislang hat es noch nie so weitreichende Folgen durch ein Virus gegeben wie durch das Coronavirus (COVID19). Die wirtschaftlichen Auswirkungen durch das Coronavirus zeichnen sich bereits jetzt extrem ab und zwingen den Staat, u. a. den in Schwierigkeit geratenen Unternehmen mit diversen Hilfspaketen unter die Arme zu greifen. Viele (untergeordnete) Bundesbehörden wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) helfen dabei, die beschlossenen Maßnahmen schnell und unbürokratisch umzusetzen.

  • Viele Unternehmen leiden unter Coronavirus
  • Staat schnürt Hilfspakete für Unternehmen
  • Unbürokratische Hilfe für Unternehmen durch den Staat
Inhalt

Wie hilft das BAFA den Unternehmen in der Corona-Krise?

Am 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten. Ab sofort können diese Unternehmen einen Antrag für Beratungsleistungen bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro beim BAFA stellen. Die Beratung muss sich auf die durch die Corona-Krise hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten beziehen. Unternehmen, die schon vorher in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren, können nicht gefördert werden. 

Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert. Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht bezuschusst werden.

BAFA - Wer darf diese Unternehmen beraten?

Wer darf denn jetzt diese Unternehmen beraten? Sprechen Sie mit einem Anwalt aus Siegburg der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE

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Beratungen können vom BAFA nur gefördert werden, die von selbstständigen Beraterinnen, Beratern oder Beratungsunternehmen (im folgenden Berater genannt) durchgeführt werden und deren überwiegender Geschäftszweck auf entgeltliche Unternehmensberatung (mehr als 50 Prozent des Gesamtumsatzes) gerichtet ist. Darüber hinaus muss der Berater die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und die notwendige Zuverlässigkeit besitzen.

Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung insbesondere eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung muss gewährleistet sein. Des Weiteren verpflichtet sich der Berater eine hohe Qualität zu praktizieren und dies gegenüber der Bewilligungsbehörde mit einem Nachweis zu belegen. Der Berater sollte beim BAFA als solcher registriert sein. Eine Liste mit registrierten Beratern des BAFA ist leider nicht einsehbar.

Wo finde ich einen geeigneten Berater?

Beratung ist eine Dienstleistung, die zu den betrieblichen Wünschen und Anforderungen passen muss. Die Bezeichnungen Unternehmens-, Betriebs-, Wirtschaftsberater oder Consultant sind nicht gesetzlich geschützt. Daher hat dies in der Praxis dazu geführt, dass sich in Deutschland einige tausend Personen als Beraterinnen oder Berater bezeichnen.  Deshalb sind die Suche und sorgfältige Auswahl eines geeigneten Beraters besonders wichtig. So können Empfehlungen eine Hilfe sein; gegebenenfalls helfen, die zuständige Kammer sowie Berufs- und Branchenverbände weiter. Eine wirtschaftsrechtliche Rechtsanwaltskanzlei kann sowohl selbst beraten und ebenfalls bei der Suche nach einem Berater unterstützen.

Was kostet die Beratung?

Beratungshonorare werden in der Regel als Tageshonorare auf Basis von Beratertagen vereinbart. Vorsicht ist bei Honoraren auf Stundenbasis geboten. Die Honorare variieren erfahrungsgemäß je nach Qualifikation, Know-how oder Problemlösungskompetenz zwischen 600,00 Euro und 5.0000,00 Euro pro Tag. Entscheidend sind die Gesamtkosten einer Beratung. Diese sollten die Beratungstätigkeit im Unternehmen, die Berichterstellung und die Reisekosten sowie sonstige Auslagen (z. B. für das Ausfüllen von erforderlichen Formularen) enthalten. 

Wie sieht die Beratungsleistung für die Unternehmen aus?

Die Beratung von Jung- oder Bestandsunternehmen kann im Rahmen folgender Beratungsschwerpunkte gefördert werden.

  1. Allgemeine Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
  2. Spezielle Beratung - um strukturelle Ungleichheiten auszuräumen - können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung gefördert werden.
  3. Zusätzlich können Unternehmen - in Schwierigkeiten durch die Corona-Krise - zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.
  4. Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden.

Was ist das BAFA?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Sitz in Eschborn bei Frankfurt am Main wurde 1954 gegründet und ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Es übt auch Aufgaben für andere Bundesministerien aus.

Zu den Aufgaben und Zuständigkeiten gehören:

BAFA! FAQ – Sie fragen – wir antworten

Was ist FAQ?

Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt 

FAQ

Ausfuhrkontrolle

Im Bereich der Außenwirtschaft übt das BAFA Aufgaben der Exportkontrolle aus. Ausfuhrkontrollen dienen dazu, Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland und der Völkergemeinschaft zu schützen. So bedürfen bestimmte Güter bei der Ausfuhr in bestimmte Länder einer Genehmigung. Auf dem Gebiet des Außenhandels erteilt das BAFA Genehmigungen für die Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft in das Gebiet der EU (z. B. Holz, Textilien und Stahl).

Energie

Im Bereich Energie fördert das BAFA energieeffiziente Techniken stromintensiver Unternehmen. Das BAFA fördert neben Elektroautos auch Plug-in-Hybride.

Wirtschafts- und Mittelstandsförderung

Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung ist die Abwicklung von Programmen für kleine und mittlere Unternehmen, wie die Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, die Förderung unternehmerischen Wissens. Ziel der Mittelstandsförderung ist es, bestehende Wettbewerbsnachteile bei kleinen und mittleren Unternehmen gegenüber Großkonzernen abzubauen.

Wirtschaftsprüferaufsicht

Neben der Fachaufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer ist es insbesondere Aufgabe der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS), bei Berufsangehörigen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse vornehmen, stichprobenartig und ohne besonderen Anlass zu ermitteln.

Beitrag vom 07.05.2020

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