Wirecard: Wer hat Leerverkäufer informiert?

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Der Leerverkäufer oder Short Seller setzt auf fallende Kurse einer Aktie. Je mehr Informationen er über die Entwicklung eines Aktienkurses erhält und je „solider“ sie sind, desto besser oder sicherer kann das Geschäft mit Leerverkäufen laufen.

Leerverkäufer spekulieren auf fallende Aktienkurse – auch bei Wirecard. Die Fachanwälte der Siegburger Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE klären auf. | E-Mail: info@rechtinfo.de - Telefon: 02241/17330

Im Zusammenhang mit immer mehr auftauchenden Ungereimtheiten bei Wirecard, geht es auch um sogenannte Leerverkäufe, auch short selling genannt.

Inhalt

Um was geht es konkret?

Augenscheinlich sickerte einige Tage vor dem Wirecard-Absturz in einem Forum durch, dass das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Ernst and Young (EY) den Geschäftsbericht für das Jahr 2019 nicht uneingeschränkt testieren wird. Es wird vermutet, dass ein Wirecard-Mitarbeiter diese Information in einem Forum weitergab. Der Eintrag in dem Forum wurde zwischenzeitlich wieder gelöscht.

Eine Woche später gibt Wirecard offiziell bekannt, dass das Unternehmen kein Testat von EY erhält, weil nicht ausreichend Belege für 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten vorliegen würden. Wie bekannt ist, konnte der daraufhin einsetzende Kurssturz nicht mehr aufgehalten werden.

Wurden im Vorfeld Leerverkäufer informiert?

Auffällig an dem Forumseintrag ist, wie genau beschrieben wurde, was erst gut eine Woche später offiziell bekannt wird. Interessant ist auch, dass die Information wohl an Leerverkäufer weitergegeben worden sei.

Was sind Leerverkäufer?

Der Leerverkäufer oder Short Seller setzt auf fallende Kurse einer Aktie. Je mehr Informationen er über die Entwicklung eines Aktienkurses erhält und je „solider“ sie sind, desto besser oder sicherer kann das Geschäft mit Leerverkäufen laufen.

Wie das Wort „Leer“ schon andeutet, ist der Leerverkäufer (noch) nicht im Besitz der betreffenden Aktie. Um einen Verkauf zu tätigen (Kurs der Aktie wird z. B. mit 100 Euro angenommen), leiht er sich die Aktien (angenommen 1 000 Stück) und zahlt dafür eine Leihgebühr (angenommen 500 Euro). Für die Rückgabe der Aktien wird ein Termin vereinbart. Durch den anschließenden Verkauf der Aktien zu 100 Euro erhält der Leerverkäufer also 100 000 Euro. Er hat nun bis zum Termin Zeit, die Aktien an der Börse einzukaufen, um diese an den Verleiher der Aktien zurückzugeben.

Je stärker nun der Aktienkurs fällt, desto günstiger kann der Leerverkäufer die Aktien kaufen und desto höher fällt der Gewinn für ihn aus. Für den Leerverkäufer heißt es nun, den richtigen Zeitpunkt für den Aktienkauf zu finden. Nehmen wir an, der Aktienkurs geht von 100 Euro auf 90 Euro zurück und der Leerverkäufer kauft 1 000 Aktien, so zahlt er 90 000 Euro. Er kann somit die Aktien an den Verleiher zurückgeben und hat ergo 9 500 Euro Gewinn gemacht (100 000 Euro minus 90 000 Euro minus 500 Euro).

Zurück zu Wirecard: Ein Absturz des Kurses von Wirecard bei Bekanntwerden dieser Infos war offensichtlich und somit für Leerverkäufer ein nahezu sicheres Geschäft. Die Weitergabe solcher Informationen gehört allerdings zu verbotenen Insidergeschäften und wird mit hohen Strafen geahndet.

Der Forumseintrag und die Konsequenzen

Die Finanzaufsicht Bafin hat die Staatsanwaltschaft München inzwischen über den Insider-Verdacht informiert. Es laufen mittlerweile Ermittlungen wegen Marktmanipulation.

Beitrag vom 23.07.2020

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