Unser Mandant freut sich über den Geldsegen und fühlt sich außerdem bestätigt. Schon früh hatte er den Verdacht, dass der Versicherer ihm zu wenig auszahlen wollte. Die Provinzial Versicherung sah zwar ein, dass auf ihrer Seite ein Fehler vorlag, wollte aber nicht anerkennen, dass sie ihrem langjährigen Kunden viel zu wenig überwiesen hat. Hier hat das Duisburger Gericht dem Versicherer jetzt „Nachhilfeunterricht“ gegeben.
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Mit einem versicherungsmathematischen Gutachten überzeugte unser Mandant den Richter, dass ihm die Lebensversicherungsgesellschaft nicht genügend ausgezahlt hat. Dieses aktuarische Gutachten überzeugte den Juristen und er verdonnerte die Provinzial Lebensversicherung einen Nachschlag von fast 20 % an den Versicherungsnehmer zu überweisen. Außerdem muss das Versicherungsunternehmen alle Kosten tragen: also die des Gerichts und des Anwalts sowie außerdem die Kosten des Fachgutachtens.
Unser Mandant konnte so sein Recht in Bares ummünzen: Der Widerrufsjoker hat wieder einmal gestochen. So erhielt er die Rückzahlung sämtlicher Prämien zuzüglich Zinsen, lediglich ein sehr geringer Anteil für den erhaltenen Risikoschutz musste er sich anrechnen lassen.
Vorgerichtlich weigerte sich die Versicherungsgesellschaft noch der Forderung des Versicherungsnehmers nachzukommen. Nachdem GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE jedoch ein versicherungsmathematisches Gutachten eingeholt und Klage eingereicht hatten, gab sich die Provinzial ohne Gegenwehr zu zeigen geschlagen.
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